- 08.02.2012, 16:45:59
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Die Entwicklung des Österreichischen Hochschulraums 2007 - 2010 Wissenschaftsminister Töchterle legt Universitätsbericht 2011 vor
Wien (PK) - Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat dem
Nationalrat dieser Tage den Universitätsbericht 2011 vorgelegt (III-
292 d.B.). Es ist der dritte Bericht auf Basis des § 11 UG und
befasst sich mit der Entwicklung der 22 öffentlichen Universitäten in
Österreich im Zeitraum von 2007 bis 2010. Der Bericht enthält
umfangreiches statistisches Datenmaterial, das unter anderem über die
Finanzierung, die Nachwuchsförderung, die Entwicklung der
Personalstruktur und die Lage der Studierenden Auskunft gibt. Auch
die Themen Mobilität von Studierenden und Forschungen, die
Entwicklungen im Bereich des Universitätspersonals,
Forschungsförderung und Fragen der internationalen Kooperation finden
eine ausführliche Darstellung.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle meint in seinem Vorwort zum
Bericht, dass man über den technischen Details der Bildungspolitik
die Frage, wie die Universität der Zukunft aussehen solle, nicht aus
den Augen verlieren dürfe. Eine dem 21. Jahrhundert adäquate Fassung
des Humboldtschen Bildungsbegriffes verstehe die Universität als eine
"Schule der Weltbürgerlichkeit", welche individuelle Kreativität
befördere und freisetze. Leitende Prinzipien müssten dabei die
Freiheit von Lehre und Forschung, die Zusammengehörigkeit von
Forschung und Lehre und die Universalität des Wissens sein.
Hochschulplan zur Entwicklung des österreichischen Hochschulraums
Als dringlichste Herausforderung des österreichischen Hochschulraums
wird im Universitätsbericht die Diskrepanz zwischen einer
"größtenteils unbegrenzten Aufnahmepflicht" und den vorhandenen
Ressourcen genannt. Um den daraus entstehenden Herausforderungen zu
begegnen, wurde der Hochschulplan initiiert, der ein strategisches
Instrument zur Festlegung der großen Leitlinien universitärer
Entwicklung in Österreich werden soll. An diesem Prozess solch die
Hochschulkonferenz als Koordinationsgremium und beratende Einrichtung
wesentlichen Anteil nehmen. Die vier Teilbereiche des Hochschulplans
sind der Bauleitplan, der Forschungsinfrastrukturplan, die
kapazitätsorientierte Universitätsfinanzierung und die strategischen
Koordinationsmaßnahmen.
Finanzierung und Steuerung der Universitäten 2007 bis 2010
Mit seinen öffentlichen Ausgaben für den tertiären Bereich liegt
Österreich mit einem BIP-Anteil von 1,2 % über dem EU-Durchschnitt
(1,1 %) und dem OECD-Durchschnitt (1 %). Berücksichtigt man
allerdings öffentliche und private Ausgaben für tertiäre
Bildungseinrichtungen (1,3 %), so findet sich Österreich im
internationalen Vergleich in einer wesentlich schlechteren Position.
Die Universitäten werden überwiegend durch Bundesmittel finanziert.
Die Ausgaben des Bundes für den gesamten Hochschulbereich sind seit
2007 um rund 22 % gestiegen. Betrachtet man nur den
Universitätsbereich, betrug der Anstieg 18 %, 2010 lagen die
jährlichen Bundesausgaben dafür bei rund 3 Mrd. €. In der
Leistungsvereinbarungsperiode 2007-2009 stellte der Bund 6.863 Mrd. €
zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung. Für die laufende
Periode 2010 bis 2012 werden es insgesamt 7,888 Mrd. € sein.
