- 26.01.2012, 13:29:31
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M. Ehrenhauser zu ACTA: "Unterzeichnung grob fahrlässig - EuGH-Gutachten notwendig"
Brüssel (OTS) - Nach der heutigen Unterzeichung des ACTA-Abkommens
muss sich auch das Europäische Parlament wieder verstärkt mit ACTA
auseinandersetzen. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin
Ehrenhauser erklärt dazu: "In den kommenden Monaten werde ich mich
intensiv dafür einsetzten, dass sich eine Mehrheit im Europäischen
Parlament gegen das Abkommen findet und ACTA noch verhindert werden
kann."
Martin Ehrenhauser hat die Unterzeichung des ACTA-Abkommens durch
Österreich mit großer Sorge aufgenommen: "Ich sehe die Grundrechte
der österreichischen und europäischen Bürger bedroht. Auch das
Europäische Parlament wird über ACTA abzustimmen haben. Schon lange
fordere ich ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs einzuholen,
bevor eine Abstimmung über ACTA stattfinden kann. Die Unterzeichung
von ACTA durch Österreich ist daher als grob fahrlässig zu
bezeichnen."
Bereits jetzt gibt es verschiedene Gutachten, die auf eine
weitreichende Einschränkung der Grundrechte hindeuten. Darüber hinaus
werden auch Staaten, vor allem Entwicklungsländer, von den
Auswirkungen des Abkommens betroffen sein, obwohl sie an den
Verhandlungen gar nicht teilgenommen haben. Ehrenhauser erklärt dazu
abschließend: "ACTA ist von Beginn an völlig schief gelaufen. Es ist
Zeit, einen Schlussstrich unter diesen Irrsinn zu setzten. Das
Abkommen muss aufgegeben werden."
Hinweis: Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der
alleinigen Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht
unbedingt den offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments
wieder.
Rückfragehinweis:
Alexander Sander
Tel.: +43 699 15054816
E-Mail: [email protected]
Web: http://www.ehrenhauser.at
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