OTS0208   2. Feb. 2012, 15:04

Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten Innenausschuss berät Sicherheitspolizeigesetz-Novelle


In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Ausschuss
für Innere Angelegenheiten in erster Linie mit der Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz. Während die Regierungsfraktionen die
Ansicht vertraten, diese Gesetzesänderung diene der Hebung der
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, befürchteten die
Oppositionsparteien eine Aushöhlung der bürgerlichen Freiheiten und
des Rechtsstaates. Die Novelle passierte ebenso den Ausschuss wie das
umstrittene Abkommen zum Datenaustauch mit den USA. Einstimmig wurde
die Änderung des Zivildienstgesetzes angenommen, durch die es nun
möglich ist, sich als ehemaliger Zivildiener auch nach Vollendung des
28. Lebensjahrs noch für den Exekutivdienst zu bewerben. Keine
Mehrheit hingegen gab es für den Antrag des BZÖ, einen Gipfel zum
Gehalt der Bürgerrechte abzuhalten.

Sicherheit versus Bürgerrecht

In der Diskussion zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sparte
die Opposition nicht mit Kritik. Abgeordneter Peter Westenthaler (B)
bedauerte, dass die massiven Bedenken, die seitens der Experten im
Hearing, seitens der Journalisten und seitens verschiedenster
Interessensvertretungen wie Arbeiterkammer, Rechtsanwaltskammer und
Journalistenclub keinen Eingang in diese Vorlage gefunden haben.
Diese Novelle gehe in die völlig falsche Richtung, denn bürgerliche
Freiheitsrechts würden damit substantiell ausgehöhlt. Vor allem das
Abgehen von der richterlichen Kontrolle sei inakzeptabel. Nicht
umsonst sehe die Arbeiterkammer mit diesem Entwurf den liberalen
Rechtsstaat in Gefahr, unterstrich Westenthaler. Der Entwurf öffne
Tür und Tor für Missbrauch, stelle einen elementaren Eingriff in die
Bürgerrechte dar und müsse daher vehement abgelehnt werden.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) hielt gleichfalls einen Eingriff in
den Rechtsstaat für inakzeptabel. Dieser Entwurf sei Ausdruck dafür,
dass die Regierung den Bürgern nicht mehr traue. Zudem reihe er sich
ein in eine Serie von Maßnahmen zur Aushöhlung der Grund- und
Freiheitsrechte, ja der Demokratie. Die Vorratsdatenspeicherung, das
SWIFT-Abkommen und der Datenaustausch mit den USA gingen wie der
gegenständliche Entwurf in die völlig falsche Richtung, wovor ja auch
Rechtsanwälte, Presse und Interessensvertretungen warnten. Man sollte
diese Bedenken ernst nehmen und den Entwurf erst einmal evaluieren.
Wolle man wirklich mehr für die Exekutive tun, so bräuchte diese mehr
Personal, bessere Ausrüstung und bessere Entlohnung.

Enttäuscht zeigte sich auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G). Er
habe sich Nachbesserungen beim Rechtsschutz erwartet, doch passiert
sei nichts. Hier liege ein Gesetz vor, für das kein Bedarf bestehe,
dass hohe Missbrauchsgefahr beinhalte, geringe Erfolgsaussichten
besitze und an einem massiven Manko hinsichtlich des Rechtsschutzes
kranke. Das Gesetz sei gar nicht nötig, weil die bestehenden Gesetze
der Polizei entsprechende Möglichkeiten in die Hand gäben. Vielmehr
sei die Gefahr größer, dass Unschuldige ins Visier kämen, als dass
wirkliche Verbrecher gefasst würden. Die Genehmigung solcher
Aktivitäten durch einen Richter wäre eine deutliche Hebung des
Rechtsschutzes, denn dadurch gebe es auch eine richterliche
Spruchpraxis, an der sich die Exekutive orientieren könne.

Anders sahen dies naturgemäß die Regierungsfraktionen. Abgeordneter
Günter Kößl (V) brachte einen S-V-Abänderungsantrag ein und meinte,
dieser basiere auf den Anregungen aus dem Hearing, sodass man den
dort vorgebrachten Bedenken Rechnung trage. Man könne aber nicht erst
mit Ermittlungen beginnen, wenn eine Tat bereits gesetzt wurde,
sondern müsse bereits im Vorfeld aktiv werden, wofür man der Polizei
auch die nötigen Instrumentarien in die Hand geben müsse. Die
Bürgerrechte würden durch den Rechtsschutzbeauftragten gewahrt,
unterstrich Kößl.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) vertrat die Ansicht, dass es
unabdingbar sei, die "polizeiliche Vorfeldarbeit" auf rechtliche
Grundlagen zu stellen. Es gehe darum, aktuelle Entwicklungen in der
organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu beobachten, um
entsprechend präventiv reagieren zu können. Durch die Institution des
Rechtsschutzbeauftragten werde die Rechtsstaatlichkeit gewahrt,
betonte Fazekas.

Sein Fraktionskollege Johann Maier (S) verwies darauf, dass die
Kritik und die Besorgnis dem ursprünglichen Ministerialentwurf
gegolten habe, von dem sich die Regierungsvorlage deutlich
unterscheide. Erweiterte Gefahrenforschung bei weltanschaulich oder
religiös motivierter Gewalt sei im Interesse der Sicherheit
notwendig. Den inhaltlichen Zusammenhang dieser Vorlage mit der
Vorratsdatenspeicherung und den Fluggastdaten ließ Maier nicht gelten
und verwies dabei darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung gerade auf
Antrag Irlands hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Lissaboner
Verträgen überprüft werde. Der Datenschutzrat habe sich mit Problemen
dieses Entwurfs auseinandergesetzt, dem mit den geplanten Änderungen
bedenkenlos zugestimmt werden könne.

In der weiteren Debatte hielt Abgeordneter Werner Herbert (F) fest,
dass dieser Entwurf viele Fragezeichen enthalte, weshalb es
vernünftig sei, zurück an den Start zu gehen und die ganze Materie
nochmals zu überprüfen. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) verstand
hingegen nicht, wie man sich gegen mehr Sicherheit aussprechen könne.
Eine richterliche Genehmigung widerspreche im Übrigen der
Gewaltentrennung, weil Ermittlungen Teil der Vollziehung seien.
Abgeordneter Christoph Hagen (B) ortete ein Problem beim
Rechtsschutz, da der Beauftragte beim Innenministerium angesiedelt
und daher nicht unabhängig sei. Das Gesetz sollte daher tatsächlich
überarbeitet werden. Abgeordnete Alev Korun (G) stellte einen
Vertagungsantrag, um die gesamte Materie entsprechend überarbeiten zu
können.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner erklärte, man mache das Gesetz
nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es wichtig sei und Sinn
mache. Es bringe keinen Überwachungsstaat, sondern mehr Sicherheit
für die Bürgerinnen und Bürger. Es weise eine schöne Balance zwischen
den Notwendigkeiten für die Tätigkeiten der Exekutive einerseits und
der Wahrung der Privatsphäre andererseits auf. Der
Rechtsschutzbeauftragte sei unabhängig und weisungsfrei, ein Modell,
das international gelobt werde. Man habe die Kritik ernst genommen
und entsprechende Verbesserungen eingearbeitet, das Resultat sei eine
gute Novelle.

Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des S-V-
Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien
angenommen. Ein im Zuge der Debatte eingebrachter G-
Entschließungsantrag auf Entfall von Gebühren bei schriftlichen
Stellungnahmen an das Innenministerium verfiel hingegen der
Ablehnung.

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes bezweckt, wie es heißt,
eine "Klarstellung von in der Vollzugspraxis aufgetretenen
Rechtsfragen". Konkret geht es um eine "Optimierung von Befugnissen"
der Sicherheitsexekutive. Mit der Novelle soll die Polizeiarbeit in
der Terrorismusprävention gestärkt werden, wozu die Befugnisse in der
Datenermittlung und Bearbeitung ausgeweitet werden sollen. So soll es
künftig möglich sein, im Zuge einer "erweiterten Gefahrenforschung"
Einzelpersonen zu beobachten. Auch die Befugnisse der
Sicherheitsexekutive gegen Hausbesetzer sollen gestärkt werden, und
zwar soll die Nichtbefolgung des Betretungsverbots als
Verwaltungsübertretung geahndet werden. Ebenso sind eine Verbesserung
des Opferschutzes und eine optimierte Zusammenarbeit mit den
Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie
mit der Datenschutzkommission im Bereich des sicherheitspolizeilichen
Erkennungsdienstes geplant. (1520 d.B.)

Pro und Contra Datenaustausch

Sodann befasste sich der Ausschuss mit dem Abkommen zwischen
Österreich und den USA betreffend Vertiefung der Zusammenarbeit bei
der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten, das im November
des Vorjahres wegen massiver Bedenkung gegen seinen Inhalt vertagt
worden war.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) erklärte, an der Kritik seiner
Fraktion habe sich nichts geändert, man stimme diesem einseitigen
Abkommen nicht zu, weil die USA alles, wir aber nichts bekämen und
das Abkommen selbst einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte
darstelle. Abgeordneter Werner Herbert (F) sah dies ebenso. Es handle
sich bei diesem Abkommen um eine Einbahnstraße von Daten in Richtung
USA, wobei man nicht wisse, wie diese von amerikanischen Stellen
verwendet würden.