Ein 34 Mio. Euro-Paket wurde aus gemäß § 12 Abs. 5 UG vorläufig
einbehaltenen Mitteln der Periode 2010-2012 für die Verbesserung der
Lehr- und Studiensituation bereitgestellt. 2009/2010 wurde auch unter
dem Titel "Forschungsinfrastrukturmittel Konjunkturpaket II" den Unis
ein Betrag von 34 Mio. € für die Anschaffung neuer Geräte zur
Verfügung gestellt und im Oktober 2011 40 Mio. € Offensivmittel für
weitere Verbesserung der Lehre, mit Schwerpunkt auf MINT- und
Massenfächern.
Zur Vermögenslage im Rechnungsjahr 2010 ist zu sagen, dass der
Rechnungsabschluss einen Anstieg des Anlagevermögens ausweist, das
heißt, durch Anschaffungen konnte die Substanz für alle 22
Universitäten erhalten oder erweitert werden. Die Finanzlage war 2010
als stabil zu bezeichnen, die Ertragslage verbesserte sich gegenüber
dem Vorjahr. Für 2011 zeichnet sich hier aber eine Verschlechterung
ab.
Die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten stellen ein
wichtiges neues Element der Finanzierung und Steuerung der autonomen
Universitäten dar. Die erste Leistungsvereinbarungsperiode war der
Zeitraum 2007-2009. Es wurden darin insgesamt 894 Vorhaben
vereinbart, von denen 94 % umgesetzt wurden. Für diese drei Jahre
wurden auch 325 Ziele mit Zielwerten festgelegt, diese wurden von den
Universitäten zu drei Vierteln erreicht oder nur knapp
unterschritten. Solche Ziele waren: Steigerung des Forschungsoutputs
und Schwerpunktsetzung in der Forschung, Profilbildung in der Lehre,
Umsetzung der Bologna-Ziele, Professionalisierung des
Qualitätsmanagements, Hebung der Frauenanteile in den universitären
Strukturen und Forcierung von nationalen wie internationalen
Kooperationen mit anderen Universitäten oder Bildungs- und
Forschungseinrichtungen.
Eine Reihe von strategischen Schwerpunkten wurde auch in der Periode
2010-2012 mit insgesamt 1.163 Vorhaben vereinbart; davon waren mit
Ende 2010 12 % umgesetzt und 86 % in Umsetzung. Für 2 % wurde, meist
mit Hinweis auf die Budgetentwicklung, entschieden, dass man sie
nicht umzusetzen werde. Die quantitativen Zielwerte wurden 2010 von
den Universitäten zu 79 % erreicht.
Qualitätssicherung wird auf eine neue Grundlage gestellt
Die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten enthalten auch den
Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitäts- und
Leistungssicherung. Deshalb werden sich die Universitäten in gewissen
Zeitabständen Audits unterziehen. Die österreichische
Qualitätssicherungsagentur (AQA) ist seit September im Europäischen
Register der Qualitätssicherungsagenturen (EQAR) gelistet, womit
sichergestellt ist, dass sie europäische Standards erfüllt. Die
Audits und die externe Qualitätssicherung erhalten mit dem 2012 in
Kraft tretenden Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) eine
neue gesetzliche Grundlage.
Eine wesentliche Neuerungen dieser sektorenübergreifenden
gesetzlichen Regelung für externe Qualitätssicherung ist die
Einrichtung einer ebenfalls sektorenübergreifenden Agentur für
Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, welche die bisher
bestehenden Einrichtungen AQA, Fachhochschulrat und
Akkreditierungsrat integriert. Für die Universitäten wird im Gesetz
auch die verpflichtende externe Evaluierung durch Audits
festgeschrieben, die von neu eingerichteten Agentur oder auch einer
anderen, im EQAR gelisteten oder einer sonstigen international
anerkannten und unabhängigen Qualitätssicherungsagentur wählen.
