- 14.12.2011, 18:28:40
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MR-Ausschuss für Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien Abgeordnete urgieren forcierten Kampf gegen Folter
Wien (PK) - Der Menschenrechtsausschuss des Nationalrats hat sich in
seiner heutigen Sitzung mit einer ganzen Palette von
Menschenrechtsfragen befasst. Unter anderem diskutierten die
Abgeordneten über die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien und im
Kongo, den Kampf internationaler Organisationen zur Eindämmung von
Folter, die Rechte der österreichischen Minderheit in Slowenien sowie
die zunehmende Gefährdung von JournalistInnen und fassten in diesem
Zusammenhang eine Reihe von Entschließungen.
So sprechen sich die fünf Fraktionen einhellig für eine offizielle
Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien aus und
ersuchen die Bundesregierung, das Thema im Rahmen der bilateralen
Beziehungen aufs Tapet zu bringen. Laut Antragsbegründung umfasst die
altösterreichische deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien rund
1.600 Personen, verteilt auf das ganze Land.
Weitere Anliegen sind dem Menschenrechtsausschuss die Unterstützung
der Anti-Folter-Arbeit der Vereinten Nationen, aktive Hilfe für
Folteropfer im Rahmen von EU-Missionen, die Umsetzung der an
Österreich gerichteten Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats und ein
besserer Schutz der Bevölkerung im Kongo im Zusammenhang mit dem
Abbau und dem Handel von Mineralien. Außerdem soll sich Österreich
während seiner dreijährigen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen für eine Stärkung der Mechanismen zum Schutz von
JournalistInnen einsetzen, in diesem Bereich tätige internationale
Organisationen unterstützen und sich generell für Meinungsäußerungs-
und Pressefreiheit stark machen.
Heftige Diskussionen im Ausschuss gab es über zwei Anträge der Grünen
zur Menschenrechtslage in Saudi-Arabien. Die Grünen mahnten von der
Regierung Proteste sowohl gegen die Hinrichtungspraxis in Saudi-
Arabien als auch gegen ein geplantes Anti-Terror-Gesetz ein, das
ihrer Ansicht nach in vielen Punkten menschenrechtswidrig ist,
konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Österreich sei generell gegen die Todesstrafe und setze sich stets
dafür ein, dass beim Kampf gegen den Terror die Menschenrechte nicht
unter die Räder kommen, Anträge zu einzelnen Staaten seien wenig
sinnvoll, lautete der Tenor der Koalitionsparteien. In diesem Sinn
wurde, ergänzend zu einer bereits im Sommer gefassten Entschließung
zum Thema Todesstrafe, ein allgemeiner Entschließungsantrag
betreffend die Sicherung der Menschenrechte im Kampf gegen den
Terrorismus angenommen. Die Ablehnung bzw. Vertagung der Grünen
Anträge brachte SPÖ und ÖVP allerdings den Vorwurf der Opposition
ein, sie würde zwar gegen Massentötungen von Hunden in der Ukraine
eintreten, aber aus diplomatischen und wirtschaftlichen Gründen zu
fragwürdigen Todesurteilen in Saudi-Arabien schweigen.
Waldner: Schutz der Menschenrechte ist Eckpfeiler der Außenpolitik
Staatssekretär Wolfgang Waldner betonte im Rahmen einer aktuellen
Aussprache im Ausschuss, die Förderung und der Schutz der
Menschenrechte seien ein Eckpfeiler der österreichischen
Außenpolitik. Die Wahl Österreichs in den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen mit 177 von 181 Stimmen wertete er in diesem Sinn
als Zeichen der internationalen Anerkennung der Arbeit Österreichs
und als einen Auftrag, das Engagement fortzusetzen.
Österreich verfolgt Waldner zufolge drei Schwerpunkte im UN-
Menschenrechtsrat: den Schutz der Religionsfreiheit und der
Gewissensfreiheit und den Schutz der Rechte religiöser Minderheiten,
die Förderung der Medienfreiheit und den Schutz von JournalistInnen
sowie die Förderung der Rechte von Kindern und den Schutz von Kindern
vor Gewalt und Ausbeutung. Österreich habe bereits erste Initiativen
gestartet, erklärte er und verwies unter anderem auf
Expertengespräche im Außenministerium zum besseren Schutz von
JournalistInnen. Es gehe etwa darum, dass Attacken gegen
JournalistInnen nicht straflos blieben und vorbeugende Maßnahmen zur
Vermeidung von Übergriffen gesetzt würden.
