Tierschutzprozess: Fortführungsantrag Anzeige Linguisten wegen falschen Gutachtens
Kein Vorsatz: Die Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen linguistischen Sachverständigen im Tierschutzprozess ein - er habe seine abstrusen Aussagen selbst geglaubt
Wien (OTS) - Einstellung der Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen
die SOKO wegen Amtsmissbrauch durch eine weisungsgebundene
Staatsanwaltschaft, Beförderung des SOKO-Chefs und des im
Tierschutzprozess zuständigen Staatsanwalts, Abstufung der
Freispruch-Richterin - und es folgt die nächste Ohrfeige für den
Rechtsstaat: Nun wurde auch das Verfahren wegen Erstellung eines
falschen Gutachtens gegen den linguistischen Sachverständigen im
Tierschutzprozess, Dr. Schweiger, eingestellt. Der VGT hat jetzt
einen Fortführungsantrag eingebracht.
Dr. Schweiger war in diesem Verfahren durch zahlreiche seltsame
Äußerungen aufgefallen. Ein Beispiel: Er behauptete über ein
Schreiben zu einer Nerzbefreiung von 1997, dass es von DDr. Balluch
geschrieben sein müsse, weil einige statistische Parameter, wie die
durchschnittliche Wort- und Satzlänge, ähnlich zu DDr. Balluchs
Texten gewesen seien. Als bekannt wurde, dass dieses Schreiben mit
nur einer Handvoll Änderungen von einem anderen Autor stammt und von
diesem 1998 unter dessen Namen in der Nationalbibliothek archiviert
worden war, zog das Statistikargument nicht mehr. Also schwenkte Dr.
Schweiger um: jetzt war einer der wenigen Unterschiede der beiden
Texte, ein Kongruenzfehler, laut Dr. Schweiger "der größte
linguistische Fingerabdruck" seiner Laufbahn und beweise mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass DDr. Balluch diese
Änderungen durchgeführt haben musste.
Dann aber wurde die Urform des Textes aus dem Jahr 1994 in der
Nationalbibliothek gefunden, wiederum von dem anderen Autor. Und
dieser Text enthielt bereits diesen Kongruenzfehler. Also schwenkte
Dr. Schweiger erneut um und behauptete, der letzte Unterschied, der
noch blieb, "zu zweit" war durch "zu mehrt" ersetzt, weise
unzweideutig auf DDr. Balluch als Autor hin. Warum? Weil "zu mehrt"
von DDr. Balluch erfunden worden sein müsse. Diese kühne Behauptung
stellte Dr. Schweiger auf, ohne diese Phrase je in DDr. Balluchs
Texten gefunden zu haben. Aber auch hier wurde Dr. Schweiger
überführt: "zu mehrt" findet sich bereits in einem Buch aus dem Jahr
1933. Dr. Schweigers Kommentar: "Auch das Rad wurde mehrmals
erfunden".
Und trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen
Dr. Schweiger ein. DDr. Martin Balluch kommentiert: "Laut
Staatsanwaltschaft glaubt Schweiger seine Blödheiten tatsächlich
selbst, aber Blödheit sei eben nicht strafbar. Offensichtlich ist die
zuständige Staatsanwältin nicht überrascht, so einen Unsinn von einem
in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Sachverständigen zu
hören. Sind tatsächlich viele Sachverständige so dumm? Oder hat die
Staatsanwältin vielleicht, wiederum von einem ÖVP-Ministerium, die
Weisung bekommen, dieses Verfahren einzustellen, um die Büttel der
Staatsmacht zu schützen und für ihre rückgratlose Hilfsrolle zu
belohnen - im Fall Dr. Schweiger mit dem unfassbaren Preis des
Gutachtens von Euro 50.000!!"
Tel.: 01-9291498,
Email: martin.balluch@vgt.at
Verein Gegen Tierfabriken,
Email: office@vgt.at














