Stichworte: Bundesrat, EU-Ausschuss, Stellungnahme Channel: Politik
OTS0216   1. Feb. 2012, 15:09

Bundesräte gegen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe Weitere Themen im EU-Ausschuss: Umwelt und Klima, EZA, Energiepolitik


Der EU-Ausschuss des Bundesrates leitete seine heutige
Sitzung unter der Verhandlungsführung seines eingangs einstimmig neu
gewählten Obmannes Edgar Mayer mit der Beratung über einen EU-
Verordnungsvorschlag zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und
Klimapolitik (LIFE) ein.

Margarete Stubenrauch vom Umweltressort erläuterte den
Ausschussmitgliedern das EU-Umweltfinanzierungsinstrument LIFE+. Das
Programm läuft von 2007 bis 2013 und ist mit 2,14 Milliarden €
dotiert. Der Höchstsatz für Förderungen aus dem von der Europäischen
Kommission verwalteten Programm beträgt 50 %, für Naturschutz und
Biodiversität können ausnahmsweise aber bis zu 75 % vergeben werden.
LIFE+ ist in drei Teile gegliedert: Natur und Biodiversität,
Umweltpolitik und Verwaltungspraxis, Information und Kommunikation.
Die Vergabe der Finanzmittel erfolgt aufgrund jährlicher
Ausschreibungen, erfuhren die Ländervertreter. Österreich erhielt in
den Jahren 2007-2010 insgesamt 32 Mio. € an LIFE+-Förderungen. Der
Vorschlag zielt auf die Etablierung eines Klima- und Umweltprogrammes
für die Laufzeit 2014-2020. Die Positionen von EU-Parlament, Rat und
Österreich liegen noch nicht vor.

In der Debatte interessierte sich Bundesrat Friedrich Hensler für die
Aufteilung der Fördermittel auf öffentliche Einrichtungen und
Private, während Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) um Auskunft
über die geplante inhaltliche und räumliche Ausdehnung von LIFE+ bat.
Bundesrat Stefan Schennach (S) brach eine Lanze für Maßnahmen
zugunsten der Erhaltung der Biodiversität und klagte über den rasch
fortschreitenden Artenverlust. Bundesrat Martin Preineder (V)
erkundigte sich nach der Ausnützung der Fördermittel durch
Österreich.

Bundesrätin Sonja Zwatzl (V) sprach sich für die Vereinfachung des
Antrags und Auswahlverfahrens aus.

Bundesrätin Cornelia Michalke (F) wollte wissen, wer über die Anträge
und über die Höhe der Projektförderung entscheidet.

Magarete Stubenrauch informierte darüber, dass LIFE+ Förderungen
nicht nur von öffentlichen Einrichtungen, sondern auch von
Unternehmen und anderen Institutionen, nicht aber von Privatpersonen
in Anspruch genommen werden können. Die räumliche Ausdehnung des
Programms betrifft in erster Linie Nachbarländer im Donauraum,
direkte Förderungen außerhalb der EU stellten aber eher eine Ausnahme
dar. Die Bundesrätinnen Elisabeth Kerschbaum (G) und Susanne Neuwirth
(S) erfuhren, dass Vollzeitbeschäftigte mit 50 %, ausnahmsweise auch
mit 75 % gefördert werden können. Die Förderung der Biodiversität
obliege den Bundesländern, teilte die Expertin weiter mit und
bezifferte die Ausnützungsquote bei den Förderungen durch Österreich
mit 150 % bis 180 %. Der Schwerpunkt der Projekte liege in den
Bereichen Artenschutz, Gewässerschutz und Verbesserung der
Luftqualität. Über die Projektanträge entscheiden ausschließlich die
Antragssteller, hielt die Expertin fest.

Neue Schwerpunkte in der EZA der Europäischen Union

Den Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Schaffung eines
Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit
erläuterte den LändervertreterInnen Michaela Ellmeier vom
Außenministerium. Die bestehenden Instrumente der EU in der
Entwicklungszusammenarbeit sollen auf der Basis eines "Grünbuchs" und
eines breiten Konsultationsprozesses in der EU und in den
Mitgliedsländern überarbeitet werden. Oberstes Ziel der europäischen
EZA-Politik ist die Armutsbekämpfung, führte Ellmeier aus, dazu
kommen die Förderung von Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechten und
eines breitenwirksamen, nachhaltigen Wachstum. Denn bei der Umsetzung
der Millenniumsziele habe man die Erkenntnis gewonnen, dass Wachstum
alleine die Armut in Entwicklungsländern nicht überwinden lasse. Die
Expertin informierte auch über die neuen Schwerpunkte Klimaschutz,
Biodiversität, Ernährungssicherheit und Verbesserung der
Energieversorgung. Außerdem arbeite die EU an einer neuen Afrika-
Strategie und an der Verbesserung der Kohärenz aller Politikbereiche
in der Entwicklungszusammenarbeit.