Was die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an Österreich im
Rahmen der "Universellen Länderprüfung" betrifft, seien von
Österreich 131 der 161 ausgesprochenen Empfehlungen angenommen
worden, skizzierte Waldner. Österreich nehme die Umsetzung der
Empfehlungen sehr ernst und habe sich freiwillig dazu verpflichtet,
2013 einen Zwischenbericht über den Umsetzungsstand vorzulegen.
In der Debatte hob Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) die Bedeutung
der OSZE zum Schutz von Menschenrechten hervor. Überdies wies er
darauf hin, dass jährlich 200 Millionen Christen verfolgt würden.
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) betonte, Österreichs Einsatz
gegen Streubomben habe sich gelohnt. Abgeordneter Albert Steinhauser
(G) schnitt den Umstand an, dass JournalistInnen, Intellektuelle und
WissenschafterInnen in der Türkei oft jahrelang ohne Anklageschrift
festgehalten würden. Abgeordneter Josef A. Riemer (F) meinte, im 21.
Jahrhundert sei es an der Zeit, eine Lösung in Bezug auf Teile der
Avnoj-Bestimmungen und der Benes-Dekrete zu finden.
Abgeordneter Gerald Grosz (B) äußerte Zweifel daran, dass Österreich
am internationalen Parkett Menschenrechtsfragen mit ausreichendem
Nachdruck anspreche. So vermisst er etwa öffentliche Stellungnahmen
von Außenminister Michael Spindelegger und Staatssekretär Wolfgang
Waldner zu den Problemen der Kopten in Ägypten, dem "Abschlachten"
von 2.000 Christen im Irak, der Situation der religiösen Minderheiten
in China und der seiner Ansicht nach äußerst prekären
Menschenrechtslage in Libyen. Österreich verzichte aus diplomatischen
Erwägungen auf klare Protestnoten, klagte er. Grosz drängte überdies
darauf, dass die Menschenrechtsverletzungen nach dem Zweiten
Weltkrieg im slowenisch-österreichischen Grenzgebiet aufgeklärt
würden.
Angesprochen von den Abgeordneten wurden auch die Kinderrechte
(Abgeordnete Anna Franz, V), die Situation in Weißrussland
(Abgeordneter Karl Öllinger, G) der arabische Frühling (Abgeordneter
Ewald Sacher, S, Abgeordneter Bernhard Vock, F),
Menschenrechtsverletzungen in Syrien, Saudi-Arabien und im Iran
(Ausschussvorsitzende Alev Korun, G, Abgeordneter Rudolf Plessl, S)
und das Verfahren gegen Julia Timoschenko in der Ukraine
(Abgeordneter Harry Buchmayr, S).
Staatssekretär Waldner machte in Beantwortung der Anfragen geltend,
dass die EU laufend Druck auf Weißrußland ausübe, um die Freilassung
und Rehabilitierung von politischen Gefangenen zu erwirken. Zuletzt
seien Reisebeschränkungen, ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein
Waffenembargo vereinbart worden. Es sei auch eine Antrag im UN-
Menschenrechtsrat geplant.
Österreich unterstütze auch verschiedene Programme zur
Demokratisierung in den Ländern Nordafrikas, erklärte Waldner. Die
Menschenrechtssituation in Libyen werde laufend beobachtet. In Bezug
auf den Iran habe sich Österreich beharrlich dafür eingesetzt, dass
ein Sonderberichterstatter einreisen dürfe, allerdings gebe es
anhaltenden Widerstand des Iran.
Mängel bei der Einhaltung von Menschenrechten und der Garantie der
Medienfreiheit sind Waldner zufolge ein Grund dafür, dass die EU-
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei derzeit stocken. Bezüglich
Ungarn soll sich im nächsten Jahr entscheiden, ob das Land unter
permanente Beobachtung des Europarats gestellt wird.
Zu Saudi-Arabien merkte Waldner an, die dortige Menschenrechtslage
gebe Anlass zur Sorge. Das Thema werde immer wieder aufs Tapet
gebracht. Waldner verteidigte in diesem Zusammenhang auch das von
Ausschussvorsitzender Korun (G) kritisierte religiöse Dialogzentrum
in Wien und meinte, er glaube nicht, dass dieses ein
Propagandainstrument der Wahabiten sein werde. Korun hatte zuvor vor
propagandistischen Aktivitäten des wahabitischen Islam, etwa in
Bosnien-Herzegowina, gewarnt und auf die prekäre Menschenrechtslage
in Saudi-Arabien aufmerksam gemacht.
