Liberalisierung bringt weitere Senkung der Roaminggebühren EU-Unterausschuss berät über Mobilfunk und Transeuropäische Netze
Wien (PK) - Die EU-Kommission hat sich in Bezug auf eine weitere
Senkung der Roaminggebühren sowie im Hinblick auf die bessere
Umsetzung der Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Netze (TEN)
viel vorgenommen. Im EU-Unterausschuss des Nationalrats standen dazu
vier Verordnungsvorschläge zur Diskussion, wobei insbesondere die
Donauachse, die Brennerachse, die Baltisch-Adriatische Achse sowie
die Verbindung Graz-Maribor als Kernnetze der TEN-Verkehrsprojekte
für Österreich besondere Bedeutung haben.
EU will eigenen "Roamingmarkt" schaffen
Nachdem die EU mittels zweier Verordnungen ("Eurotarife") für
Sprachroamingdienste im Jahr 2007 und SMS-Roaming im Jahr 2009
Preisobergrenzen eingeführt hat, sollen nun - statt reiner
Preisregulierung - strukturelle Maßnahmen zu "innovativen
europaweiten Angeboten und günstigeren Preisen" führen, wie es in der
Unterlage des Infrastrukturministeriums heißt. Ein diesbezüglicher
Verordnungsentwurf sieht die Schaffung eines eigenen "Roamingmarkts"
ab 1. Juli 2014 vor, der den KundInnen die Möglichkeit bietet, einen
alternativen "Roamingbetreiber" zu wählen und zwar unabhängig vom
nationalen Tarifbündel. Als Grundvoraussetzung für einen
funktionierenden Wettbewerb wird die Verpflichtung für Betreiber
geschaffen, alternativen Betreibern so genannte "Roaming
Vorleistungszugang" zu definierten Preisen zu gewähren. Demzufolge
sollen KundInnen einen von ihrem Vertrag für nationale
Mobilfunkdienste getrennten, billigeren Roamingvertrag schließen
können, wobei sie ihre Telefonnummer behalten würden. Der Vorschlag
sieht vor, dass Mobilfunkbetreiber (einschließlich Betreiber von
virtuellen Mobilfunknetzen, die kein eigenes Netz besitzen) das Recht
haben, die Netze anderer Betreiber in anderen Mitgliedstaaten zu
regulierten Vorleistungspreisen zu nutzen, was einen Anreiz schaffen
soll, damit mehr Betreiber auf dem Roamingmarkt miteinander in
Wettbewerb treten.
Der Verordnungsentwurf erntete in der Debatte einhellige Zustimmung
seitens aller Fraktionen. So begrüßten die Abgeordneten Kurt
Gartlehner (S) und Ferdinand Mayer (V) ausdrücklich die
Liberalisierung in diesem Bereich, wobei der VP-Mandatar anfügte,
Markteingriffe im Sinne von Preisobergrenzen hätten sich als
wirkungslos erwiesen, die Konsumenten würden erst durch die
nunmehrige Deregulierung profitieren. Die internationale Regelung
hielt auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) für sinnvoll, zumal es,
wie er meinte, auf nationaler Ebene nicht möglich gewesen sei,
Preiskartelle aufzubrechen. Für die Grünen begrüßte Abgeordnete
Birgit Schatz den Verordnungsentwurf, gab aber zu bedenken, die
Gebührensenkungen beim Roaming dürften nun nicht zu
Kostensteigerungen beim inländischen Mobilfunk führen. Abgeordneter
Christoph Hagen (B) wiederum kommentierte den Verordnungsentwurf mit
den Worten, alles, was den Markt belebt, sei wünschenswert.
Bundesministerin Doris Bures erinnerte, die bisherigen Maßnahmen der
EU hätten noch nicht den gewünschten Wettbewerb gebracht, nun würden
zur Stärkung des Wettbewerbs unter den Betreibern erstmals auch
strukturelle Schritte gesetzt, um Preisreduktionen auszulösen.
Konkret teilte sie mit, dass ab dem Wirksamwerden der Verordnung die
Gebühren für Datenroaming 50 Cent, für ausgehende Anrufe 24 Cent, für
eingehende Anrufe 10 Cent und für SMS 10 Cent als Obergrenze betragen
werden.
Ein Antrag des Ausschusses auf Stellungnahme wurde einstimmig
angenommen. Die Bundesregierung wird darin ersucht, im Zuge der
Verhandlungen vor allem für Wettbewerb um Roaming-Kunden und
Transparenz bei den Endkundenpreisen einzutreten.
