• 13.03.2012, 20:10:51
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Beschlagnahme von Unterlagen: Es bleibt bei Gerichtsentscheidung Justizausschuss beschließt Strafprozessnovelle

Wien (PK) - Die Novelle der Strafprozessordnung, die in den letzten
Tagen für heftige Debatten sorgte, wurde heute vom Justizausschuss in
einer geänderten Fassung mehrheitlich beschlossen. Hinsichtlich der
Beschlagnahme von Unterlagen bei Trägern von Berufsgeheimnissen wie
z.B. Journalisten oder Rechtsanwälten konnte nun dahin gehend ein
Kompromiss gefunden werden, dass nach einem Einspruch des Betroffenen
nach wie vor das Gericht - und nicht wie in der ursprünglichen
Version der Regierungsvorlage der Staatsanwalt - über die Sichtung
und allfällige Verwendung der Dokumente entscheidet. Auf Antrag des
Betroffenen wird daneben die Möglichkeit bestehen, gemeinsam mit dem
Staatsanwalt die Unterlagen zu sichten. Weitere Beschlüsse des
Ausschusses betrafen u.a. ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz,
das strengere Kautelen für die Erhebung von Gesundheitsdaten
einzieht, eine Grundbuchs-Novelle mit erweiterten Möglichkeiten für
den IT-Einsatz sowie ein Übereinkommen über Computerkriminalität.
Abermals vertagt wurde hingegen das Lobbying-Gesetz.

Karl: Strafprozessnovelle bringt klare Verbesserungen

Abgeordnete Daniela Musiol (G) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf
jenen Teil der Novelle der Strafprozessordung, welche Bestimmungen
der leichteren Weitergabe von Daten an die Jugendwohlfahrtsbehörden
betrifft. Sie sah die Regelung als nicht als ausreichend an, die
Grünen würden daher diesem Teil der Novelle nicht zustimmen.
Abgeordneter Hannes Fazekas (S) konnte die Bedenken in diesem Punkt
nicht nachvollziehen. In der umstrittenen Frage der Änderung der
Strafprozessordnung betreffend Unterlagen von Trägern von
Berufsgeheimnissen meinte hingegen G-Abgeordneter Albert Steinhauser,
der nun erzielte Kompromiss stelle die frühere Rechtssituation
weitgehend wieder her, die Grünen würden diesem Teil der Novelle
daher die Zustimmung erteilen. Abgeordneter Gerald Grosz (B) hingegen
meinte, eine Gefahr der Aushöhlung des Berufsgeheimnisses sei auch
jetzt nicht auszuschließen. Seine Fraktion werde daher nicht
zustimmen.

Justizministerin Karl unterstrich, dass die Änderungen betreffend die
Weitergabe von Informationen an Jugendwohlfahrtsorganisationen auf
eine Forderung der Landeshauptleutekonferenz zurückgehe. Die Regelung
müsse auf Landesebene dann ebenfalls umgesetzt werden. Die Änderung
der Strafprozessordnung bringe eine klare Verbesserung, indem sie den
Gerichten Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung eröffne.

Die mehrheitliche Zustimmung zur Regierungsvorlage (1677 d.B.)
erfolgte in getrennter Abstimmung, wobei die Grünen der Änderung des
Strafregistergesetzes 1986 und des Tilgungsgesetzes 1972 die
Zustimmung versagten, das BZÖ hingegen der Änderung der
Strafprozessordnung, die in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags
abgestimmt wurde, nicht zustimmte.

Versicherungen: Strengere Regelung der Erhebung von Gesundheitsdaten

Die Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private
Versicherungen soll nun im Rahmen eines vom Ausschuss einstimmig
beschlossenen Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes ausführlicher
geregelt und an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden.
Die Regelung sieht in diesem Sinn besondere Kautelen für das im
Gesetz enthaltene Zustimmungserfordernis vor, die von der Möglichkeit
einer Einzelzustimmung bis hin zum Widerspruch gehen. Klargestellt
wird weiters auch, dass die Datenerhebung nur zur Beurteilung und
Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall
zulässig ist.

Einstimmig beschlossen wurde auch eine Ausschussfeststellung, in der
festgehalten wird, dass die Diskriminierung von behinderten Menschen
durch private Versicherungsgesellschaften abzustellen sei und die
Unternehmen auch Daten entsprechenden dem Stand der
Datenschutztechnik zu verwalten haben.

"Hacking" findet Eingang ins StGB

Mit breiter Mehrheit genehmigte der Ausschuss ein Übereinkommen des
Europarats über Computerkriminalität, das die Bedeutung der
konsequenten strafrechtlichen Verfolgung auf diesem Gebiet
unterstreicht und sowohl materielle Straftatbestände als auch
umfassende strafprozessuale Vorschriften enthält. Die neuen
strafbaren Tatbestände umfassen z.B. den unbefugten Zugang zu einem
Computersystem ("Hacking"), die Fälschung von Computerdaten sowie
bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornographie und
Urheberrechtsverstöße.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) ortete eine unbefriedigende
Situation im Urheberrecht, das zu restriktiv und vor allem auf
Strafbestimmungen ausgerichtet sei, und begründete so die Ablehnung
des Übereinkommens von Seiten seiner Fraktion. Abgeordneter Johann
Maier (S) stimmte im Punkt des Urheberrechts zu, dieses müsse eine
zeitgemäße Form finden und dürfe nicht rein auf die Interessen einer
Verwertungsindustrie von geistigem Eigentum ausgerichtet werden. Auch
Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte, es müsse neue Verwertungsmodelle
geben. Abgeordneter Gerald Grosz (G) meinte, das Übereinkommen könne
unter der Voraussetzung einer maßvollen Umsetzung in österreichisches
Recht seine Zustimmung finden.