Für nächste Woche ist laut Waldner ein Gipfel zwischen der EU und der
Ukraine geplant. Österreich sei für die Einbildung der Ukraine in den
Westen, EU-Standards müssten aber eingehalten werden, mahnte er.
Ausschuss fasst zahlreiche Entschließungen
Im Anschluss an die aktuelle Aussprache fasste der Ausschuss
zahlreiche Entschließungen. Zunächst ging es um die Frage der
Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien. Die
Abgeordneten nahmen dazu einen von den Koalitionsparteien im Rahmen
der Ausschussberatungen eingebrachten Antrag einstimmig ein. Der von
der FPÖ ursprünglich vorgelegte Antrag gilt damit als miterledigt.
In der Debatte betonte Abgeordneter Josef A. Riemer, der FPÖ gehe es
darum, dass der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien dieselben
Rechte gewährt werden wie der italienischen und ungarischen
Minderheit. Er schätzt, dass es bis zu 5.000 Betroffene gibt. Namens
der Grünen bekannte sich Abgeordneter Albert Steinhauser (G) zur
Forderung nach einer offiziellen Anerkennung, hielt aber gleichzeitig
fest, man dürfe nicht den Eindruck erwecken, die deutschsprachige
Minderheit hätte derzeit keine Rechte. Zum einen hätten alle
ethnischen Gruppen in der Verfassung verankerte Schutzrechte, zum
anderen gebe es auch eine Sprach- und Kulturförderung.
Die Abgeordneten August Wöginger (V) und Josef Muchitsch (S) wiesen
darauf hin, dass die Anerkennungsfrage laufend bei bilateralen
Gesprächen angeschnitten werde. Das hielt auch Staatssekretär Waldner
fest. Slowenien sei sich bewusst, dass die Anerkennung der
deutschsprachigen Minderheit ein offenes Thema sei, von dem
Österreich nicht heruntersteigen werde.
Vom Menschenrechtsausschuss vertagt wurde hingegen ein
Entschließungsantrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Gerald Grosz und
seine FraktionskollegInnen die Aufarbeitung von "Verbrechen wider die
Menschlichkeit" in Slowenien nach dem Zweiten Weltkrieg einmahnen.
Insbesondere wollen sie Aufklärung über die Verschleppung von
Angehörigen der deutschsprachigen Minderheit.
Es sei höchste Zeit, dass Slowenien seine Vergangenheit ordentlich
aufarbeite, betonte Grosz. Es dürfe nicht "Tote erster und zweiter
Klasse" geben, nämlich solche, denen mit Kranzniederlegungen gedacht
werden könne und andere, die vergessen worden seien.
Staatssekretär Wolfgang Waldner wies darauf hin, dass die alte
slowenische Regierung eine Kommission zu dieser Frage eingesetzt
habe. Man solle der neuen Regierung Zeit geben, sich zu organisieren
und zum Versprechen, die Vorfälle aufzuklären, zu stehen, sagte er.
Ähnlich argumentierte auch Abgeordneter Josef Muchitsch, er brachte
daher den Vertagungsantrag ein.
Basis für die Entschließungen zum Thema Folter bildeten zwei Anträge
der Koalitionsparteien (1789/A[E], 1790/A[E]), die beide einstimmig
angenommen wurden, im Fall des Antrags 1790/A(E) unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Grünen. Zum einen geht
es den Abgeordneten darum, den internationalen Kampf gegen Folter zu
forcieren und Folteropfer aktiv zu unterstützen, zum anderen soll
Österreich seine eigenen Hausaufgaben machen und die Empfehlungen des
UN-Menschenrechtsbeirats, wie es nun heißt, "schnellstmöglich"
umsetzen.
In der Debatte informierte Staatssekretär Wolfgang Waldner
Abgeordneten Karl Öllinger (G) über das Engagement des Außenamts auf
internationaler Ebene gegen Folter in Syrien.
Ebenfalls einhellig und auf Basis eines Antrags der
Koalitionsparteien fasste der Menschenrechtsausschuss eine
Entschließung zum besseren Schutz von JournalistInnen. Angesichts des
dramatischen Anstiegs der Angriffe gegenüber BerichterstatterInnen
und anderen MedienvertreterInnen in den vergangenen Jahren sprechen
sich die Abgeordneten dafür aus, dass Österreich während seiner
dreijährigen Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsbeirat einen
besonderen Fokus auf dieses Thema richtet. Der Antrag wurde im
Ausschuss noch durch einen Passus ergänzt, dem zufolge die Regierung
auch für vollständige und unabhängige Untersuchungen von gezielten
Tötungen und anderen Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten
eintreten solle.