Neue Leitlinien für transeuropäische Verkehrs- und
Telekommunikationsnetze
Die Umsetzung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)dient der
EU-Kommission zufolge unter anderem der Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit, der Kohäsion, des Binnenmarkts sowie von
Umweltzielen. In den von der Kommission in Form eines
Verordnungsvorschlags vorgelegten Leitlinien sollen nun die TEN-V
räumliche festgelegt und die Anforderungen und Werkzeuge zu deren
Umsetzung definiert werden. Sie sehen ein Basisnetz vor, das die
Verbindung zwischen den Regionen sicherstellen soll und betrifft das
Europäische Recht in Bezug auf Infrastruktur, etwa bezüglich der
Einhaltung von Vorschriften wie Tunnelsicherheit und
Interoperabilität, sowie diverser Meldeverpflichtungen.
Für das Kernnetz ist eine kurzfristigere Fertigstellung als das
Basisnetz (2030) angedacht, außerdem sollen zum Teil strengere
Ausbaustandards gelten. Als Werkzeug zur Umsetzung des Kernnetzes
sind Korridore geplant, der Vorschlag zu den Leitlinien entwirft eine
Koordinationsstruktur zur Umsetzung der Korridore, die unter anderem
den Einsatz Europäischer Koordinatoren vorsieht. Die Rechte der
Kommission im Rahmen der Koordination sollen ausgeweitet werden.
Im Telekommunikationsbereich sollen durch einen weiteren
Verordnungsvorschlag zu entsprechenden Leitlinien für Breitbandnetze
und digitale Infrastrukturen Ziele und Prioritäten festgelegt werden.
Das Dokument der Kommission nennt in diesem Zusammenhang den Aufbau
von ultraschnellen Breitbandnetzen (mind. 100 Mbit/s), den Aufbau von
Breitbandnetzen zur Anbindung von Inseln, eingeschlossenen und am
Rand gelegenen Gebieten der Union (mind. 30 Mbit/s), die
Unterstützung von Kerndienstplattformen und Synergien und
Interoperabilität zwischen Infrastrukturen Verkehr- Energie und
Telekombereich. Vor allem für ländliche Gebiete mit geringer
Bevölkerungsdichte sieht die Kommission die Notwendigkeit,
Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen.
In der Debatte begrüßte Abgeordnete Christine Muttonen (S) den Ausbau
der Schieneninfrastruktur als Maßnahme zur Verlagerung des
Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Abgeordneter Ferdinand
Mayer (V), der das EU-Vorhaben grundsätzlich ebenfalls unterstützte,
deponierte allerdings seine Skepsis gegenüber einzelnen ÖBB-
Tunnelprojekten und wies auf deren hohe Kosten hin. Bedenken meldete
Abgeordneter Johannes Hübner (F) an, der vor allem die Erhöhung des
Finanzierungsanteils und der Kostenbeteiligung bei den
Verkehrsprojekten und eine, wie er sagte, Überwachung durch die EU im
Telekombereich kritisierte. Für die Grünen wandte Abgeordnete
Christiane Brunner ein, es handle sich bei den Verkehrsvorhaben
überwiegend um Großprojekte, bei denen die Nachhaltigkeit und die
Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht unbedingt im
Mittelpunkt stehen. Abgeordneter Christoph Hagen (B) hingegen hielt
eine EU-weite Koordination im Verkehrsbereich für notwendig und
sprach sich ausdrücklich für die Anbindung Südösterreichs an die
transeuropäischen Netze aus.
Bundesministerin Doris Bures bezeichnete es grundsätzlich als
richtig, dass die EU trotz ihre Sparkurses in Zukunftsfelder wie die
Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau investiert. Kürzungen
nach dem Rasenmäherprinzip wären der falsche Weg und würden zu einer
europaweiten Rezession führen, warnte sie. Den Ausbau der Südachse in
Österreich im Rahmen der baltisch-adriatischen Achse begrüßte sie
ebenso wie die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl und Anton Heinzl
(beide S), wobei sie argumentierte, dieses Projekt würde wesentlich
zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene beitragen.
Neue Finanzierungsinstrumente für TEN-Verkehrsnetze und
Telekommunikationsnetze
Die Europäischen Zuschüsse zum TEN-V sowie zum Ausbau der
Breitbandnetze werden in der "Connecting Europe Facility" (CEF)
geregelt, die im heutigen EU-Unterausschuss aufgrund eines Vorschlags
der Kommission ebenfalls zur Debatte stand.
Die Fazilität "Connecting Europe", ein Finanzierungsinstrument zur
Umsetzung der Transeuropäischen Netze (TEN) Verkehr, Energie und
Kommunikation, soll Projekte finanzieren, mit denen die Lücken in den
europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen
geschlossen werden.
Mit "Connecting Europe" wird erstmals ein einziges Finanzinstrument
für die Netze in allen drei Bereichen vorgeschlagen. Die Kommission
erwartet sich, dass durch die Investitionen aus "Connecting Europe"
weiteres Kapital aus privaten und öffentlichen Quellen mobilisiert
wird, da die Glaubwürdigkeit von Infrastrukturprojekten auf diese
Weise erhöht und die Risiken verringert werden. Die Europäische
Kommission will eng mit der Europäischen Investitionsbank (EIB)
zusammenarbeiten, um Kapitalmarktinvestoren mit Interesse an
langfristigen Investitionen mit stabilem Ertrag ins Boot zu holen.
