Ungültig-Erklärung eines Presseausweises
Wien (OTS/ÖGB) - Das Österreichische Kuratorium für Presseausweise
hat den am 15. Jänner 2008 eingezogenen, aber bislang nicht
retournierten Presseausweis Nr. 5981 des Josef Fattinger, geb.
17.07.1966, für ungültig erklärt.
Das Kuratorium weist darauf hin, dass Josef Fattinger am 28.
November 2011 in diesem Zusammenhang vom Bezirksgericht Salzburg
wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freihheitsstrafe
(Probezeit 3 Jahre) verurteilt wurde. (rechtskräftig).
Geschäftsführer Kuratorium für Presseausweise
0650 2322008