Bundesrat Stefan Schennach sprach von einem wichtigen Thema und
erinnerte an die Bundesratsenquete über föderale
Entwicklungszusammenarbeit, wobei er insbesondere auf das Engagement
der Bundesländer Oberösterreich, Vorarlberg und Steiermark hinwies.
Dass die europäische Union und Österreich in der EZA-Poltitik Hand in
Hand gehen, sei erfreulich, sagte Schennach und mahnte beim Thema
"Afrikastrategie" die Verantwortung Europas für diesen Kontinent ein.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) unterstrich die Notwendigkeit,
die Politikkohärenz in der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und
strebte einen "EZA-Check" für alle Politikbereich an.

Bundesrätin Angelika Winzig (V) hielt es für wichtig, kleine und
mittlere Unternehmen zu motivieren, sich an Infrastrukturprojekten
und an der Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Wirtschaft von
Entwicklungsländern zu beteiligen.

Bundesrätin Cornelia Michalke (F) verlangte, die Verwaltungskosten in
der Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren.

Bundesrat Edgar Mayer hielt es für eine wichtige Aufgabe der
Entwicklungszusammenarbeit in Afrika, den Menschen Anreize zu bieten,
in ihrer Heimat zu bleiben; damit könne die EZA einen Beitrag zur
Minderung der Flüchtlings- und Asylproblematik leisten, zeigte sich
Mayer überzeugt.

Michaela Ellmeier erinnerte daran, dass Politik-Kohärenz kein neues
Thema sei, sondern bereits im EZA-Gesetz verankert sei. Kleine und
mittlere Unternehmen bieten viele Lösungen für nachhaltige
Entwicklungsprobleme, etwa bei der Energieproduktion aus erneuerbaren
Energieträgern, das Interesse der KMU sei aber stark auf Südosteuropa
konzentriert und noch nicht auf die Entwicklungsländer im Süden. Die
EU Kommission habe eine Erhöhung des EZA-Budgets vorgeschlagen, zu
befürchten sei aber eine Reduzierung auf Grund von Einwändungen der
Mitgliedsstaaten, befürchtete die Vertreterin des Außenministeriums.

Stellungnahme gegen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe

Dann wandte sich der EU-Ausschuss des Bundesrates einem
Richtlinienpaket der EU-Kommission für die Vergabe von Aufträgen
durch Auftraggeber im Bereich der Wasser, Energie- und
Verkehrsversorgung, der Postdienste sowie über die öffentliche
Auftragsvergabe und die Konzessionsvergabe zu. Nach einer überaus
kritischen Debatte über dieses Vorschlagspaket der EU-Kommission
verabschiedeten die Ausschussmitglieder eine begründete Stellungnahme
gegen den Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe.

In ihrer einleitenden Darlegung führte Doris Niedersüss (BKA) aus,
die Kommission wolle den europäischen Rechtsrahmen für das
Beschaffungswesen zur Gänze und umfassend neu regeln. Die geltenden
Richtlinien für das Beschaffungswesen sollen durch neue ersetzt und
die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen erstmals in
einer eigenen Richtlinie detailliert geregelt werden. Die
Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe sollen vereinfacht
sowie flexibilisiert und die Auftragsvergabe für gesellschaftliche
Ziele genutzt werden können. Im "klassischen" Vergaberecht sind neue
Definitionen und Präzisierungen vorgesehen, die in den Sektoren
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung nachvollzogen werden. So
sollen alle vergaberechtlichen Vorschriften auch für nicht-prioritäre
Dienstleistungen gelten. Das Regime für soziale Dienstleistungen wird
erleichtert. Dazu kommen zahlreiche und sehr detaillierte technische
Neuerungen. Der Richtlinienvorschlag über die Konzessionsvergabe
enthält Verfahrensregelungen für die Vergabe von Bau- und
Dienstleistungskonzessionen, unter anderem die Verpflichtung zur
vorherigen Bekanntmachung, die Festlegung von Mindestfristen sowie
nähere Bestimmungen zur Festlegung der Auswahl- und
Zuschlagskriterien. Der Anwendungsbereich der Rechtsmittel-
Richtlinien wird auf alle Konzessionsvergaben, auch auf die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen erweitert. Eine konsolidierte
österreichische Position zu den EU-Vorschlägen liege dazu noch nicht
vor, sagte Doris Niedersüss.

