FPÖ-Haider: SPÖ-Selbstbedienung bei Post-Liegenschaftsverkauf
Rechnungshofbericht deckt unfassbare Missstände auf
Wien (OTS) - "Das ist nicht nur ein Fall für den Staatsanwalt,
sondern mindestens 7 Fälle", kommentierte heute der freiheitliche
Nationalrat Mag. Roman Haider den im Rahmen der heutigen Sitzung des
Rechnungshofausschusses im Parlament behandelten RH-Bericht über
Immobilienverkäufe der Post.
Obwohl der Rechnungshof bei sieben von 23 überprüften
Liegenschaftsverkäufen Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte und der
zuständigen Post-und Telekom Immobilien GmbH (PTI) die Prüfung von
Schadenersatzansprüchen empfohlen hatte, kam es seitens der PTI nur
in einem einzigen Fall zu einer Schadenersatzklage. Dies musste die
als Auskunftsperson vor den Ausschuss geladene PTI-Chefin zugeben.
Besonders hinterfragenswert sei die Veräußerung eines Grundstücks in
Kärnten. "Dieses wurde unter Wert an einen Investor verschachert. Und
kurz danach hat der damals verantwortliche PTI-Boss nach seinem
Abgang mit ebendiesem Käufer mehrere Immobiliengesellschaften
gegründet. Das stinkt zum Himmel! Ich bin froh, dass
Rechnungshofpräsident Dr. Moser angekündigt hat, den RH-Bericht
kommende Woche an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln", so Haider.
Einen Fall hob Haider darüberhinaus besonders hervor: Vier
Ferienheimliegenschaften, deren Bewertung durch die PTI "nicht
nachvollziehbar und schlüssig war", verkaufte die Post an den Verein
der Postmitarbeiter "post.sozial", der von der Fraktion
sozialdemokratischer Gewerkschafter kontrolliert werde. "Aus dem
Verkaufserlös von diesen und einer weiteren Ferienheim-Liegenschaft
von insgesamt rund 5 Mio. Euro zahlte die Österreichische Post AG 4,9
Mio. Euro als Sonderdotation an den Verein "post.sozial", zitiert
Haider aus dem RH-Bericht. "Auf deutsch heißt das, dass hier Eigentum
der Post und somit der österreichischen Steuerzahler an einen
SPÖ-nahen Verein verschenkt wurde! Das ist offensichtlich die Art
und Weise, wie sich die SPÖ an Staatseigentum vergreift" zeigt Haider
auf und fordert die zuständige Staatsanwaltschaft auf, schleunigst
tätig zu werden.
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