Stichworte: Energie, Justiz Channel: Politik
OTS0118   17. Jan. 2012, 11:47

BM Karl: Neuregelung beim Energieausweis bringt mehr Transparenz für Mieter und Käufer

Regierungsvorlage leistet Beitrag zum Energiesparen


Das heute im Ministerrat beschlossene
Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 sieht bessere Information für
Mieter oder Käufer von Immobilien vor. "Bei Immobilieninseraten
müssen in Zukunft immer auch die wichtigsten Energiekennzahlen des
Objekts angegeben werden. Damit geben wir Interessenten eine klarere
Entscheidungsgrundlage beim wichtigen Thema Energiekosten. Ich weiß
im Vorhinein relativ genau, womit ich bei den Heizkosten rechnen
muss", sagt Justizministerin Beatrix Karl.

"Weiters erleichtern wir Käufern und Mietern die Durchsetzung ihres
Rechts auf einen Energieausweis", so Karl. Notfalls können auch
gerichtliche Schritte gesetzt und eine Verwaltungsstrafe verhängt
werden.

Mit dem EAVG wird der zivilrechtliche Teil einer EU-Richtlinie
umgesetzt, die durch Senkung des Energieverbrauchs und stärkere
Nutzung erneuerbarer Energien für mehr Energieunabhängigkeit der
Europäischen Union sorgen soll. Das neue Gesetz soll mit 1.12. in
Kraft treten, damit wird den betroffenen Gruppen genug Zeit
eingeräumt, die Vorgaben umzusetzen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0118 2012-01-17 11:47 171147 Jän 12 NJU0001 0182



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Christian Wigand,
M.A.,
M.A.I.S.
Pressesprecher der Bundesministerin
1070 Wien,
Museumstraße 7
Tel.: +43 1 52152 2263,
Fax: +43 1 52152 2730
E-Mail: christian.wigand@bmj.gv.at

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