Saudi-Arabien: Anträge der Grünen abgelehnt bzw. vertagt
In Form von gleich zwei Entschließungsanträgen schnitten die Grünen
die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien an. Zum einen erwarten sie
sich von der Bundesregierung Proteste gegen ein geplantes Anti-
Terror-Gesetz, das ihrer Ansicht nach in vielen Punkten
menschenrechtswidrig ist (1764/A[E]), zum anderen üben sie scharfe
Kritik an der Hinrichtungspraxis in Saudi-Arabien und drängen auf
faire Verfahren (1766/A[E]). Konkret bringt Abgeordnete Alev Korun in
ihrem Antrag etwa ein Todesurteil gegen eine Frau zur Sprache, die
ihren Arbeitgeber bei der Abwehr eines Vergewaltigungsversuchs
getötet hat.
Der Antrag betreffend Anti-Terror-Gesetz wurde mit den Stimmen der
Koalitionsparteien abgelehnt, jener betreffend Hinrichtungen in
Saudi-Arabien vertagt. Mit S-V-Mehrheit angenommen wurde hingegen ein
im Rahmen der Ausschussberatungen von den Koalitionsparteien selbst
vorgelegter Antrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert,
"sich weiterhin für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte
im Zusammenhang mit nationalen, regionalen oder internationalen Anti-
Terrorismusstrategien einzusetzen sowie den Dialog der Kulturen und
Religionen und andere Projekte zur Stärkung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten weiterhin zu fördern und so zur Verhinderung von
Radikalismus als Grundlage für Terrorismus beizutragen".
In der Debatte meinte Ausschussvorsitzende Korun, sie würde sich von
Seiten der Regierungsfraktionen mehr Mut wünschen. In Saudi-Arabien
würden Todesurteile auch dann vollstreckt, wenn die Verurteilten zum
Zeitpunkt der Tat minderjährig gewesen seien, skizzierte sie. Jüngst
sei überdies eine Frau wegen "Hexerei" hingerichtet worden. Korun
machte außerdem auf die prekäre Lage von GastarbeiterInnen
aufmerksam, die mehr oder weniger "Freiwild" seien.
Der Kritik von Korun schlossen sich auch die Abgeordneten Gerald
Grosz (B), Albert Steinhauser (G) und Josef A. Riemer (F) an.
Österreich solle mehr Profil zeigen, forderten Riemer und Grosz
unisono. Kein Verständnis zeigte Grosz dafür, dass sich die Koalition
im Nationalrat zwar ausdrücklich gegen Massentötungen von Hunden in
der Ukraine ausgesprochen habe, zu den fragwürdigen Hinrichtungen in
Saudi-Arabien aber schweigen wolle.
Die Kritik der Opposition wurde von den Abgeordneten Ewald Sacher,
Andrea Gessl-Ranftl (beide S), Franz Eßl und Franz Glaser (beide V)
zurückgewiesen. Man müsse generell darauf achten, dass der Kampf
gegen den Terrorismus nicht als Vorwand genommen werde, die Regeln
der Rechtsstaatlichkeit zu unterminieren, argumentierte Sacher, die
Menschenrechte dürften nicht unter die Räder kommen. Die Abgeordneten
Glaser und Gessl-Ranftl erinnerten daran, dass der Nationalrat
bereits im Sommer eine Entschließung gefasst habe, die auf einen
forcierten Kampf gegen die Todesstrafe abzielt. Staatssekretär
Wolfgang Waldner bekräftigte, das Außenministerium trete immer wieder
gegen die Todesstrafe im Allgemeinen und gegen die Vollstreckung von
einzelnen Todesurteilen ein.
Goldminen im Kongo: Ausschuss für besseren Schutz der Bevölkerung
Schließlich fasste der Menschenrechtsausschuss einstimmig eine
Entschließung betreffend den blutigen Abbau von "Konfliktmineralien"
in der Demokratischen Republik Kongo. Angesichts der blutigen
Umstände, unter denen dort der Abbau von wertvollen Metallen und
Mineralien erfolgt, ersuchen die Abgeordneten die Regierung, auf
einen besseren Schutz der lokalen Bevölkerung hinzuwirken und auf
mehr Transparenz beim Mineralien-Abbau und beim Mineralien-Handel zu
drängen. Basis für den Beschluss bildete ein Entschließungsantrag der
Grünen, zu dem die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag
vorgelegt hatten. (Schluss)
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