- 22.03.2012, 11:15:37
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Kadenbach: Sozialdemokraten haben sich bei Lebensmittellobby durchgesetzt
SPÖ-Europaabgeordnete sieht in Entscheidung des EU-Parlaments die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt
Wien (OTS/SK) - Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach begrüßt
die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und
Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments gefundene Mehrheit dafür,
dass rund 1.600 gesundheitsbezogene Werbesprüche in einem halben Jahr
der Vergangenheit angehören. "Ein Liberaler und eine konservative
Abgeordnete hatten zunächst bei diesem für die Lebensmittellobby so
sensiblen Thema Einspruch eingelegt. Dank der klaren
sozialdemokratischen Linie haben sich im Ausschuss schließlich 37
Abgeordnete für das Verbot der falschen Gesundheitsaussagen
ausgesprochen, 22 waren gegen das Verbot", erläutert Kadenbach,
Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und
Lebensmittelsicherheit, am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
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Folgende Gesundheitsbehauptungen sind etwa nicht mehr zulässig
(Gesamtübersicht: http://ec.europa.eu/nuhclaims/):
* "Dieses Produkt reduziert das Hungergefühl" bei einem Milchprodukt
* "Schwarzer Tee fördert die Konzentration" bei einem
Schwarzteeprodukt
* "Reduziert das Risiko bei Zahnausfall" bei einem kalziumhältigen
Fruchtsaft.
Hier eine Auswahl, nach welchen Kriterien die Aussagen bei
Lebensmitteln überprüft werden (Gesamtliste siehe:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006R19
24:20080304:de:PDF):
* ENERGIEFREI: Die Angabe, ein Lebensmittel sei energiefrei, sowie
jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe
Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4
kcal (17 kJ)/100 ml enthält.
* ZUCKERFREI: Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerfrei, sowie
jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe
Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5
g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält.
* LEICHT: Die Angabe, ein Produkt sei "leicht", sowie jegliche
Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung
hat, muss dieselben Bedingungen erfüllen wie die Angabe "reduziert";
die Angabe muss außerdem mit einem Hinweis auf die Eigenschaften
einhergehen, die das Lebensmittel "leicht" machen. (Schluss) bj/mp
Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
[email protected]
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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