• 08.03.2012, 11:41:59
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  • OTS0155 OTW0155

Wittmann: Kein Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte

SPÖ schützt Berufsgeheimnisse

Wien (OTS/SK) - Im Zusammenhang mit der von Justizministerin
Beatrix Karl vorgelegten Novelle zur Strafprozessordnung stellt
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann unmissverständlich klar, dass
es keine Zustimmung von ihm zu einer Einschränkung von
verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten geben wird. "Die
Einschränkung von Berufsgeheimnissen ist demokratiepolitisch
bedenklich", so Wittmann am Donnerstag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung des § 112
StPO vor, der die verschwiegene Behandlung von schriftlichen
Aufzeichnungen oder Datenträgern bei Berufsgruppen wie zum Beispiel
Rechtsanwälten, Ärzten, Therapeuten und Journalisten sicherstellt.
Der SPÖ-Verfassungssprecher lehnt diese geplante Neuregelung ab.
(Schluss) up/rm/sv

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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