• 10.01.2012, 09:55:40
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  • OTS0044 OTW0044

20 Jahre Stillstand

Trotz ASVG-Novelle vor 20 Jahren ist psychische Versorgung mangelhaft

Wien (OTS) - Obwohl jeder Vierte im Lebensverlauf mindestens
einmal psychisch erkrankt, sind psychisch Kranke weiterhin schwer
benachteiligt

Eine seelische Erkrankung ist demnach normal wie eine Grippe. 1992
wurde die psychotherapeutische Behandlung mit der 50. Novelle des
ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) in den Leistungskatalog
der sozialen Krankenversicherung aufgenommen und der ärztlichen
Tätigkeit gleichgestellt. Bislang ist dieses Versicherten-Recht auf
kassenrefundierte Psychotherapie von den Kassen noch immer nicht
umgesetzt. Präventivmaßnahmen und die zusätzlich hochwirksame
psychotherapeutische Diagnose, Behandlung und Nachsorge werden für
psychisch Kranke nicht oder nicht ausreichend finanziert.

Unterlassene Hilfeleistung für mindestens 110.000 Versicherte in
Österreich:

Kostenzuschuss seit 1992 nicht indexiert und nicht erhöht
Das Angebot an Psychotherapie auf Krankenschein ist in Österreich
kontingentiert und regional sehr uneinheitlich. Der Zuschuss zur
Psychotherapie wurde von den Krankenkassen seit 1992 weder
wertangepasst noch erhöht. Damit verursachen die Kassen eine für
PatientInnen unüberschaubare Versorgungslandschaft und verunmöglichen
die Behandlung für viele psychisch Kranke.

Die jüngste Studie des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger bestätigt: 65.000 Personen sind in
Psychotherapie, davon nur 35.0000 kassenfinanziert. 30.000 Personen
erhalten bloß einen Kostenzuschuss in der Höhe von 21,80 Euro und
leisten einen hohen Selbstbehalt von 60 Euro und mehr.
Der Versorgungsgrad für Psychotherapie liegt in Österreich bei
beschämenden 0,8 % der Bevölkerung. Schaut man im Vergleich dazu in
die deutschsprachigen Nachbarländer - rund 2,5 Prozent der
Bevölkerung erhalten vollfinanzierte Psychotherapie. Die Statistik
vermutet in Österreich mindestens 170.000 Behandlungswillige (2,1 %),
der Bedarf an Psychotherapie ist also mindestens drei Mal so hoch wie
das vorhandene Angebote.

52 % der ZuschusspatientInnen haben kein Einkommen oder eines unter
500 Euro

Dieser Prozentsatz eines Befunds der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse bestätigt: Psychisch kranke Menschen sind in
besonders hohem Ausmaß von leistungsmäßiger Verelendung -
Arbeitslosigkeit, Invaliditätspension, Armut, Wohnungslosigkeit -
betroffen. Dazu leiden psychisch Kranke unter Missbrauchsmythen und
kollektiver Entwertung. Noch immer trifft sie der Vorwurf der
Wehleidigkeit, des Simulanten- und des Schmarotzertums.

Sozialversicherung: "In den letzten Jahre außergewöhnlicher Anstieg
bei psychischen Erkrankungen"

900.000 ÖsterreicherInnen sind im Laufe eines Jahres wegen
psychischer Probleme in Behandlung, 840.000 von ihnen erhalten
Psychopharmaka, das ist ein Anstieg von Verschreibungen um 17 Prozent
innerhalb von 2 Jahren. 78.000 Personen sind wegen psychischer
Diagnosen im Krankenstand, Anstieg um 22 %.

46,8 Mio. für Psychotherapie und 250 Mio. für Psychopharmaka im Jahr
2009

Wenn man sich fragt, woher das Geld für die Psychotherapie kommen
soll, muss man z.B. nach Deutschland schauen. Während dort die
Behandlung mit Psychopharmaka kritisch betrachtet und mittels
Versorgungsleitlinien z. B. für Depression geregelt ist, behauptet
man in Österreich, den boomenden Psychopharmakakonsum nicht in den
Griff bekommen zu können. Dazu einige erhellende wissenschaftliche
Ergebnisse: Bei leichten Depressionen wirken Antidepressiva nicht
besser als ein Placebo, bei mittelgradigen und schweren Depressionen
sind Psychopharmaka nur bei etwa 30 Prozent der PatientInnen wirksam.
Im Gegensatz dazu ist Psychotherapie bei allen PatientInnen
hochwirksam, sofern die Behandlungsmotivation gegeben ist.

Rückfragehinweis:

Dr.in Eva Mückstein, Präsidentin ÖBVP
   T: 0676/600 46 76, E: [email protected] 
   
   Mag.a Barbara Zsivkovits, Presse & PR ÖBVP
   T: 01/512 70 90.23, E: [email protected]    
   
   www.psychotherapie.at

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