Thomas Weninger (Österreichischer Städtebund) stellte kritisch fest,
dass das Richtlinienpaket statt der behaupteten Vereinfachungen
vieles komplizierter machen würde, sodass von einem "Angriff auf das
föderale System und die kommunale Selbstverwaltung" zu sprechen sei.
Weninger wandte sich insbesondere auch gegen die vorgesehene
nationale Aufsichtsbehörde, die aus seiner Sicht überflüssig sei,
weil die Gemeinden ihre Arbeit auf diesem Gebiet gut erledigen. Die
EuGh-Rechtssprechung sorge in ausreichendem Masse für
Rechtssicherheit. Weninger sprach sich für eine Subsidiaritätsrüge
durch den Bundesrat aus.

Stephan Schwarzer (WKÖ) meinte grundsätzlich, Harmonisierung auf EU-
Ebene sei gut, mit dem vorliegenden Paket tue man des Guten aber zu
viel und warnte vor einem "Regelierungs-Overkill".

Alice Wagner (AK Wien) erinnerte kritisch daran, dass die Bedeutung
öffentlicher Dienstleistungen, etwa die Wasserversorgung oder die
Abfallentsorgung, deren Bedeutung im Lissabonvertrag ausdrücklich
unterstrichen wurden, in den Vorschlägen der Kommission zu wenig
Berücksichtigung finden.

Johannes Schmid (Österreichischer Städtebund) gab zu bedenken, dass
die vorliegenden Entwürfe der europäischen Kommission das Ende für
die Freiheit von Gemeinden bedeuten würden, selbst über die Form zu
entscheiden, in der sie kommunale Dienstleistungen erbringen.

Bundesrat Stefan Schennach (S) warf der europäischen Kommission vor,
dem Marktliberalismus Vorrang vor der Daseinsvorsorge einzuräumen,
obwohl diese im Vertag von Lissabon stark betont wurde. Die
vorgesehenen Regelungen würden die Kosten der Gemeinden erhöhen und
sich nachteilig auf jene Gemeindekooperationen auswirken, für die
sich der Bundesrat erst kürzlich stark gemacht hat. Schennach
plädierte für eine Subsidiaritätsrüge und hoffte, dass der Bundesrat
auf europäischer Ebene jene 17 Verbündeten finden werde, die man
brauche, um der EU Kommission eine "Gelbe Karte" zu zeigen.

Bundesrätin Cornelia Michalke (F) registrierte ebenfalls Widersprüche
zwischen dem Vertrag von Lissabon und den gegenständlichen
Kommissionsvorschlägen und sprach wörtlich von einer "Frechheit
gegenüber den Gemeinden".

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) schloss sich den Ausführungen
von Stefan Schennach an und befürwortete die Abgabe einer begründeten
Stellungnahme durch den Ausschuss. Bei Vergabeentscheidungen auf
Gemeindeebene sah die Bundesrätin andererseits aber auch
Verbesserungsbedarf.

Auch Bundesrat Martin Preineder (V) schloss sich den Forderungen nach
einer "Gelben Karte" gegen EU Vorschläge aus, die als Verbesserungen
angepriesen werden, sich aber als Verschlechterungen herausstellen.

