- 15.12.2011, 19:41:11
- /
- OTS0285 OTW0285
Unterrichtsausschuss beschließt Oberstufenreform Modulares System, individuelle Förderung und Lernbegleitung
Wien (PK) - Mit der Schulorganisationsgesetznovelle beschloss der
Unterrichtsausschuss heute die Rahmenbedingungen für die "neue
Oberstufe", die vor allem individuelle Förderung und Lernbegleitung
ermöglichen sollen und zudem Maßnahmen der Begabtenförderung
vorsehen. Das Gesetz, das auch eine Bestimmung über das Aufsteigen
mit zwei bzw. nach Beschluss der Klassenkonferenz mit drei "Nicht
genügend" enthält, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien
verabschiedet. Das kostenlose Nachholen des Pflichtschulabschlusses
wiederum ist Kernbestandteil einer von den Abgeordneten einstimmig
genehmigten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von
Lehrgängen im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen.
Schulische Förderung soll stärker individualisiert werden
Ziel des Konzepts der "neuen Oberstufe" ist es, auf die
Unterschiedlichkeiten der SchülerInnen in ihrer jeweiligen
Lernsituation einzugehen und dabei konkrete Unterstützungsmaßnahmen
(Semesterprüfungen, Schulstufenwiederholungen als letzte Maßnahme bei
mehr als zwei "Nicht genügend" in Pflichtgegenständen), aber auch
Maßnahmen der Begabtenförderung anzubieten. So soll durch
Früherkennung, individuelles Nachholen, Festigen und Vertiefen bei
gleichzeitigem Verbleib im Klassenverband die Förderung forciert und
individuelle Lernbegleitung ermöglicht werden. Weiterer Aspekt der
Novelle ist die Überführung der Schulversuche zur Integration von
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der
Polytechnischen Schule in das Regelschulwesen.
Der Diskussion im Ausschuss lagen auch Anträge der Grünen zugrunde
(1763/A(E), 1767/A(E), 1768/A(E)), in denen Abgeordnete Helene Jarmer
die Einführung der Gebärdensprache als Unterrichtssprache für
Gehörlose bzw. ein Ende der Diskriminierung gehörloser LehrerInnen
forderte und Abgeordneter Harald Walser für die Abschaffung der
Sonderschulen eintrat. Die drei Initiativen werden einem Beschluss
des Ausschusses zufolge in einem Unterausschuss erörtert werden.
Während Abgeordnete Andrea Gessel-Ranftl (S) in der Novelle den
Beginn einer neuen Ära für die Oberstufe sah, sprach Abgeordneter
Werner Amon (V) von einem "ordentlichen Schritt vorwärts" und
bedauerte, dass die Reform in der medialen Öffentlichkeit bloß auf
die Frage reduziert wurde, ob man nun mit zwei oder drei "Nicht
genügend" aufsteigen dürfe. Amon begrüßte insbesondere die
Modularisierung der Oberstufe nach der Formel "ein Semester ist ein
Modul", die Verstärkung des Frühwarnsystems und die Ausweitung des
individuellen Förderangebots um 35 % bei gleichzeitigem Einsatz von
Begleitlehrern. Zum Thema Klassenwiederholung stellte er klar, dass
das neue Modell mehr Nachhaltigkeit erlaube, zumal einmal positiv
erbrachte Leistungen erhalten bleiben und negative Module spätestens
bis zur Matura ausgebessert werden müssen.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) kritisierte insbesondere die
Möglichkeit des Aufsteigens mit zwei bzw. drei "Nicht genügend",
unterstützte allerdings die Möglichkeit der individuellen Förderung
im Rahmen eines ausgebauten Frühwarnsystems. Er kündigte an, dass
sich die FPÖ eine differenzierte Betrachtung bei der Abstimmung in
der Zweiten Lesung vorbehalten werde.
Abgeordneter Harald Walser (G) bemängelte, die Novelle mit ihrer
sinnvollen Modularisierung sei durch Kompromisse derart verbessert
worden, dass am Schluss nicht viel Positives übrig bleibe. Er
kritisierte insbesondere die Ausnahme der neunten Schulstufe.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) stellte eine teilweise Zustimmung des
BZÖ im Plenum in Aussicht. Sein Hauptkritikpunkt betraf das
Aufsteigen mit zwei bzw. drei "Nicht genügend", in dem er einen
Widerspruch zum Leistungsprinzip sah.
Abgeordneter Franz Riepl (S) hingegen erwartete sich von der
Reduzierung der Zahl der Klassenwiederholungen eine Steigerung der
Effizienz.
