• 15.02.2012, 15:13:10
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  • OTS0186 OTW0186

Wittmann: Zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit ist wichtiges rechtspolitisches Anliegen

Wien (OTS/SK) - Seit mehr als 20 Jahren werden in Österreich
intensive Bemühungen unternommen, eine zweistufige
Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen. Im heutigen
Verfassungsausschuss wurde nach einem öffentlichen Hearing dieser
Entwurf diskutiert. "Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit ist
ein langjähriges rechtspolitisches und rechtsstaatliches Anliegen,
das eine Neuorganisation des Verwaltungsgerichtsbarkeitswesen
bedeutet", so SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann heute, Mittwoch,
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Der durchgängige zwei-instanzliche Rechtszug betrifft nahezu alle
Verwaltungsangelegenheiten. Die Umsetzung dieses Entwurfs garantiert
hinkünftig einen Ausbau des Rechtsschutzsystems im Sinne einer
Verfahrensbeschleunigung und ein verstärktes Bürgerservice sowie die
Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes. "Außerdem bin ich überzeugt,
dass sich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund der
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren mittelfristig auch ökonomisch
rechnen wird", so Wittmann, der das öffentliche Hearing dazu als
interessant bezeichnete. "Die Anregungen zur Novelle waren spannend
und fundiert, nun gilt es die Novelle rasch und zügig umzusetzen", so
Wittmann. Seit mehr als 20 Jahren werden in Österreich intensive
Bemühungen unternommen, eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit
einzuführen. Zuletzt war die Einführung dieser Reform Gegenstand der
Beratungen des Österreichs-Konvents. (Schluss) sv/rm

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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