• 09.03.2012, 10:44:17
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Spielerschutz: Fekter über weitere technische Möglichkeiten Ressortbericht zum Thema Spielerkarte liegt vor

Wien (PK) - Die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 enthält weitreichende
Maßnahmen zum Spielerschutz. Österreich wird durch die elektronische
Anbindung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie-Terminals an
das Bundesrechenzentrum im internationalen Vergleich eine führende
Rolle bei der Kontrolle des Automatenglücksspiels und beim
Spielerschutz einnehmen, heißt es in einem jüngst vorgelegten Bericht
der Finanzministerin, in dem die Abgeordneten über weitergehende
technische und rechtliche Möglichkeiten beim Spielerschutz informiert
werden, insbesondere über eine betreiberunabhängige österreichweite
"Spielerkarte" (III-308 d.B.).

Zwar bestehen weltweit erst wenige Beispiele betreiberunabhängiger
Spielerkarten, diese erweisen sich aber als ein geeignetes Instrument
mit umfassenden Anwendungsmöglichkeiten beim Spielerschutz.
Anwendungen, die den Spieler unterstützen, werden akzeptiert und
haben positive Wirkung, da sich "informierte Spieler" ihr Verhalten
umfassend bewusst machen können. Eine
Spielerkartenlösung ziele durch die Bereitstellung von Informationen
auf einen "informierten Spieler" sowie auf verpflichtende
Selbstbegrenzungen hinsichtlich Einzahlungen und Spielzeit sowie auf
die Möglichkeit einer betreiberübergreifenden Selbstsperre.

Dagegen würden Zwangsmaßnahmen und Fremdbegrenzungen laut
Finanzministerium viele Fragen aufwerfen. Experten beurteilen
gesetzliche Begrenzungen von Einzahlungen und Spielzeiten
hinsichtlich ihrer suchtpräventiven Wirksamkeit unterschiedlich und
warnen vor der "Kontrollillusion". Als partielle Begrenzung der
allgemeinen zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit und bei
einhergehender personenbezogenen Datenaustauschverpflichtungen seien
sie zudem verfassungsrechtlich sehr sensibel. Darüber hinaus lässt
sich eine allgemein gültige und auch von den Spielern selbst
akzeptierte absolute monetäre Grenze angesichts unterschiedlicher
Einkommens- und Vermögenssituationen von Spielern nur schwer finden.

Auch dem betreiberübergreifenden Ausschluss vom Spiel durch Betreiber
oder Gesundheitsinstitutionen gegen den Willen des Spielers
(betreiberübergreifende Fremdsperre) stehen gewichtige rechtliche und
akzeptanzmäßige Gegenargumente entgegen, heißt es im Bericht der
Finanzministerin. Der Wert einer betreiberübergreifenden Selbstsperre
sei aber unbestritten, da diese auch als ein zusätzliches
therapeutisches Hilfsangebot an den Spieler bei der Abwehr bisheriger
Verhaltensmuster genützt werden könnte. Zur Vermeidung des
Ausweichens von Spielern in nichtkonzessionierte Bereiche, die die
positiven Wirkungen einer Spielerkarte schmälern oder gar vereiteln
würde, ist jedenfalls auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu
achten. Essenziell für einen Erfolg ist nicht zuletzt die Akzeptanz
der Maßnahmen durch die Spieler, da nur durch die intensive
Verwendung einer Spielerkartenlösung ein entsprechender Nutzen
erzielt werden kann.

Die zentrale Speicherung von Daten kann schließlich auch wertvolle
aggregierte Informationen zum Spielverhalten und für potenzielle
zusätzliche Spielerschutzmaßnahmen liefern, wobei die Frage
personenbezogener gegenüber anonymisierter Datenübertragung aus
datenschutzrechtlichen, aber auch aus Gründen des Amtshaftungsrechts
zu beachten ist.

In technischer Hinsicht wäre die Planung und Umsetzung einer
Spielerkarte als eine Erweiterung des Datenrechenzentrums des neuen
Glücksspielgesetzes nach elektronischer Anbindung von
Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals an das BRZ möglich,
wobei die Verpflichtung der elektronischen Anbindung nach dem
vorliegenden Notifikationsentwurf der Glücksspielautomaten-Verordnung
bis Mitte 2013 geplant ist. Der Ablauf der allgemeinen Übergangsfrist
für Altautomaten in bisherigen Erlaubnisländern ist für Ende 2014
vorgesehen.

Da im Jahr 2014 einerseits bereits die technischen Voraussetzungen
und Möglichkeiten des neuen Datenrechenzentrums bestehen und
andererseits auch erste Evaluierungsergebnisse des neuen
Glücksspielgesetzes und seiner Spielerschutzmaßnahmen aus der
gesetzlichen Evaluierungsverpflichtung vorliegen werden, könnte
gleichzeitig ein Folgebericht des Bundesministeriums für Finanzen
über eine betreiberunabhängige Spielerkarte an den Nationalrat
erstattet werden, teilt die Finanzministerin dem Nationalrat mit.
(Schluss)

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