Personalsituation und Nachwuchsförderung an den Unis
Mit dem UG 2002 sind die Universitäten hinsichtlich ihre Angestellten
selbst Arbeitgeber geworden, die Personal nach dem Angestelltengesetz
einstellen können. Mit 1. Oktober 2009 ist ein vom Dachverband der
Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausgehandelter
Kollektivvertrag in Kraft getreten. Mit Jahresende 2010 waren 68,3 %
der MitarbeiterInnen der Universitäten auf Basis des
Kollektivvertrags beschäftigt. Zudem bestehen an vielen Universitäten
mittlerweile ergänzende Betriebsvereinbarungen.
Im Wintersemester 2010 waren an den Universitäten 51.138 Personen
beschäftigt, was eine zwölfprozentige Steigerung innerhalb der
Berichtsperiode bedeutet. Die Steigerung der Beschäftigtenzahl lag
beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal höher als beim
allgemeinen Personal. Einen Anstieg gibt es bei den über F&E-Projekte
drittfinanzierten MitarbeiterInnen, ihre Zahl erhöhte sich auf 10.127
Personen. Im Wintersemester 2010 waren damit 23 % des
wissenschaftlich-künstlerischen Personals auf der Basis von
Drittmitteln beschäftigt. Auch die Zahl der LektorInnen hat
zugenommen.
Die Zahl der ProfessorInnen stieg von 2007 bis 2010 um 1 % an und
betrug im WS 2010 2.232. Davon waren 1.900 (85 %) unbefristet
angestellt, von denen bis 2015 etwa ein Fünftel emeritiert bzw.
pensioniert werden wird. Die Zahl der beamteten
UniversitätslehrerInnen sinkt ständig, zuletzt lag sie bei 4.662
Beschäftigungsverhältnissen. Die Berufungen ergingen zu 60 % an
ProfessorInnen aus dem Ausland. 2010 waren 52 % der
innerösterreichischen Berufungen Hausberufungen.
Das Betreuungsverhältnis hat sich im Berichtszeitraum verschlechtert,
allerdings ist die Zahlenrelation günstiger, wenn man nur die
"prüfungsaktiven Studierenden" berücksichtigt. Die ungünstigsten
Betreuungsverhältnisse aufgrund hoher Studierendenzahlen gab es in
den Sozial-, den Wirtschafts- und den Rechtswissenschaften.
Ein wesentliches strategisches Ziel der Universitäten ist die
Nachwuchsförderung. Die Fördermaßnahmen, welche die Universitäten
setzen, werden durch Stipendien- und Nachwuchsförderprogramme des
BMWF sowie durch Mobilitätsförderungen ergänzt. Individualförderungen
von Nachwuchswissenschaftern und -wissenschafterinnen erfolgen durch
den Wissenschaftsfonds FWF. Die Österreichische Akademie der
Wissenschaften fördert ein breites Spektrum an NachwuchsforscherInnen
durch Dissertationsstipendien wie auch durch postdoktorale
Stipendien.
Ab dem Wintersemester 2009 gibt es an den Universitäten nur noch
mindestens dreijährige Doktoratsstudien, wie dies europäischen
Standards entspricht. Zunehmend bieten die Universitäten auch neben
den individuellen Doktoratsstudien strukturierte Doktoratsprogramme,
meist in Form von Doktoratskollegs, an. Diese werden als wesentliches
Mittel der Profilbildung gesehen, wobei DoktorandInnen nicht nur als
Studierende, sondern als NachwuchsforscherInnen betrachtet werden.
Die Universitäten sind bemüht, ihnen adäquate Beschäftigungen
anzubieten.
Die Studierenden und die AbsolventInnen
Für den Universitätszugang spielt der familiäre Hintergrund nach wie
vor eine wesentliche Rolle. Die Studierendenzahlen und die
AbsolventInnenzahlen erhöhten sich im Berichtszeitraum, angestiegen
ist aber auch die Zahl der Studierenden ohne Prüfungsleistungen. Etwa
61 % der Studierenden gehen während des Semesters einer
Erwerbstätigkeit nach. Schwierig ist die Situation für Studierende
mit Kind. Da ihr Zeitbudget knapp ist, sind sie weniger prüfungs- und
studienaktiv. Eine Prognose der künftigen Entwicklung der
Studierendenzahlen geht davon aus, dass die Zahl der
StudienanfängerInnen auch in den kommenden Jahren ansteigen wird,
allerdings wird dies in geringerem Umfang als bisher erfolgen.