Unterrichtsministerin Claudia Schmied wertete die Reform als Ausdruck
des Leistungsgedankens und sah eine deutliche Verschärfung im
Vergleich zum Status Quo, wobei sie betonte, jedes Semester müsse nun
positiv abgeschlossen werden. Ausdrücklich begrüßte sie die Maßnahmen
der Inklusion bezüglich behinderter SchülerInnen, meinte aber ebenso
wie Abgeordneter Franz Josef Huainigg (V), dies sei noch nicht der
letzte Schritt, gelte es doch, die diesbezüglichen Schulversuche auch
in den höheren Schulstufen zu verankern.
Bei der Abstimmung wurde die Novelle mit den Stimmen der
Regierungsparteien verabschiedet.
Kostenloses Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Ein zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen eines Art 15a-
Vertrags abgestimmten einheitlichen Förderprogramms in den Bereichen
Basisbildung/Grundkompetenzen und Nachholen des
Pflichtschulabschlusses sollen bessere Zugangschancen zum
Arbeitsmarkt für Erwachsene eröffnet werden, die bisher über keine
ausreichenden Mindestqualifikationen verfügten. Um den Erfolg der
Maßnahmen sicherzustellen, soll die Teilnahme an den
Bildungsprogrammen kostenlos sein.
In der Debatte wertete Abgeordneter Elmar Mayer (S) den kostenlosen
Erwerb von Bildungsabschlüssen als Quantensprung und begrüßte
überdies ebenso wie Abgeordnete Anna Franz (V) die einheitlichen
Qualitätskriterien.
Abgeordneter Harald Walser (G) meinte, angesichts der hohen
Analphabetenquote sei dringender Handlungsbedarf gegeben, durch den
heutigen Beschluss "gehe etwas vorwärts".
Abgeordneter Stefan Markowitz (B) begrüßte ebenfalls die
Vereinbarung, vermisste aber einen Rechtsanspruch auf die
unentgeltliche Teilnahme an den Lehrgängen. Positiv äußerte sich auch
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F).
Unterrichtsministerin Claudia Schmied sprach von einem epochalem
Schritt: Erstmals sei es gelungen, einen Vertrag mit den Ländern über
Erwachsenenbildung abzuschließen und dabei Bundesinteressen zu
verwirklichen. Erwachsenenbildungseinrichtungen, die sich
akkreditieren lassen, bieten die Lehrgänge an, die Länder und der
Bund werden die Kosten refundieren, erklärte sie. Für den Zeitraum
2012 bis 2014 sei ein Gesamtvolumen von 55 Mio. € vorgesehen. Wichtig
war es für Schmied nun, die Zielgruppe zu erreichen und zu
mobilisieren, gleichzeitig aber auch die Reformbestrebungen im
Bildungsbereich voranzutreiben, zumal, wie sie sagte, das eine das
andere nicht ausschließe.
Die Vereinbarung wurde einstimmig angenommen.
Schule soll mehr kreative Bildung anbieten
Mehr kreative Bildung verlangten zwei Entschließungsanträge der
Regierungsparteien, die vom Ausschuss einstimmig angenommen wurden.
Die Abgeordneten Sonja Ablinger (S) und Silvia Fuhrmann (V)
plädierten in ihrer gemeinsam eingebrachten Initiative für die
Einbeziehung von Musikschulen, Theater- und Tanzprojekten zur
kreativen Bildung in ganztägige Schulformen. Die Abgeordneten Elmar
Mayer (S) und Werner Amon (V) wiederum schlugen in ihrem Antrag die
Einrichtung eines musisch-kreativen Schwerpunktes in der Neuen
Mittelschule vor.
Als miterledigt galt damit ein Vorstoß des Abgeordneten Walter
Rosenkranz auf Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Zusammenarbeit zwischen Musikschulen und Musikapellen im Rahmen von
Betreuungsformen in den Schulen außerhalb des Regelunterrichts.
Oppositionsinitiativen im Unterrichtsausschuss vertagt
Abgeordneter Harald Walser (G) schlug in seinem Entschließungsantrag
1762/A(E) die Abschaffung des Hauptschullehrplans vor und empfahl die
ausschließliche Verwendung des AHS-Unterstufenlehrplanes an Neuen
Mittelschulen. Der Antrag wurde einstimmig vertagt, nachdem
Abgeordneter Werner Amon (V) auf bevorstehende Beschlüsse der
Bundesregierung zum Thema Neue Mittelschule hingewiesen hatte. Die
Verwendung des Hauptschullehrplans mit dem Ziel einer "grundlegenden
vertiefenden Allgemeinbildung" helfe Schülern, die das Ziel einer
"umfassenden vertiefenden Allgemeinbildung", wie es dem achtjährigen
Bildungskontinuum des Gymnasiums entspreche, in der vierjährigen
Neuen Mittelschule nicht erreichen können, stellte Abgeordneter Amon
gegenüber dem Antragsteller fest, der an das Versprechen erinnert
hatte, in der Neuen Mittelschule nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe
zu unterrichten.