Das Übereinkommen wurde von der Mehrheit der Fraktionen plenumsreif
gemacht. Dagegen stimmten nur die Grünen.

Mehr IT-Einsatz für das Grundbuch

Eine Grundbuchs-Novelle 2012 will mit punktuellen Änderungen den IT-
Einsatz im Grundbuchsverfahren ausweiten und dabei einige bisher
strittige Fragen klären. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit
einer vom Grundbuchsgesuch losgelösten Rangordnungserklärung, die
Einführung einer Rangordnung zugunsten einer namentlich angeführten
Person, Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im
Grundbuchsverfahren sowie bei der Kumulierung. - Die Novelle wurde
wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages einstimmig
verabschiedet.

Gewalt bei Gericht soll nun dokumentiert werden

Als Reaktion auf die wiederholten Bedrohungen und Angriffe gegen
Organe der Gerichtsbarkeit sieht nun eine Änderung des
Gerichtsorganisationsgesetzes eine einheitliche und systematische
Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen vor. Darüber hinaus
bringt die Novelle, auch Vereinfachungen und Klarstellungen
betreffend den elektronischen Rechtsverkehr, so etwa den Entfall der
Übermittlung von Rubriken an Einbringer, die ihr Anbringen
elektronisch eingebracht haben, oder die Einbeziehung der
Sozialversicherungsträger in den elektronischen Rechtsverkehr. -
Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Energieeffizienz: Ausschuss setzt EU-Richtlinie um

Weiters verabschiedete der Ausschuss ein sogenanntes Energieausweis-
Vorlage-Gesetz, durch das die EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt wird. Damit werden
insbesondere die Regelungen zur Vorlage und zur Aushändigung des
Energieausweises sowie über eine Erstinformation zur energetischen
Qualität des angebotenen Gebäudes in Immobilieninseraten
konzentriert. Abgeordneter Harald Stefan (F) sah allerdings keinen
Bedarf zu dieser neuen Regelung. Das Gesetz wurde mit S-V-G-Mehrheit
angenommen.

Noch keine Entscheidung über Lobbying-Gesetz

Neuerlich einstimmig vertagt wurde hingegen das Lobbying-Gesetz, bei
dem Abgeordneter Johann Maier (S) noch Nachbesserungsbedarf
feststellte und die Vertagung beantragte. Dem Vertagungsantrag
stimmte Abgeordneter Harald Stefan (F) zu, der vor allem bei der
Parteienfinanzierung Klärungsbedarf sah. Auch Abgeordneter Albert
Steinhauser (G) und Abgeordneter Gerald Grosz (B) waren für die
Vertagung, die sie aber gleichzeitig als blamables Eingeständnis der
Koalitionsparteien, zu keiner Einigung gelangen können,
interpretierten.

Anträge der Opposition vertagt

Ebenfalls wurde nach kurzer Debatte ein Antrag der Grünen mit S-V-
Mehrheit vertagt, in dem sich Abgeordnete Daniela Musiol (G) für die
Ausweitung des Rechtes auf künstliche Befruchtung auf alleinstehende
Frauen und Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
aussprach. Während Musiol hier klare Diskriminierung bestimmter
Gruppen sah, meinte Abgeordneter Harald Stefan (F), das Thema komme
als logischer weiterer Schritt nach der Einführung der
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft immer wieder zur Debatte. Seine
Fraktion lehne konsequenterweise diese Forderung ebenso ab, wie sie
schon die Einführung einer de-facto-Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare nicht befürwortet habe. Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte, es
gebe gewisse Widersprüchlichkeiten der geltenden Bestimmungen über
künstliche Befruchtung, über die einmal nachgedacht werden müsste.

Auch eine Initiative des Abgeordneten Albert Steinhauser (G)
betreffend Strafbarkeit des "Anfütterns" von Abgeordneten wurde von
der Ausschussmehrheit als noch nicht entscheidungsreif eingestuft.
Diese Vertagung erfolgte mit S-V-G-Mehrheit. Ebenfalls in die
Warteschlange verwies der Ausschuss mit S-V-Mehrheit schließlich
einen Vorstoß des Abgeordneten Christian Lausch (F) gegen die
Beschäftigung von Freigängern bei Gericht.

Einstimmig vertagt wurde hingegen der kurzfristig auf die
Tagesordnung gesetzte Bericht (294 d.B.) der Bundesministerin für
Justiz betreffend die Jahresvorschau zu EU-Vorhaben im Justizbereich
2012. (Schluss)

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