- 06.03.2012, 12:10:21
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Sparpaket: ÖGB-Bedenken berücksichtigt - Altersteilzeit-Blockvariante bleibt
Entschärfungen im Pensionsbereich notwendig
Wien (OTS/ÖGB) - "Die Bedenken des ÖGB wurden berücksichtigt, die
Altersteilzeit bleibt, auch in der Blockvariante. Damit wird auch
künftig ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
möglich. Wegen der verpflichtenden Einstellung einer Ersatzkraft
bekommen so auch junge Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt",
begrüßt ÖGB-Präsident Erich Foglar die Änderungen am Sparpaket, die
heute den Ministerrat passiert haben. "Das zeigt uns, dass das Paket
nicht in Stein gemeißelt war und ist. Wir werden daher weiterhin
Druck machen, dass unnötige Härten entfernt werden. Zum Beispiel sind
wir der Ansicht, dass die Leistungsverschlechterungen im
Pensionsrecht nicht notwendig sind, und auch für Vermögens-,
Erbschafts- und Schenkungssteuern werden wir uns weiterhin
einsetzen."++++
Der ÖGB hat die Notwendigkeit von Schuldenstands- und
Neuverschuldungsreduktion nie in Frage gestellt. Einzelne Maßnahmen
wurden aber von den ArbeitnehmervertreterInnen heftig kritisiert. So
war ursprünglich vorgesehen, dass es nur mehr ein
Altersteilzeit-Modell geben sollte, nämlich die kontinuierliche
Reduktion der wöchentlichen Arbeitsstunden. Das Blockmodell, in dem
man zum Beispiel zwei Jahre lang Vollzeit arbeitet und danach zwei
Jahre lang gar nicht, hätte abgeschafft werden sollen. "Das hätte so
gut wie alle SchichtarbeiterInnen, aber auch Montage- und
Außendienst-Beschäftigte von der Altersteilzeit ausgeschlossen, weil
in diesen Bereichen kontinuierliche Arbeitszeitreduktion praktisch
nicht möglich ist. Für diese Menschen ist es ganz wesentlich, dass
die Regierung hier eingelenkt ist", sagt Foglar.
Härten im Pensionsrecht vermeiden
"Im Bereich der Pensionen sehen wir wichtige ÖGB-Forderungen erfüllt,
einige Punkte sehen wir aber auch kritisch", so Foglar. Positiv
bewertet der ÖGB, dass das Antrittsalter der Frauen nicht vorzeitig
an das der Männer angepasst wird und dass das gesetzliche
Pensionsantrittsalter nicht hinaufgesetzt wird, statt dessen soll wie
von den Sozialpartnern vorgeschlagen das faktische Antrittsalter
hinaufgesetzt werden. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der
Sozialpartner seien allerdings auch Leistungsverschlechterungen
vorgesehen, etwa beim Tätigkeitsschutz oder bei den
Zugangsvoraussetzungen für die Korridorpension und für die Pension
bei langer Versicherungsdauer. "Wir werden uns auch weiterhin dafür
einsetzen, dass Härten vermieden werden", so Foglar
abschließend.(fk/nk)
Rückfragehinweis:
Nani Kauer, MA ÖGB-Kommunikation (01) 53 444 39261 0664 6145 915 www.oegb.at www.facebook.at/oegb.at
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