- 18.02.2012, 10:21:47
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- OTS0020 OTW0020
KORRIGIERTE NEUFASSUNG zu OTS0217 vom 17.2.2012: 12.2.12 OGH Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wegen "Verherrlichung" von...
...Menschenrechtsverletzungen und Folter
Wien (OTS) - EU Parlament überprüft Vorwurf - Folterfall Theiss -
Österreich setzt sich nicht mit Folterfällen auseinander -Pet. Nr.
0719/2011.
Generalprokuratur übermittelte 7/2011 Beschwerde wegen staatlicher
Untätigkeit bei Folter nach Art 13 EMRK ergebnislos an WKStA,
Folteropfer jahrelang im Wagner Jauregg Linz eingesperrt, Richter OLG
Linz übermittelte 9/2009 nach Art 13 EMRK Folterbeschwerde
ergebnislos an OStA Linz, Folteropfer danach besachwaltert.
OGH zu 2Ob 16/11h: Foltervorwürfe keine Rechtsfrage von
erheblicher Bedeutung, Folteropfer werden fußend auf
Menschenrechtsbeschwerden Sachwalterschaftsverfahren unterworfen.
Wegen Folterbeschwerde Mindestsicherung seit 1,5 Jahren durch
Salzburger LR und BH verweigert.
Antrag auf Vorabentscheidung: "Wäre der EuGH (...) zu dem gleichen
Ergebnis (wie der OGH) gekommen...?" Bezirksgerichte entscheiden auf
der Rechtsgrundlage des 2Ob 16/11h gegen Menschenrechtsbeschwerden.
Urteil OGH 2Ob 16/11h wurde bereits in mehreren Fällen
rechtskräftig angewendet. Staatlich beauftragte Rechtsanwälte S.
Payer Salzburg und F. Berndorfer Linz lehnen "juristische
Auseinandersetzung mit Thema Folter" ab.
Verein Freiheit ohne Folter kritisiert fehlende Akzeptanz der
Menschenrechte - fehlende Akzeptanz von Beschwerden gegen schwere
Menschenrechtsverletzungen, u.a. konkret BH Salzburg Umgebung/Theiss:
EMRK findet aufgrund vorliegender behördlicher Vorgehensweise keine
nachvollziehbare Verankerung.
Menschenrechte müssen universell normiert sein und auf Akzeptanz
bei Behörden und Bezirksgerichten treffen. Unvereinbarkeit der
Menschenrechte mit Arbeit der BH Salzburg Umgebung wird seit Jahren
von einigen Mitarbeitern inhaltlich verherrlicht.
Aufklärung schwerer Menschenrechtsverletzungen steht über den
Persönlichkeitsinteressen in Verdacht stehender.
Medienbeschwerde des Vereins Freiheit ohne Folter wegen
Info-Rückhalt über Folter seit 28.01.2012 bei Presserat/ Wien.
Rückfragehinweis:
Menschenrechtsverein Freiheit ohne Folter
Obmann: Daniel Oschadleus
Tel +43 0676 6029133
http://freiheitohnefolter.de.to/
mailto:[email protected]
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