• 14.12.2011, 12:02:14
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Maier kritisiert Entscheidung der EU-Innenminister zu Fluggastdaten-Abkommen mit USA

SPÖ-ÖVP lehnten verdachtsunabhängige Speicherung im Antrag vom April 2011 ab

Wien (OTS/SK) - Sehr kritisch sieht SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
und Vorsitzender des Datenschutzrates, Johann Maier, das grüne Licht
der EU-Innenminister für das Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU
und den USA (PNR-Abkommen). "SPÖ und ÖVP haben im EU-Unterausschuss
am 5. April 2011 im Nationalrat eine eindeutige Positionierung zur
Verwendung und Speicherung von Fluggastdaten abgegeben. Zudem hat
sich auch der Datenschutzrat in dieser Frage sehr klar positioniert
und den Vorschlag der Kommission aus Datenschutzgründen abgelehnt.
Auch die Kostenfrage ist bis heute nicht gelöst, so fehlen weiterhin
Finanzierungszusagen durch die EU-Kommission", so Maier am Mittwoch
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Zentraler Kritikpunkt ist, dass die
EU-Kommission bei den Verhandlungen mit den USA keine einzige
zentrale Datenschutzforderung durchsetzen konnte. Dieses Abkommen
soll für sieben Jahre gültig sein****

Das Abkommen soll Fluggesellschaften verpflichten, 19 Datenangaben
wie Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer über
EU-Passagiere, die in die USA einreisen, an US-Behörden
weiterzugeben. "Es gibt keine Verbesserung gegenüber dem
ursprünglichen Vorschlag zur Speicherung von Flugpassagierdaten. Ganz
im Gegenteil: Der Datenspeicherzeitraum wurde von fünf auf fünfzehn
Jahre ausgedehnt", kritisiert Maier. Im SPÖ-ÖVP-Antrag sei
festgehalten, dass Österreich verlange, empirische Befunde über den
Mehrwert eines EU-PNR-Systems zu erhalten. "Dies ist nicht geschehen,
die Mitgliedstaaten wie Österreich haben nichts bekommen." Die
Stimmenthaltung Österreichs wie auch Deutschlands beim
Innenministerrat war daher die logische Konsequenz. Nun ist das
Europäische Parlament am Zug, auch dieses muss zustimmen.

Grundsätzlich festgehalten wurde im beschlossenen Antrag des
EU-Unterausschusses auch, dass die Speicherung persönlicher Daten
aller Flugreisenden im vorgeschlagenen Ausmaß, unabhängig eines
konkreten Verdachts, in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht
auf Privatleben und Datenschutz steht und eine europarechts- und
verfassungskonforme Umsetzung nur durch eine gesetzliche Regelung,
die sich durch Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit auszeichnet,
möglich ist. "Diese Schlussfolgerung gilt noch immer und dieser
widerspricht unter anderem eine 15 Jahre lange Speicherung der Daten.
Das ist eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der neuen
Art, an der grundsätzlichen Kritik hat sich trotz dieses Beschlusses
der Innenminister nichts geändert", stellt der
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher klar. (Schluss) sv/sl/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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