Als Ergebnis der Debatte legte Ausschussobmann Edgar Mayer einen
Antrag auf begründete Stellungnahme durch den EU-Ausschuss des
Bundesrates vor. Darin wird die Begründung der Kommission für ihren
Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe zurückgewiesen. Es sei
nicht nachvollziehbar, dass Rechtssicherheit durch einen europaweit
einheitlichen Konzessionsbegriff geschaffen werden solle, weil der
EuGH diesbezügliche Klarstellungen bereits getroffen habe. Da keine
Rechtsunsicherheit bestehe, habe die in Betracht gezogene Maßnahme
keinen deutlichen Nutzen. Sie würde in den Mitgliedstaaten nur zu
einer Bürokratisierung und Verteuerung der derzeit effizient, rasch
und - im Lichte der Rechtssprechung des EuGH - auf gesicherter
rechtlicher Grundlage geführten Konzessionsverfahren führen. Auch
würde der Entscheidungsspielraum lokaler und regionaler Behörden
stark eingeschränkt werden. Die Umsetzung würde viele neue
Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten erfordern, was mit
unangemessen hohen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft verbunden
wäre. - Dieser Antrag fand die einhellige Zustimmung aller
Ausschussmitglieder.

Szenerien für die Energieversorgung Europas

Sylvia Knittel (BMWFJ) erläuterte den Ausschussmitgliedern den Inhalt
der Kommissionsmitteilung zum Energiefahrplan 2050. Darin werden
sieben Szenarien möglicher Wege bis 2050 aufgezeigt, die zur
Reduktion der CO2-Emissionen um 80 % führen können. Die Kommission
gibt keinem Szenario die Präferenz, sondern sieht die Mitteilung als
technologieneutrale Analyse. Zu den zehn Schlussfolgerungen der
Kommission zählen die Feststellungen, dass Strom eine steigende
Bedeutung haben wird, das ganze Erzeugungssystem aber umstrukturiert
werden müsse. Die Strompreise werden bis 2030 steigen und Kernkraft
auch weiterhin einen erheblichen Beitrag zum Umwandlungsprozess
beitragen, meint die Kommission, vor allem dann, wenn Carbon Capture
Storage (CCS) verspätet eingeführt wird. Laut EU wird es zu einem
dezentralisierten Strom- und Wärmesystem kommen, in dem große Gas-
und Kernkraftwerke verstärkt zusammenarbeiten müssen. Die Kommission
setzt auf Energieeffizienz, einen höheren Anteil an Erneuerbaren
Energien, eine Reduktion der konventionellen Energiequellen wie Kohle
und Gas und meint, dass die Kernkraft weiterhin einen wichtigen
Beitrag zur Dekarbonisierung leisten und den Strompreisanstieg
mildern wird. Demgegenüber sieht Österreich die Nuklearszenarien und
die Verwendung von Carbon Capture Storage (CCS) sehr kritisch
gesehen.

Stephan Schwarzer (WKÖ) begrüßte die Mitteilung als
Diskussionsgrundlage, deren Wert darin liege, deutlich zu machen,
welche Konsequenzen es nach sich ziehe, wenn man bei der CO2-
Reduktion sehr ambitionierte Ziele verfolge. Die Szenarien stellten
Rechenmodelle dar und seien nicht als Programme oder Vorschläge zu
werten. Beim Thema Energieeffizienz hielt der Experte fest, dass
Österreich seinen Energieverbrauch während der letzten fünf Jahre vom
Wirtschaftswachstum abgekoppelt habe.

Bundesrat Christian Jachs (V) rief mit Entschiedenheit dazu auf, den
zuständigen Bundesministerin und den österreichischen EU-
Parlamentariern den Rücken zu stärken, damit sie im EU Parlament mit
Nachdruck für den AKW-Ausstieg eintreten und dabei das Bündnis mit
anderen AKW-freien Ländern und Ländern wie Deutschland bilden, die
aus der Kernenergie aussteigen wollen.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) plädierte für eine
Energiepolitik, die den Import von Atomstrom nach Österreich
verhindert, um so die Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti-AKW-
Politik zu erhöhen. Am EU-Energiefahrplan bemängelte die Rednerin,
dass die Kommission die externen Kosten der Produktion von Atomstrom
vernachlässige. Nur so komme sie zu der Feststellung, Atomstrom könne
der Erhöhung der Strompreise entgegenwirken.

Bundesrat Stefan Schennach (S) schloss sich dem Appell des Bundesrats
Jachs an und brach seinerseits eine Lanze für eine forcierte Nutzung
erneuerbarer Energieträger. (Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0216 2012-02-01 15:09 011509 Feb 12 NPA0004 1870



Parlamentsdirektion Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272,
Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at,
Internet: http://www.parlament.gv.at

Aussendungen von Parlamentsdirektion abonnieren: als RSS-Feed per Mail