Stichworte: Gewerkschaften, Justiz, Medien Channel: Politik
OTS0184   8. Feb. 2012, 15:49

Ungültig-Erklärung eines Presseausweises


Das Österreichische Kuratorium für Presseausweise
hat den am 15. Jänner 2008 eingezogenen, aber bislang nicht
retournierten Presseausweis Nr. 5981 des Josef Fattinger, geb.
17.07.1966, für ungültig erklärt.
Das Kuratorium weist darauf hin, dass Josef Fattinger am 28.
November 2011 in diesem Zusammenhang vom Bezirksgericht Salzburg
wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freihheitsstrafe
(Probezeit 3 Jahre) verurteilt wurde. (rechtskräftig).

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0184 2012-02-08 15:49 081549 Feb 12 NGB0003 0074



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Rückfragehinweis: Alexander F. Baratsits-Altempergen
Geschäftsführer Kuratorium für Presseausweise
0650 2322008

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