• 27.12.2011, 09:38:31
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ÖGKV: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) begrüßt Pflegegeldbegutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte

Wichtiger Schritt für Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegegeldreform auf den Weg gebracht

Wien (OTS) - Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegebedarfes
ist im Pflegegeldsystem ein zentraler Punkt. Der Österreichische
Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat in diesem
Zusammenhang das Fehlen der Pflegeperspektive wiederholt kritisiert,
da bis dato der pflegebedingte Mehraufwand ausschließlich von
MedizinerInnen befundet wurde.

Das soll nun anders werden. Ab 1.1.2012 werden diplomierte
Pflegefachkräfte Erhöhungsanträge für Pflegegeld ab einem monatlichen
Pflegebedarf von 180 Stunden begutachten. Dies wird in Form von
Hausbesuchen, sowohl in der häuslichen, als auch in
Langzeitpflegeeinrichtungen erfolgen. Voraussetzungen dafür sind eine
abgeschlossenen Berufsausbildung für den Gehobenen Dienst in der
Gesundheits- und Krankenpflege, Kenntnisse der
Pflegegeldeinstufungsverordnung und mindestens drei Jahre praktische
Berufserfahrung in der Pflege von Menschen mit chronischen
Erkrankungen.

Darüber hinaus bieten die GutachterInnen Pflegefachberatung für
die Antragsteller und deren pflegende Angehörige an.

"Ziel ist es, praktische Unterstützung für die Bewältigung
krankheitsbedingter Einschränkungen von Pflegeexperten zur Verfügung
zu stellen. Die individuell abgestimmte Hilfe zur Selbsthilfe soll
möglichst lange eine weitgehende Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen
unterstützen", meint Ursula Frohner, Präsidentin des Österreichischen
Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).

Derzeit benötigen etwa 15 % der Pflegegeldbezieher eine hohe
Pflegestufe und somit einen hohen Anteil an Pflege. Besonders für
diese Menschen ist eine fachgerechte Unterstützung von großer
Bedeutung.

Die Einbindung der Pflegefachkräfte in das
Pflegegeldeinstufungsverfahren ist ein wichtiger Schritt für die
Bedarfsorientierung in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Darüber hinaus ist die gezielte Pflegefachberatung eine wesentliche
Unterstützung für pflegende Angehörige.

Diese umfassenden Änderungen gehen mit einer Verwaltungsreform für
die Administration des Pflegegeldes einher.

Die Fachkompetenz des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege ist, insbesondere für Pflegebedürftige mit einem hohen
Pflegeaufwand, erstmals nachhaltig und nachvollziehbar verankert.

Rückfragehinweis:

Ursula Frohner
   Vorstandsmitglied der österreichischen Plattform Patientensicherheit,
   Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV)
   T:+43 1/ 478 27 10
   [email protected]
   www.oegkv.at

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