• 20.03.2012, 14:10:45
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Stefan: FPÖ erwartet positive Behandlung ihres Verfassungsantrages

Kein Widerspruch der anderen Fraktionen zu FPÖ-Antrag auf Gesetzesprüfungsverfahren durch eine Partei vor dem Verfassungsgerichtshof

Wien (OTS) - "Da bis jetzt nur positive Reaktionen aus den Reihen
der anderen Parteien gekommen sind, hegen wir gute Hoffnung, dass
unsere Antrag zur Schließung einer Rechtslücke im Interesse der
österreichischen Bürger auch positiv behandelt wird", freute sich der
freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan über das
Echo auf den Antrag der FPÖ vom 21. Jänner 2009 über eine
Verfassungsreform in dem Sinne, dass künftig Bürger als Partei im
Gerichtsverfahren auch die Gesetzesbeschwerde beim
Verfassungsgerichtshof einbringen könnten.

Nicht nur im Österreich-Konvent habe über diese Gesetzesreform
Einigkeit geherrscht, so Stefan, auch der Verfassungsgerichtshof
spreche sich seit langem für eine derartige Möglichkeit aus.
Insgesamt würden durch die Verwirklichung dieser freiheitlichen Idee
die Bürgerrechte vor der Justiz und den Verwaltungsbehörden gestärkt,
und die Selbstverantwortung der Bürger gefördert. "Ich hoffe, dass
sich die Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramt und
Justizministerium in dieser Angelegenheit weiterhin positiv
entwickeln", zeigt sich Stefan optimistisch.

Rückfragehinweis:

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