Dann setzte sich Abgeordneter Stefan Petzner (B) für den Erhalt
religiöser Symbole der christlich-abendländischen Kultur,
insbesondere des Kreuzes, im öffentlichen Raum ein (887/A(E)) und
wandte sich gegen ein diesbezügliches negatives Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Abgeordneter Elmar Mayer (S) erinnerte an eine Entschließung des
Nationalrates aus dem Jahr 2009, die dem Anliegen des Antrages
Rechnung trug und schlug eine Vertagung vor. Demgegenüber wies der
Antragsteller auf den europäischen Anlass seiner Initiative und auf
sein Verlangen hin, auch auf europäischer Ebene tätig zu werden.
Abgeordneter Harald Walser (G) hielt den Antrag angesichts der
Rechtslage in Österreich für überflüssig und wandte sich entschieden
gegen Versuche von Parteien, Religionen politisch zu
instrumentalisieren. Walser plädierte für die Ablehnung des Antrags.
Die Vertagung erfolgte mit S-V-Mehrheit.
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) forderte ein Verbot von
Kopftüchern in Schulen (1279/A(E)). Das Kopftuch sei nicht Ausdruck
einer religiösen Haltung, sondern Symbol für die Unterwerfung der
Frau unter den Mann und überdies ein Zeichen des politischen Islams,
erklärte die Antragstellerin.
Abgeordneter Werner Amon (V) hielt das Thema für diskussionswürdig,
weil die Verschleierung tatsächlich als ein Mittel der
Diskriminierung von Frauen eingesetzt werde. Amon wollte diese
Debatte aber nicht im Plenum führen, sondern vorerst in einem
kleineren Kreis und unterbreitete daher einen Vertagungsantrag.
Der Forderung Amons, den Antrag genauer zu formulieren, weil
Kopftücher in Österreich nicht nur von Islamistinnen getragen werden,
schloss sich Abgeordneter Stefan Petzner (B) an. Auch Abgeordneter
Harald Walser (G) sprach sich für eine umfassende und unaufgeregte
Diskussion des Themas aus, den vorliegenden Antrag sah Walser aber
nicht als einen Beitrag dazu und plädierte auf Ablehnung.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) schloss sich dem Vorschlag nach
einer grundlegenden Diskussion in einem kleineren Rahmen und somit
auch dem Antrag auf Vertagung an und sprach die Hoffnung auf eine
Fünf-Parteien-Lösung aus. Die Vertagung erfolgte mit S-V-F-B-
Mehrheit.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) trat schließlich dafür ein, IFES-
Umfragen über die Zufriedenheit der Eltern nicht auf die Neue
Mittelschule zu beschränken, sondern auch auf Gymnasien auszuweiten
(1217/A(E)).
Abgeordneter Harald Walser (G) lehnte derartige Umfragen als "PR-
Aktionen" und "Verschwendung von Steuergeld" grundsätzlich ab. Im
Hinblick auf eine bevorstehende umfassende Debatte über die Neue
Mittelschule plädierte Abgeordneter Franz Riepl (S) mit Unterstützung
von ÖVP und BZÖ erfolgreich für die Vertagung der Vorlage.
Bürgerinitiative: Berufsschulabschluss soll nachgeholt werden können
Mit einer Ergänzung im Schulorganisationsgesetz (SchOG) will die
Bürgerinitiative 27/BI das Nachholen eines Berufsschulabschlusses
ermöglichen. Die Chance auf eine positive Lehrabschlussprüfung würde
wesentlich erhöht, argumentieren die mehr als 7.000
UnterzeichnerInnen der Initiative. Dies würde den Betroffenen und der
österreichischen Wirtschaft nützen.
Redner aller Fraktionen nahmen das Anliegen der Bürgerinitiative
positiv auf und bezeichneten es als wichtig, Menschen zu
unterstützen, die ihren Berufsschulabschluss nachholen wollen.
Abgeordneter Franz Riepl (S) wies dabei auf die Notwendigkeit hin,
Verhandlungen mit den verschiedenen Schulerhaltern und den Ländern zu
führen und dabei auch offene Finanzierungsfragen zu klären.
Bundesministerin Claudia Schmied berichtete über eine dazu
eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe. Sie werde den
vorliegenden Vorschlag sowie mögliche Alternativen dazu prüfen, mit
den Ländern verhandeln und noch vor dem Sommer 2012 konkrete
Vorschläge unterbreiten, kündigte die Ministerin an. - Die Vertagung
erfolgte mit S-V-F-Mehrheit. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






