Csörgits: Mit dem Freiwilligengesetz wird neues Kapitel in Freiwilligenpolitik aufgeschlagen
Sozialausschuss behandelt Freiwilligengesetz und Novelle des Opferfürsorgegesetzes
Wien (OTS/SK) - "Mit dem Freiwilligengesetz wird ein neues Kapitel
in der Freiwilligenpolitik in Österreich aufgeschlagen." So äußerte
sich heute, Donnerstag, SPÖ-Sozialsprecherin Renate Csörgits
anlässlich der Behandlung im Sozialausschuss des Nationalrates.
"Dieses Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von
freiwilligem Engagement", betonte Csörgits. Es legt die
Rahmenbedingungen für das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige
Umweltschutzjahr, den Gedenkdienst sowie den Friedens- und
Sozialdienst im Ausland fest. "Ich begrüße dieses deutliche Zeichen
der Wertschätzung und gesellschaftlichen Anerkennung der Arbeit von
Freiwilligen", betonte die SPÖ-Sozialsprecherin. Mit der ebenfalls im
Sozialausschuss behandelten Novelle des Opferfürsorgegesetzes wird
ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsreform geleistet. ****
Mit dem Freiwilligengesetz wird ein wichtiger Punkt des
Regierungsprogramms umgesetzt. Die Vorlage beinhaltet etwa eine
Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke, die
Verankerung eines Freiwilligenrats sowie eines periodischen
Freiwilligenberichts. Als zentrales Informationsmedium dient das
Portal freiwilligenweb.at. Weiters ist Arbeitsmarktneutralität ein
zentraler Aspekt des Entwurfs. Auch die Träger werden nach einem
strengen Zulassungsverfahren ausgewählt. "Durch das
Freiwilligengesetz wird Planungssicherheit geschaffen, eine
sozialrechtliche Absicherung garantiert und die Klarstellung
getroffen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Darüber hinaus
kommen junge Menschen in Kontakt mit sozialen Berufen, was auch für
zukünftige Berufsentscheidungen von Bedeutung sein kann", führte
Csörgits aus.
Mit der Novelle des Opferfürsorgegesetzes wird ein Beitrag zur
Verwaltungsreform geleistet. Die Zuständigkeit für die Opferfürsorge
wird damit von den Ländern zum Bund verschoben. Statt der Ämter der
Landesregierungen wird in Zukunft das Bundessozialamt für den Vollzug
zuständig sein. Das gewährleistet ein bürgernahes Beratungs- und
Betreuungsangebot. (Schluss) mo/sas
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