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OTS0173   2. Feb. 2012, 13:16

SP-Bundesrätin Posch-Gruska übergibt Petition zu "Kinderlärm ist Zukunftsmusik"

Kinderlärm soll kein Klagegrund mehr sein


SPÖ-Bundesrätin Inge Posch-Gruska hat dem
Präsidenten des Bundesrates Gregor Hammerl heute eine Petition zum
Thema "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" übergeben. "Bereits 2000
Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift dafür
ausgesprochen, dass Klagen gegen Kinderlärm zumindest erheblich
erschwert werden. Denn immer öfter kommt es vor, dass sich Nachbarn
von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen durch Kinderstimmen
belästigt fühlen und vor Gericht ziehen. Sie versuchen die Kinder per
Gericht zum Schweigen zu bringen oder die Errichtung von
Lärmschutzwänden zu erzwingen", so Posch-Gruska am Donnerstag
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Laut Gesetz könne wegen "ortsunüblicher Lärmbelastung" auch dann
geklagt werden, wenn der Anlass dafür Kinderstimmen sind. "Wir wollen
zumindest erreichen, dass derartige Klagen erschwert, wenn nicht
verboten, werden. Kinderfreundlichkeit und Toleranz gegenüber Kindern
muss uns allen ein Anliegen sein und von allen mitgetragen werden."
Posch-Gruska berichtet von einem Beispiel aus dem Burgenland, wo ein
Nachbar eines Kindergartens auf die Errichtung einer 32 Meter langen
und 2,5 Meter hohen Lärmschutzmauer besteht, weil der von den Kindern
verursachte Lärmpegel um 3 Dezibel zu hoch sei.

"Ich will doch nicht unsere Kinder hinter Mauern sperren, damit sich
Anrainer nicht belästigt fühlen", so Posch-Gruska. Außerdem komme es
immer häufiger vor, dass Gemeinden Kindergärten nicht ausbauen
dürfen, weil Nachbarn Einsprüche dagegen erheben. "Wir haben letztes
Jahr in Österreich die Kinderrechte in die Verfassung geschrieben,
wir wollen Österreich zum kinderfreundlichsten Land Europas machen,
da ist es nur logisch, dass wir mit einem derartigen 'Klagsverbot'
mehr Toleranz gegenüber Kindern durchsetzen", so der Appell der
SPÖ-Bundesrätin, die auch darauf hinweist, dass eine ähnliche
Initiative in Deutschland bereits Erfolg hatte. Dort wurde ein Gesetz
beschlossen, dass Klagen gegen Kinderlärm verhindert bzw. deutlich
erschwert. (Schluss)sc/sl/tt

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0173 2012-02-02 13:16 021316 Feb 12 SPK0006 0300



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