In der Beratung und Information von Studieninteressierten und
Studierenden gibt es ein umfangreiches Angebot an den Universitäten
wie auch von Seiten des BMWF. Im Herbst 2010 wurde eine spezielle
Informationskampagne zu den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technologie) gestartet, um mehr Interesse an
wissenschaftlich-technischen Studienrichtungen zu wecken. Mit einem
Maßnahmenpaket "Studienwahlberatung Neu" wollen BMWF und BMUKK
zusammen mit der ÖH die Studienberatung wesentlich verbessern.
Die gesamten Sozialaufwendungen des BMWF für Studierende betrugen
2010 203,9 Mio. €, von denen 181,3 Mio. € auf die Studienförderung
entfielen. Das wesentlichste direkte Förderinstrument für Studierende
ist die Studienbeihilfe, im Studienjahr 2009/10 wurde diese von rund
34.500 Studierenden bezogen. Daneben gibt es noch weitere direkte
Förderungen, wie etwa Studienzuschuss, Beihilfe für Auslandsstudien,
Reisekostenzuschüsse und diverse Stipendien, sowie indirekte
Förderungen, wie Familienbeihilfe, Krankenversicherung für
Studierenden und Förderung nach dem Einkommenssteuergesetz 1988. 2010
wurde für rund 120.000 Studierende Familienbeihilfe bezogen.
Gleichstellung und Frauenförderung werden vorangetrieben
Durch das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde der
erweiterte Diskriminierungsschutz in das UG 2002 übernommen. Für die
Kollegialorgane der Universität - Universitätsrat, Rektorat, Senat
sowie die vom Senat eingesetzten Kommissionen - gilt nun eine
Frauenquote von mindestens 40 %. Jede Universität verfügte 2010 über
einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, eine
Schiedskommission und mindestens eine Organisation zur "Koordination
der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der
Geschlechterforschung". In den Leistungsvereinbarungen wurde auch das
Gender Budgeting verankert. Durch verschiedene Maßnahmen soll dem
Verlust an weiblichem Potenzial an Schnittpunkten der
Universitätskarrieren entgegengewirkt werden und die 40 %-Frauenquote
angestrebt werden. Wichtig ist dabei auch der Ausbau der Maßnahmen
zur besseren Vereinbarkeit von Studium mit Beruf und
Betreuungsaufgaben.
Was die Präsenz von Frauen im Hochschulbereich betrifft, so nimmt
diese mit ansteigender Hierarchieebene ab. Der Frauenanteil zu
Studienbeginn beträgt 58 %, bei ordentlichen Studierenden 54 % und
liegt bei den Erstabschlüssen wieder bei 58 %. Der Anteil der Frauen
bei Zweitabschlüssen (Master und Doktorat) ist zwar gestiegen, liegt
aber niedriger als bei Erstabschlüssen, so beträgt er beim Doktorat
43 %. Auch beim Personal zeigen sich mit jedem Qualifizierungs- bzw.
Karriereschritt geringere Frauenanteile. Auf der Ebene des
Hochschulmanagements zeigte sich bereits deutlich die Wirkung der
Frauenquote.
Im Zeitraum 2008 bis 2010 wurden für Projekte in der
ministeriumsübergreifenden Initiative "Forte - Frauen in Forschung
und Technologie" knapp 7 Mio. € aufgewendet. Das Programm
"Excellentia", das dem Ziel diente, Professuren an Österreichs
Universitäten verstärkt mit Frauen zu besetzen, endete 2010 nach
sechsjähriger Laufzeit, und es wurden dafür 4,7 Mio. € aufgewendet.
