- 22.03.2012, 14:27:07
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Jarolim zu Grasser-Akten: Nicht nachvollziehbare Entscheidung Liechtensteins
Hoffe, dass die Anfechtung der Staatsanwaltschaft erfolgreich verläuft
Wien (OTS/SK) - Von einer "nicht nachvollziehbaren Entscheidung
des Obergerichts Vaduz" sprach SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am
Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst im Zusammenhang mit der
Tatsache, dass die Akten von Grassers Wirtschaftstreuhänder nicht
nach Österreich ausgeliefert werden dürfen. "Es geht hier um
verfahrensrelevante Beweismittel. Bei Nicht-Auslieferung dieser
könnte es möglicherweise dazu führen, dass es gar nicht erst zu einer
Anklage kommt, obwohl eventuell Anklage zu erheben wäre. Der
Gerechtigkeit dient dieses Vorgehen jedenfalls nicht - auch wird das
Verfahren deutlich in die Länge gezogen", betonte Jarolim. ****
In der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft wird bereits knapp ein
Jahr auf die Akten gewartet, die im April 2011 bei einer
Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Liechtenstein
beschlagnahmt worden waren. Erfreulich ist für Jarolim allerdings der
Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Liechtensteins die Entscheidung
des Oberstgerichts anfechten wird. "Es ist zu hoffen, dass diese
Anfechtung erfolgreich verläuft, was die Verfahrensverzögerung
deutlich einschränken würde", sagte Jarolim. Der SPÖ-Justizsprecher
merkte auch an, es sei "sehr eigenartig", dass Grassers Anwälte die
gerichtliche Verweigerung der Herausgabe der Akten überhaupt
angestrengt haben, wenn ihr Mandant doch nicht müde werde, zu
betonen, dass alle seine Transaktionen transparent und sauber
abgelaufen seien. (Schluss) up/mb
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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