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OTS0025   4. Feb. 2012, 11:26

ÖGB-Ruprecht: Wirtschaftsförderung an Frauenförderung koppeln

Belegt: Frauenförderung wirkt - ÖGB-Frauen fordern erzwingbare Betriebsvereinbarungen


Wien (OTS/ÖGB) - "Verpflichtende Frauenförderpläne sind
überfällig. Und die Wissenschaft belegt, dass sie auch wirken", sagt
ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht: "Frauenministerin
Heinisch-Hosek hat daher die volle Unterstützung der ÖGB-Frauen, wenn
sie verpflichtende Frauenförderpläne in allen Betrieben ab 100
Beschäftigten fordert." An die Existenz von Frauenförderplänen soll
auch die Vergabe von Wirtschaftsförderungen gekoppelt werden.++++

"Die Entwicklungen zeigen, dass ohne verbindliche Regelungen Frauen
keine echten Chancen eingeräumt werden", sagt Ruprecht, und erinnert
an die Forderung nach erzwingbaren Betriebsvereinbarungen zur
Frauenförderung. Damit Frauen ihr Potenzial auch in entsprechenden
beruflichen Positionen umsetzen können, brauche es neben einer
Quotenregelung eben auch mehr Frauenförderpläne in Unternehmen.

"Um mehr Betriebe zu frauenfördernden Programmen zu motivieren, muss
der Bund die Vergabe von Wirtschaftsförderungen an nachweisliche
Frauenförderung im Betrieb koppeln", fordert Ruprecht. Solche
Programme müsse es gleichermaßen auch für Teilzeitbeschäftigte geben,
da Frauen sonst wieder ausgeschlossen werden würden.

Wissenschaftlich belegt: Förderpläne wirken

Wirtschaftswissenschafter der Univerisität Innsbruck haben in einer
im Fachblatt "Science" veröffentlichten Arbeit belegt, dass
Frauenförderung wirkt. Zumindest kam es in Experimenten zu einer
deutlichen Erhöhung der Wettbewerbsbereitschaft von Frauen, wenn
Maßnahmen gesetzt wurden, die mit Frauenquoten oder Bevorzugung bei
gleicher Qualifikation vergleichbar sind. Zudem zeigte sich, dass die
Förderung keine negativen Nebenwirkungen hatte. "Daraus kann man nur
den Schluss ziehen, dass Frauenförderung neben den Frauen auch den
Unternehmen nützen, weil vorhandene Qualifikation auch genützt wird
und nicht brach liegen gelassen wird", sagt Ruprecht.

www.oegb.at/frauen

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0025 2012-02-04 11:26 041126 Feb 12 NGB0001 0251



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