OTS0019   1. Jan. 2012, 11:20

Zur Rolle der Wettbewerbspolitik in der Inflationsbekämpfung


Die Wettbewerbspolitik kann ihren Einfluss auf
Innovation, Wachstum und Beschäftigung, aber auch gegen den
Preisauftrieb grundsätzlich nur mittel- bis langfristig entfalten.
Ansatzpunkte für kurzfristig wirksame Maßnahmen bieten sich auf hoch
konzentrierten und stark regulierten Märkten. In Österreich erscheint
eine kurzfristige Inflationsdämpfung über eine Intensivierung des
Wettbewerbs möglich auf dem Markt für leitungsgebundene Energie und
für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel.****

Wie das WIFO in seinen Arbeiten zur Wettbewerbspolitik in Österreich
bereits ausführlich dargelegt hat, sollte eine "Wettbewerbsreform" an
drei Hauptpunkten ansetzen: der Optimierung des Vollzugs des
bestehenden Wettbewerbsrechts, der Weiterentwicklung des rechtlichen
Rahmens und der Organisationsstruktur und schließlich der
Neuausrichtung der Wettbewerbspolitik. Während Reformen in diesen
Bereichen mittel- bis langfristig wirken, bieten sich darüber hinaus
in ausgewählten Bereichen auch kurzfristig wirksame Ansatzpunkte zur
Wettbewerbsbelebung, von denen eine inflationsdämpfende Wirkung
ausgehen könnte.

*** Wettbewerbsintensivierung im Energiebereich und Deregulierung der
Preisbildung von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln wirken schon
kurzfristig inflationsdämpfend. ***

Die Bemühungen Österreichs zur Liberalisierung des Strom- und
Gasmarktes ließen bisher mangels Begleitung durch eine strenge
Wettbewerbs- und Regulierungspolitik keinen gut funktionierenden
Markt entstehen. Von der Liberalisierung unangetastet blieb die
starke Position der Energieversorgungsunternehmen der Länder und
größeren Stadtwerke, die sich - durch Verfassungsgesetz abgesichert -
mehrheitlich in öffentlichem Eigentum befinden und nur begrenzt
miteinander (über die Bundesländergrenzen hinweg) konkurrieren.

Die österreichischen Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden sind
gefordert, die marktbeherrschenden Energieveresorgungsunternehmen
einer effektiven Missbrauchsaufsicht zu unterziehen. Bisher waren die
diesbezüglichen Aktivitäten, wie z. B. das Wettbewerbsbelebungspaket
"Strom", durch Ausgestaltung und Implementierung sowie mangels eines
effektiven Monitorings unzureichend und nicht geeignet, um
funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.

Marktzutrittsschranken ergeben sich in der Praxis vor allem durch die
nicht effektive Trennung von Netz- und Wettbewerbsgeschäft,
insbesondere im Verteilnetzbereich, sowie durch eine unzureichende
Markttransparenz, die sich besonders beim Wechsel- und
Abrechnungsprozess nach wie vor in substantiellen
Wettbewerbsbeschränkungen äußert. Der Automatisierung,
Standardisierung und Zentralisierung der Wechsel- und
Abrechnungsprozesse kommt deshalb im Rahmen der
Wettbewerbsintensivierung grundlegende Bedeutung zu. Dieser
Standardisierungsprozess bedarf der begleitenden Steuerung und der
strengen Überwachung durch die Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
um ein wettbewerbsförderndes und diskriminierungsfreies System zu
realisieren.

Darüber hinaus sollte die mehrfache Rolle des Bundes und der Länder
als Eigentümer der öffentlichen Versorgungsgesellschaften, als für
die Rahmenbedingungen der Marktliberalisierung verantwortliche
Gesetzgeber sowie als für die Konzessionserteilung und die
Überwachung der Entbündelung zuständige Aufsichtsorgane entflochten
werden. In einer "politischen Kraftanstrengung" wären diese
wettbewerbshemmenden Interessenkonflikte nachhaltig aufzulösen. Die
Sanktionsmöglichkeiten des Regulators E Control bei missbräuchlichem
bzw. gesetzwidrigem Verhalten der Energieversorgungsunternehmen sind
auszubauen.

Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, die in Österreich ausschließlich
über Apotheken abgegeben werden, sind ein weiterer Markt, dessen
Deregulierung ohne Qualitätsverlust substantielle Preissenkungen
erwarten lässt. Das hohe Preisniveau resultiert aus den nationalen
Regulierungsbedingungen: Durch eine durchgehende Regulierung der
Wertschöpfungskette (vom Fabriksabgabepreis über den Großhandelspreis
bis zum Apothekenabgabepreis) ist die Preisbildung den Marktkräften
entzogen.

Da der Beratungsbedarf und das Schutzbedürfnis der Konsumenten
wesentlich geringer sind als bei rezeptpflichtigen Medikamenten,
könnte der Vertrieb dieser Selbstmedikationspräparate ohne
Qualitätsverlust weitgehend freigegeben werden. Eine rigorose
Deregulierung der Spannen und ein weitgehender Wegfall der
Apothekenpflicht für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel könnten den
Preiswettbewerb deutlich beleben. Die zu erwartenden Preissenkungen
wären substantiell.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0019 2012-01-01 11:20 011120 Jän 12 WFO0001 0515




Rückfragehinweis: Dr. Michael Böheim,
Tel. 0664 225 66 37,
Michael.Boeheim@wifo.ac.at

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