Im Rahmen von "Connecting Europe" werden 31,7 Mrd. € in die
Modernisierung der europäischen Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung
fehlender Verkehrsverbindungen und die Beseitigung von Engpässen
investiert. Davon sind 10 Mrd. € im Rahmen des Kohäsionsfonds für
Verkehrsprojekte in den sogenannten Kohäsionsländern vorgesehen. 9,1
Mrd. € sind für den Bereich "Energie" vorgesehen, und 9,2 Mrd. € für
die Digitale Agenda.
Österreich ist hinsichtlich des Verkehrsnetzes von drei Korridoren
betroffen: Vom Baltisch - Adriatischen Korridor (Korridor Nr. 1) mit
einem Verlauf in Österreich von der Tschechischen Grenze bei Brezlav
über Wien, Graz, Klagenfurt zur italienischen Grenze bei Tarvis;
Von Korridor Nr. 5: Helsinki - Valetta, der den Brenner Basistunnel
(BBT) samt Vorlaufstrecken enthält, und vom Strassbourg - Donau -
Korridor, der in Österreich Schienenprojekte auf den Strecken
Salzburg - Wels und Salzburg - Wien - Budapest sowie Ausbaumaßnahmen
im Bereich der Wasserstraße vorsieht (ehemaliger Korridor 17).
Außerdem ist Österreich an zusätzlichen grenzüberschreitenden
Projekten mit dem Abschnitt Graz - Maribor vertreten.
Im gegenständlichen Entwurf wird von der Kommission vorgeschlagen,
dass die Arbeiten an Schienen- und Binnenwasserstraßen generell mit
20%, hinsichtlich Engpässe mit 30% und hinsichtlich
grenzüberschreitender Abschnitte mit 40% kofinanziert werden können.
Das würde eine Erhöhung der derzeitigen Kofinanzierungsquoten
bedeuten.
Auch für den Telekommunikationsbereich sind neue
Finanzierungsinstrumente für den Ausbau von (ultra-)schnellen
Breitband-Netzwerken sowie die Förderung der Verbindung und
Interoperabilität von nationalen öffentlichen Services vorgesehen.
Im Energiesektor werden neben neuen Finanzierungsinstrumenten vor
allem die Beschleunigung der genehmigungsverfahren für Projekte von
europäischem Interesse im Elektrizitäts- und Gasbereich angestrebt.
Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) sprach von einem vernünftigen
Vorschlag und begrüßte insbesondere die Förderung der ländlichen
Regionen beim Ausbau des Breitbandes. Abgeordneter Günter Stummvoll
(V) unterstützte die gegenständlichen EU-Vorhaben ebenfalls, mahnte
aber zu Rücksichtnahme auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten im EU-
Budget. Ungelöst erschien die Finanzierung dem Abgeordneten Johannes
Hübner (F), der die Frage in den Raum stellte, wie die hohen Summen
ohne Beitragserhöhungen aufgebracht werden können. Abgeordnete
Christiane Brunner (G) äußerte sich abermals kritisch zu den
Großprojekten im Verkehrsbereich und warnte überdies auch vor
Beeinträchtigungen der Anrainerrechte als Folge der angestrebten
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Finanzministerin Maria Fekter machte auf den Zusammenhang zwischen
Wirtschaftswachstum und transeuropäischen Netzen aufmerksam und
bekräftigte, Österreich unterstütze als eines der am meisten
betroffenen Länder die Einrichtung "Connecting Europe". Auf Grund der
Konsolidierungserfordernisse gehe es nun darum, die Zahlungs- und
Verpflichtungsermächtigungen auf dem Niveau von 2011 zu
stabilisieren, stellte sie klar. Vorrangiges Ziel seien möglichst
hohe Direktzuschüsse zu den Studien und Bauarbeiten, betonte sie und
drückte ihre Hoffnung aus, dass Österreich noch etwas mehr als bisher
lukrieren könne. (Schluss)
Vorherige Aussendung
EANS-Research: Montega AG / DEWB AG: Aktie notiert auf Höhe der Net-Cash Position - Aussichtsreiche Beteiligungen nicht im Kurs reflektiert
Montega AG | 31. Jan. 2012, 16:51
Nächste Aussendung
"KURIER"-Kommentar von Margaretha Kopeinig "Weg zur EU-Regierung"
Kurier | 31. Jan. 2012, 17:00
Tel. +43 1 40110/2272,
Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at,
Internet: http://www.parlament.gv.at