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, war innerhalb dieser sechs Jahre
ein Anstieg des Professorinnenanteils von 13 % auf über 19 % zu
verzeichnen. Eine Reihe von Programmen sind außerdem auf die
Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet.
Stellung der Universitäten in dynamischen Wissensgesellschaften
Die Universitäten sind zentrale Einrichtungen für Forschung. In der
Unterstützung der universitären Forschung kommt dem
Wissenschaftsfonds FWF zentrale Bedeutung zu. Auch die
Forschungsförderungsgesellschaft FFG verzeichnet eine steigende
Beteiligung der Universitäten.
Der Ausbau der Forschungsinfrastruktur wurde vom BMWF seit 2001 durch
spezifische Investitionsprogramme gefördert. Publikationen als Weg
der Kommunikation von Forschungsleistungen werden vor allem in
länderübergreifenden Studien als Indikator von Forschungsleistungen
herangezogen. Hier erfolgt eine Anpassung der österreichischen
WissenschafterInnen an internationale Trends. Mit dem
Publikationsoutput der vielzitierten ForscherInnen liegt Österreich
unter den TOP 20 Staaten weltweit, allerdings noch hinter
vergleichbaren Staaten, wie der Schweiz oder den Niederlanden. Eine
zunehmende Rolle spielt die Forschungskooperation mit anderen
Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Vor allem im Bereich der
Interaktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist durch gezielte
Maßnahmen der öffentlichen Hand seit den 1990er Jahren viel
geschehen.
Im Bereich der Forschungsförderung im Europäischen Forschungsraum hat
die Planung der Förderung der Förderperiode 2014-2020 bereits
begonnen. Das nächste EU-Rahmenprogramm "Horizon 2020: A Common
Strategic Framework for Research, Innovation and Technolgogical
Development" soll alle Forschungs- und Innovationsmaßnahmen und -
instrumente aus dem EU-Budget umfassen. Derzeit läuft das 7. EU-
Rahmenprogramm "Europäische Partnerschaft für Forschende". Die
Europäische Kommission hat 2005 die Europäische Charta für Forschende
und einen Verhaltenscodex für die Einstellung von Forschenden
verabschiedet, um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Forschende aller Laufbahnstufen zu erreichen.
Im Bereich der bi- und multilateralen Bildungs- und
Forschungskooperation geht der Bericht auf die Programme CEEPUS und
das ASEA-UNINET ein. Die Fulbright Kommission verwaltet jährlich 70-
80 Postgraduate-Stipendien für die USA. Insgesamt 6 Österreichzentren
bestehen in den USA, Kanada, Israel, den Niederlanden und Ungarn.
Die beiden letzten Kapitel des Universitätsberichts 2011 widmen sich
den Fragen der Internationalisierung und der Mobilität sowie der
Stellung der Universitäten in Wirtschaft und Gesellschaft. Die
Bedeutung der Wissensproduktion steigt, und Universitäten sind
zentrale Akteure der Wissensgesellschaften.
Die österreichischen Universitäten sind eng mit dem Hochschulraum in
Europa vernetzt. 49 % der auf aktiven Verträgen basierenden
Kooperationen der Universitäten erfolgen mit Partnern in EU-Staaten,
weitere 20 % mit Drittstaaten. Im Rahmen der EU 2020-Strategie haben
vor allem die Leitinitiativen "Innovationsunion", "Jugend in
Bewegung" und "Agenda für neue Kompetenzen und
Beschäftigungsmöglichkeiten" Bedeutung für den Bereich der
Hochschulen.
Für die Stellung der österreichischen Universitäten im europäischen
Hochschulraum ist auch ein hoher Anteil ausländischer Studierender
von 23,6 % signifikant, 60 % davon stammen aus dem EU-Raum. Die im
September 2011 veröffentlichte Mitteilung der Kommission zur
Modernisierung der Hochschulen geht auch auf die "asymmetrischen"
Mobilitätsströme ein, Österreich hat sich im Vorfeld stark für die
Berücksichtigung dieses Themas engagiert.
