• 22.12.2011, 08:35:49
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VGT begrüßt vorsichtig Einigung zu Schweine-Kastenstandverbot

Wermutstropfen sind 21 Jahre Übergangsfrist, Änderung des Abferkelgitters erst ab 2019 und Ausnahme von Betrieben mit 10 oder weniger Mutterschweinen - Problem: Kontrolle

Wien (OTS) - Gestern Nachmittag klärte Tierschutzminister Stöger
die Einigung in der Frage der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen
mit TierschutzvertreterInnen ab, danach wurde das Ergebnis der
Öffentlichkeit präsentiert. Die für den Tierschutz relevanten
Eckpunkte: komplettes Kastenstandverbot auch in der Abferkelbucht wie
in der Schweiz mit Ausnahme für einige Tage um die Geburt ab 2033,
Verbot von Neubauten mit fixem Abferkelgitter ab 2019, Reduktion der
Zeit im Kastenstand während der Befruchtung und der Schwangerschaft
auf 10 Tage ab 2013 mit Ausnahme für Betriebe, die dafür umbauen
müssten, und eine generelle Ausnahme aller obigen Regelungen für
Betriebe mit 10 Muttertieren oder weniger.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch begrüßt dieses Ergebnis ein wenig
vorsichtig: "Zunächst muss klar gesagt werden, dass diese Regelung
ein Schritt in die richtige Richtung ist und Weichen für eine bessere
Tierhaltung in der Zukunft stellt. Die Schweineindustrie hatte lange
den Abferkelbereich für ein Diskussionstabu erklärt, jetzt wird auch
die Zeit im Abferkelgitter - wenn auch erst in 21 Jahren - sehr stark
reduziert. Damit wurde unsere zentrale Forderung erfüllt, ab 2019
werden auch die Abferkelbuchten adaptiert werden müssen. Wir hoffen,
dass ab dann die Vorteile der freien Buchtenhaltung für die Tiere in
der Praxis so offensichtlich werden, dass, wie in der Schweiz und in
Schweden, die meisten Betriebe überhaupt nie Kastenstände benutzen.
Erfreulich ist, dass die Reduktion der Zeit im Kastenstand während
Befruchtung und Schwangerschaft bereits ab 2013 in Kraft tritt, das
ist eine signifikante Verbesserung für die betroffenen Tiere
gegenüber der ab dann gültigen EU-Verordnung von ca. 35 Tagen im
Kastenstand pro Zyklus zu 10 Tagen, also von ca. 77 Tagen pro Jahr
auf 22."

Doch es gibt Wermutstropfen, führt der VGT-Obmann aus: "Eine
Übergangsfrist von 21 Jahren ist bisher für Tierschutzverbesserungen
überhaupt noch nie dagewesen. Statt Fortschritte zu beschleunigen,
ist eine Tendenz zu immer langsamerem Vorgehen zu bemerken. Viele
derjenigen, die diese Einigung unterschrieben haben, werden bei ihrer
Umsetzung nicht mehr am Leben sein. Da die Kontrollverordnung zum
Tierschutzgesetz nur im Mittel alle 50 Jahre (!) Kontrollen der
Schweinebetriebe vorschreibt, könnte die tatsächliche Umsetzung noch
viel zögerlicher erfolgen, wie wir aus Erfahrung z.B. bei
Legebatterien wissen. Zusätzlich dürfen alle Betriebe mit 10
Mutterschweinen oder weniger weiterhin ohne Ablaufdatum ihre Tiere
lebenslang ganzjährig in Kastenständen halten. Der VGT wird darauf
drängen, dass die Volksanwaltschaft diesen Missstand aufgreift und im
Rahmen einer Klage an den Verfassungsgerichtshof revidiert. Für das
Verbot einer derartigen Haltung gibt es im Tierschutzgesetz keine
Ausnahme für Kleinbetriebe."

"Bei aller Freude über einen Durchbruch in der Schweinehaltung",
schließt DDr. Balluch, "darf auch nicht vergessen werden, dass diese
Verbesserung nur Kastenstände betrifft. Mastschweine müssen weiterhin
mit unfassbar wenig Platz auskommen, leben auf Vollspaltenböden ohne
Stroheinstreu und werden betäubungslos kastriert. Eine Einigung in
der Kastenstandfrage bedeutet nicht, dass jetzt die
Haltungsvorschriften für Mastschweine in Stein gemeißelt bleiben.
Hier sind wir noch immer Schlusslicht in Europa und es besteht großer
Handlungsbedarf."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01-9291498, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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