- 02.02.2012, 12:34:54
- /
- OTS0142 OTW0142
Regner: EU-Parlament fordert Kommissionsrichtlinie zu Unternehmenssitzverlegung
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer dürfen nicht untergraben werden
Wien (OTS/SK) - "Heute hat das EU-Parlament den Grundstein dafür
gelegt, dass Unternehmen ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union verlegen können, ohne ihre
Rechtspersönlichkeit zu verlieren", sagte die stellvertretende
Delegationsleiterin der SPÖ-EU-Abgeordneten, Evelyn Regner, am
Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Im Plenum in Straßburg
wurde mit großer Mehrheit der Bericht zur 14.
Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie angenommen, den Regner verfasst
hat. Die Europaparlamentarierin lobt den "guten und ausgewogenen
Kompromiss", der nach langen und zähen Verhandlungen zwischen den
Fraktionen erzielt wurde. ****
"Nun ist die Kommission am Zug. Sie hat jetzt ein Jahr Zeit, dem
Parlament einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Tut sie das
nicht, muss sie sich ausführlich für dieses Versäumnis
rechtfertigen", sagt Regner. "Die rechtliche Lücke bei
Unternehmenssitzverlegungen muss endlich geschlossen werden. Die
Kommission hat sich vorgenommen, den Binnenmarkt zu stärken. Ist ihr
dies ein wirkliches Anliegen, dann muss im Interesse der kleinen und
mittleren Betriebe endlich gehandelt werden."
Besonders wichtig sei es, in der neuen Richtlinie die Mitbestimmung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzuschreiben: "Die
Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet sich
nach dem Satzungssitz des Unternehmens. Wird dieser nun alleine
verlegt, könnte dies zu einem Verlust der Mitbestimmung auf
Unternehmensebene führen", erläutert Regner. Sie fordert
EU-Binnenmarktkommissar Barnier daher auf, eine angemessene Lösung
für die Sitzfrage zu finden, die mit den Systemen der Mitgliedstaaten
kompatibel ist. Kein Staat soll seine nationalen Gläubiger- und
Arbeitnehmerschutzbestimmungen ausgehebelt sehen, die existierenden
Systeme (Einheit Satzungs- und Verwaltungssitz, wie auch deren
Trennung) müssen im künftigen Richtlinienvorschlag respektiert
werden.
Als Auffangregelung für die Arbeitnehmerbeteiligung wünscht Regner
sich die Bestimmungen der Richtlinie zur Europäischen
Aktiengesellschaft. "Die Mitarbeiter müssen umfassend informiert und
in die Verhandlungen einbezogen werden, bevor es zu einer
Unternehmenssitzverlegung kommt. Keinesfalls werden wir zulassen,
dass die Mitbestimmungsrechte ausgehebelt werden", betont Regner, die
deshalb auch in ihrem Bericht die Kommission aufgefordert hat, diesem
Thema besondere Beachtung zu schenken. (Schluss) mo/mb
Rückfragehinweis: Sabine Weinberger, SPÖ-EU-Delegation, Tel.: 0043 1
40110 3612, e-mail: [email protected]
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK






