• 15.03.2012, 19:14:36
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  • OTS0287 OTW0287

Fekter will Betrugsbekämpfung ausdehnen Einstimmigkeit im Finanzausschuss über entsprechenden Bericht

Wien (PK) - Auf positives Echo seitens der Abgeordneten des
Finanzausschusses stieß heute ein Bericht von Bundesministerin Maria
Fekter betreffend die Evaluierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des
Abgabenbetrugs bei freien Dienstverträgen, der auf eine Entschließung
des Nationalrats vom 18. November 2010 zurückgeht. Das Parlament
hatte darin vom Finanzressort die Evaluierung einer Verordnung
verlangt, die - nach § 109a des Einkommensteuergesetzes -
UnternehmerInnen und Körperschaften verpflichtet, dem Finanzamt die
Leistungen mitzuteilen, die Aufsichts- und Verwaltungsräte,
Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Stiftungsvorstände,
Vortragende, Lehrende und Unterrichtende, Kolporteure und
Zeitungszusteller, Privatgeschäftsvermittler oder Funktionäre
öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Rahmen von
versicherungspflichtigen freien Dienstverträgen erbringen.

Als Ergebnis der Evaluierung teilte die Finanzministerin den
Abgeordneten mit, dass bereits jetzt ein sehr hoher Anteil an
Einkünften und Zahlungen, die in der Vergangenheit an der Steuer
vorbei erwirtschaftet wurden, von der Regelung des § 109a EStG
erfasst sind. Für eine Ausweitung der Verordnung um zusätzliche
Branchen oder Berufsgruppen kämen vor allem Bereiche in Frage, die
keiner oder nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die
Finanzverwaltung unterliegen. Ministerin Fekter nannte dabei nicht
unternehmerisch tätige Institutionen, die weder der Umsatzsteuer-
noch der Ertragsteuerpflicht unterliegen. Entlohnungen für
Dienstleistungen, die für solche Institutionen erbracht werden und
die nicht der Besteuerung von Lohnabgaben unterliegen, seien nur beim
Zahlungsempfänger überprüfbar, wobei eine vollständige steuerliche
Erfassung in sämtlichen Fällen aus Kapazitätsgründen nicht lückenlos
gewährleistet werden könne. Vor einer diesbezüglichen Erweiterung der
Verordnung zu § 109a EStG seien Sektorenstudien vorgesehen, um
festzustellen, ob und in welchem Ausmaß derartige Einkünfte nicht
oder nicht vollständig entrichtet werden, teilte die Finanzministerin
mit.

Der Bericht wurde in der Debatte von den Abgeordneten Kai Jan Krainer
(S), Konrad Steindl (V), Elmar Podgorschek (F), Ruperta Lichtenecker
(G) und Rainer Widmannn (B) ausdrücklich begrüßt. Auf Fragen seitens
der Grünen kündigte Ministerin Fekter zudem an, sie werde die
Betrugsbekämpfung insbesondere auf illegale Beschäftigung durch
Subunternehmer ausdehnen, es gelte vor allem auch, "kreative"
Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt einzudämmen. "Hausaufgaben"
forderte sie in diesem Zusammenhang überdies bei prekären
Arbeitsverhältnissen im Bundesbereich.

Der Bericht wurde bei der Abstimmung einstimmig zur Kenntnis
genommen.

Weiters genehmigte der Ausschuss einstimmig eine Änderung der
Gründungskonvention der Weltzollorganisation, die darauf hinausläuft,
der Europäischen Union die Mitgliedschaft in der Weltzollunion zu
ermöglichen.

Einstimmig vertagt wurde hingegen ein Bericht des Finanzministeriums
über die finanzpolitische Jahresvorschau der Europäischen Union.
(Schluss)

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