• 07.02.2012, 12:09:58
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FPÖ-Neubauer begrüßt Berufung des Landes Oberösterreich gegen das Temelin-Urteil des Landesgerichtes Linz

Tschechien ignoriert "Melker Abkommen"

Wien (OTS) - "Man sollte meinen, dass die Katastrophe von
Fukushima dazu beigetragen hat, die unberechenbaren Risiken von
Atomkraftwerken zu erkennen und dieser Erkenntnis Folge zu leisten.
So ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass das Landesgericht Linz
die Unterlassungsklage des Landes Oberösterreich gegen den
Temelin-Betreiber CEZ abgewiesen hat", so der freiheitliche
Antiatom-Sprecher NAbg. Werner Neubauer in einer Stellungnahme.

In der Klage wurde vom Betreiber gefordert, die von Temelin
ausgehende radioaktive Strahlung auf eine Liegenschaft des Landes
Oberösterreich insoweit zu unterlassen, als sie höher ist, als für
ein Atomkraftwerk internationalen Standards. Das Landesgericht Linz
beruft sich in seiner Entscheidung auf ein EUGH-Urteil, wonach der
Schrottreaktor beim Eintritt Tschechiens in die EU als "nach
europarechtlichen Vorgaben für ordnungsgemäß befunden" wurde. Dieser
Umstand ist besonders anfechtungswürdig, hat doch Österreich mit
Tschechien das sogenannte Melker Abkommen geschlossen. In diesem
Vertrag wurden sämtliche Mängel, die das Atomkraftwerk Temelin zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufwies, von Atomfachexperten
dargelegt. Weiters verpflichtete sich Tschechien in der Folge, diese
Mängel zu beheben, was in vielen Punkten bis heute nicht geschehen
ist und deshalb die Argumentation des Gerichtes - die EU habe bei
Eintritt Tschechiens das AKW Temelin gerüft und in Ordnung befunden -
für obsolet erscheinen lässt.

"Im Genehmigungsverfahren ist das Land Oberösterreich nie angehört
worden und auch das Landesgericht Linz hat das Land nicht in
ausreichendem Maß angehört, sondern Angaben des Europäischen
Gerichtshofes einfach ungeprüft übernommen. Ein faires Verfahren
verlangt aber die Anhörung aller beteiligten Parteien, dies ist in
diesem Fall nicht geschehen", so Neubauer weiter.

"Aufgrund dieser schwerwiegenden Verfahrensmängel und weil es unsere
Pflicht ist, den vollen Rahmen unserer Möglichkeiten auszuschöpfen,
um den Bürgern unseres Landes größtmöglichen Schutz gewähren zu
können, begrüße ich die Entscheidung, dieses Fehlurteil anzufechten
und bin sehr optimistisch, dass in zweiter Instanz die Klage in
unserem Sinne entschieden wird", so Neubauer abschließend.

Rückfragehinweis:

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