Abgeordneter Johann Maier (S) brachte einen S-V-Entschließungsantrag
betreffend europäisches Abkommen mit den USA unter Berücksichtigung
entsprechend hohen Datenschutzes und regelmäßigen parlamentarischen
Berichten ein. Es gebe einen indirekten Rechtsschutz durch den
Datenschutzrat, vor allem aber eine Sistierungsklausel für den Fall,
dass sich die USA nicht an die vereinbarten Regeln hielten. Dadurch
sei das Abkommen akzeptabel, wenngleich er nicht verhehle, dass
gesamteuropäische Standards in dieser Frage wünschenswert wären.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) verwies auf die massive Kritik,
die ja auch von den Regierungsparteien selbst eingestanden werde. Die
USA seien clever vorgegangen und habe Einzelabkommen abgeschlossen,
wodurch Europa geschwächt wurde. Einheitliche Standards werde man
daher nur erreichen, wenn man das Abkommen ablehne.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner erklärte, man habe das beste
Abkommen von allen 21 Staaten, die ein solches abgeschlossen hätten,
erzielt und werde auch entsprechend auf die Einhaltung des
Datenschutzes achten.

Regierungsvorlage und Entschließungsantrag wurden mit den Stimmen der
Regierungsparteien angenommen.

Die Entwicklungen auf den Gebieten des internationalen Terrorismus
und der grenzüberschreitenden Kriminalität lassen eine verstärkte
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aus verschiedenen Ländern
geboten erscheinen. In diesem Sinne schließen nun auch Österreich und
die USA ein Abkommen über eine Vertiefung der Zusammenarbeit bei der
Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Diese soll sich vor
allem auf den raschen und umfassenden Informationsaustausch
konzentrieren, wozu ein "pro-aktiver" Austausch von personenbezogenen
und anderen Daten, etwa daktyloskopischer Natur, sowie von DNA-
Profilen im Einzelfall gehören soll. (1388 d.B.)

Einhelligkeit herrschte sodann beim nächsten Tagesordnungspunkt. Die
Exekutive soll für Ex-Zivildiener ohne Altersbeschränkung offen sein,
meinten alle fünf Parteien, wobei die Abgeordneten Werner Herbert (F)
und Christoph Hagen (B) ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, diese
Maßnahme möge zu mehr Personal für die Exekutive beitragen. Die
Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Geht es nach den Willen von ÖVP und SPÖ, dann entfällt künftig jener
Passus im Zivildienstgesetz, wonach ehemalige Zivildiener nur bis zur
Vollendung des 28. Lebensjahres einen Antrag auf Löschung ihrer
Zivildienstpflicht stellen können, um Dienst als Organ im
öffentlichen Sicherheitsdienst leisten zu können. Begründet wird die
geplante Streichung mit der Tatsache, dass mit der Dienstrechts-
Novelle 2011 die Altersgrenze für den Eintritt in die Exekutive
gefallen ist, es also keinen Grund mehr gibt, diese im
Zivildienstgesetz beizubehalten. (1809/A)

Ein weiteres Mal vertagt wurde hingegen der F-Antrag betreffend mehr
Polizei für Krems. Die FPÖ ortet in der Stadt Krems gravierende
Sicherheitsdefizite, die sie mit der Schließung zweier
Polizeistationen in Verbindung bringt. Um die Situation wieder zum
Besseren zu wenden, fordert sie, das Innenministerium möge
zusätzliche Planstellen der Exekutive in Krems zuweisen und mit
diesem Personal wieder eine Dienststelle in der Kremser Innenstadt
einrichten (1633/A[E]). Abgeordneter Hannes Fazekas (S) begründete
den neuerlichen Vertagungsantrag damit, dass man an einem
Gesamtkonzept für dieses Thema arbeite, das abgewartet werden solle.
Die Vertagung erfolgte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen.

Abgelehnt wurde schließlich ein B-Antrag auf Abhaltung eines Gipfels
zum Thema "Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?".
Darin sorgt sich das BZÖ um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger,
die nach Meinung seiner Abgeordneten seit geraumer Zeit von der
Bundesregierung durch zahlreiche Gesetzesänderungen, die mit Zwecken
der Terrorismusbekämpfung begründet werden, ausgehöhlt werden. Das
BZÖ fordert daher einen Gipfel unter Einbeziehung von ExpertInnen und
BürgerrechtlerInnen, um Grenzen dieser Entwicklung festzulegen, über
die hinaus die Bürgerrechte nicht aufgeweicht werden dürfen. (1812/A
[E]). In der Debatte hatte Abgeordneter Albert Steinhauer (G) noch
eine Enquete zum Thema angeregt, der Antrag selbst wurde mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. (Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0208 2012-02-02 15:04 021504 Feb 12 NPA0005 1683



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