Mit 2010 ist der in der Bologna-Erklärung festgelegte Zeitrahmen für
die Erreichung der Ziele ausgelaufen. Der Bologna-Prozess, der den
Weg zu einem Europäischen Hochschulraum bezeichnet, ist dabei nicht
in allen Ländern gleichermaßen umgesetzt worden. Im Anschluss an die
Bologna-Jubiläumskonferenz hat das BMWF die Initiative "Bologna
Reloaded" präsentiert, das die Verbesserung bzw. Optimierung der
Umsetzung der Bologna-Ziele zum Inhalt hat.
Mobilität als Schlüssel zum gemeinsamen Hochschulraum
Die Mobilität von Studierenden ist ein prägendes Merkmal des
Europäischen Hochschulraums. Diese findet in Form von "credit
mobility" und "degree mobility" statt. Bei ersterem werden im Ausland
erworbene Credits dem Studium angerechnet, letztere meint, dass ein
ganzer Studienzyklus oder ein Gesamtstudium im Ausland absolviert
wird. Auch die Mobilität von Universitätspersonal wird in zunehmenden
Maß als integrativer Bestandteil der Laufbahn hochqualifizierter
Forschender betrachtet. Im Rahme der "Innovationsunion" wird an
Lösungen etwa für die Altersversorgung von mobilen Forschenden
gearbeitet, wie etwa der Errichtung eines paneuropäischen
Pensionsfonds für Forschende. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte" hat
Österreich spezifische Regelungen für Aufenthalt und
Arbeitsmarktzugang von besonders Hochqualifizierten aus Drittstaaten
vorgesehen.
Der Universitätsbericht 2011 geht auch auf die
Beschäftigungssituation von UniversitätsabsolventInnen ein. Daten aus
Befragungen zu den Abschlussjahrgängen zwischen 2004 und 2006
ergeben, dass ihnen der Berufseinstieg meist sehr gut gelungen ist.
67 % der AbsolventInnen waren in den ersten sechs Monaten nach dem
Abschluss regulär erwerbstätig. Die Zufriedenheit mit der beruflichen
Situation wird allgemein sehr hoch veranschlagt.
Die Akademikerquote Österreichs liegt aktuell bei 11 %, und ist von
2005 bis 2009 von 20,4 % auf 26,3 % der Bevölkerung im typischen
Abschlussalter (20 bis 25 Jahre) gestiegen. Zieht man die "erweiterte
Akademikerquote" heran, die alle Abschlüsse im Tertiärbereich
berücksichtigt, so liegt Österreich mit 19 % Tertiärabschlüssen in
der 25- bis 64-jährigen Bevölkerung am 17. Rang unter den EU-Ländern
(EU-Durchschnitt: 30 %) und am 28 Rang unter den OECD-Ländern.
Im Rahmen der Bildungspolitik besteht mit der EU 2020-Strategie ein
Auftrag an die Mitgliedsländer, nationale Strategien zur Förderung
des lebensbegleitendes Lernens zu entwickeln. Die Universitäten haben
sich in die Entwicklung der österreichischen Strategie für
lebensbegleitendes Lernen (LLL:2020) eingebracht und werden in der
nationalen Plattform für lebensbegleitendes Lernen vertreten sein.
Die Hochschulen sind bedeutende Faktoren für die Wirtschaft an ihrem
Standort und in der Region. Eine wichtige Rolle ist dabei dem
Wissens- und Technologietransfer beigemessen, der durch Universitäten
erfolgt. In der EU wird daher an der Regelung eines einheitlichen
europäischen Patentschutzes gearbeitet, dadurch sollen
Geschäftsabwicklungen vereinfacht, Kosten verringert und die
Rechtssicherheit erhöht werden. (Schluss)
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