• 28.02.2012, 10:17:47
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  • OTS0071 OTW0071

Karl: Neue Regelungen für Strafregister und Grundbuch

Zwei Gesetzes-Novellen der Justiz im Ministerrat

Wien (OTS) - Den heutigen Ministerrat haben zwei
Gesetzes-Novellen von Justizministerin Beatrix Karl passiert: Die
Strafregistergesetzes-Novelle und die zum Grundbuch NEU.

Die Novelle zum Strafregistergesetz
Um Kinder noch wirksamer vor sexuellem Missbrauch zu schützen, will
die Justizministerin auch für die Jugendwohlfahrtsträger eine
unbeschränkte Abfrage des Strafregisters über potentielle Gewalttäter
ermöglichen. Darüber hinaus sollen diese die Möglichkeit haben
Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei zu erhalten um die Eignung
von Pflege- und Adoptiveltern beurteilen. "Es muss geprüft werden
können ob das Wohl von Kindern gefährdet ist - damit soll ein
weiterer Schritt gesetzt werden, um in Zukunft Fälle von
Kindesmissbrauch im Vorfeld verhindern zu können", so Karl.
Weiters soll mit der Strafregistergesetzes-Novelle der Austausch von
Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten der
EU erleichtert, beschleunigt und vereinheitlicht werden. Somit können
in Zukunft im Fall einer Verurteilung in Österreich eventuelle
Vorstrafen aus anderen EU-Staaten jedenfalls berücksichtigt werden.
Auch sind in Hinkunft im Zusammenhang mit Verurteilungen durch die
anderen Mitgliedstaaten der EU wegen Sexualstraftaten an einer
minderjährigen Person ausgesprochene Tätigkeitsverbote in das
Strafregister einzutragen.
Oftmals hängen lange Verfahrensdauern in Wirtschaftsstrafsachen davon
ab, ob in bestimmte Unterlagen Einsicht genommen werden darf. Die
Novelle soll dafür sorgen, dass Verfahren auf Grund eines
Widerspruchs des Betroffenen gegen eine Sicherstellung von Unterlagen
vereinfacht und beschleunigt werden - ohne Verlust an
Rechtsstaatlichkeit.
Auch die effektivere Kontrolle der Einstellung von Strafverfahren
durch den Rechtschutzbeauftragten wird die Novelle ermöglichen - ihm
soll in jedem Fall eine Begründung zugestellt werden. Außerdem soll
moderne Videotechnik in den Verhandlungssaal Einzug halten - das
spart personal- und kostenintensive Vorführungen von Beschuldigten.

Grundbuchs-Novelle 2012
Das elektronische Grundbuch steht schon seit 30 Jahren für die
Vorreiterrolle der Justiz beim E-Government. Nun wird es mit dem
Grundbuch NEU technisch und in Sachen Benutzerfreundlichkeit auf den
neuesten Stand gebracht. Die Nutzung einer neuen IT-Plattform bringe
dabei im Betrieb etwa 80 Prozent Kostenersparnis gegenüber dem
bisherigen System. "Für die Nutzer des elektronischen Grundbuchs wird
die Handhabung deutlich vereinfacht", so Karl.
Die Neuerungen sollen dabei auch die Erstellung und Übermittlung von
Anträgen und Entscheidungen im Grundbuchsverfahren erleichtern. Auch
die Eintragung eines Baurechts kann damit in der Praxis rascher und
einfacher erledigt werden, wenn die entsprechenden behördlichen
Bestätigungen vorliegen. "Mit dem Grundbuch NEU holen wir das
mittlerweile 30 Jahre alte elektronische Grundbuch ins 21.
Jahrhundert. Die Anwendung wird damit deutlich benutzerfreundlicher
und einfacher zu bedienen - ganz im Zeichen einer bürgerorientierten
Justiz", so Karl.
Die Grundbuchs-Novelle 2012 soll mit 1. Mai in Kraft treten, die
technische Umstellung auf die "Grundstücksdatenbank neu" erfolgt mit
7. Mai.

Rückfragehinweis:
Pressesprecherin der Justizministerin
Mag. Sabine Mlcoch
0676 898912184
[email protected]

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