- 27.02.2012, 10:27:20
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Abgabenbetrug - Meldungen über freie Dienstverträge evaluiert Bericht der Finanzministerin liegt den Abgeordneten vor
Wien (PK) - Im Interesse einer umfassenden Betrugsbekämpfung hat der
Nationalrat im November 2010 vom Finanzressort die Evaluierung einer
Verordnung verlangt, die - nach § 109a des Einkommensteuergesetzes -
Unternehmer und Körperschaften verpflichtet, dem Finanzamt die
Leistungen mitzuteilen, die Aufsichts- und Verwaltungsräte,
Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Stiftungsvorstände,
Vortragende, Lehrende und Unterrichtende, Kolporteure und
Zeitungszusteller, Privatgeschäftsvermittler oder Funktionäre
öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Rahmen von
versicherungspflichtigen freien Dienstverträgen erbringen.
Über diese Evaluierung hat Finanzministerin Maria Fekter dem
Nationalrat kürzlich berichtet (III-305 d.B.) und dazu folgende Daten
mitgeteilt: Im Jahr 2008 gingen 272.190 Meldungen bei den
Finanzämtern ein, die Summe der Entgelte betrug in diesem Jahr
1,590805 Mrd. €, die potentielle Steuerleistung machte 636,322 Mio. €
aus. 2009 ging die Zahl der Mitteilungen auf 258.781 zurück, die
Entgelte machten in Summe 1,506704 Mrd. €, die potentielle
Steuerleistung 602,682 Mio. € aus. 2010 wurden 256.035 Meldungen an
die Finanzverwaltungsbehörden übermittelt. Die Entgelte summierten
sich auf 1,492589 Mrd. €, die potentielle Steuerleistung wird mit
597,035 Mio. € beziffert. Die Zahl der Fälle, in denen Einnahmen gar
nicht oder falsch angegeben waren, nahmen von 5.716 im Jahr 2008 auf
5.073 im Jahr 2009 und dann weiter auf 1.477 im Jahr 2010 ab.
Als Ergebnis der Evaluierung teilt die Finanzministerin den
Abgeordneten mit, dass bereits jetzt ein sehr hoher Anteil an
Einkünften und Zahlungen, die in der Vergangenheit an der Steuer
vorbei erwirtschaftet wurden, von der Regelung des § 109a EStG
erfasst sind. Für eine Ausweitung der Verordnung um zusätzliche
Branchen oder Berufsgruppen kämen vor allem Bereiche in Frage, die
keiner oder nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die
Finanzverwaltung unterliegen. Ministerin Fekter nennt dabei nicht
unternehmerisch tätige Institutionen, die weder der Umsatzsteuer-
noch der Ertragsteuerpflicht unterliegen. Entlohnungen für
Dienstleistungen, die für solche Institutionen erbracht werden und
die nicht der Besteuerung von Lohnabgaben unterliegen, können nur
beim Zahlungsempfänger überprüft werden, wobei eine vollständige
steuerliche Erfassung in sämtlichen Fällen aus Kapazitätsgründen
nicht lückenlos gewährleistet werden kann. Vor einer diesbezüglichen
Erweiterung der Verordnung zu § 109a EStG sind Sektorenstudien
vorgesehen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß derartige
Einkünfte nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, teilt die
Finanzministerin den Nationalratsabgeordneten mit. (Schluss)
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