- 13.12.2011, 17:55:45
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Abgeordnete wollen Recht auf Zugang aller zu Basiskonto Einstimmig angenommener Antrag im EU-Unterausschuss
Wien (PK) - Jede europäische Bürgerin und jeder europäische Bürger
soll Zugang zu einem Konto haben. Das bekräftigten heute sämtliche
Mitglieder des EU-Unterausschusses mittels eines einstimmig
angenommenen Antrags auf Mitteilung an die europäischen
Institutionen. Grundlage für diesen Beschluss war die Empfehlung der
Kommission an die Mitgliedstaaten, jenen Personen, die derzeit über
kein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen verfügen, ein so
genanntes "Basiskonto" zur Verfügung zu stellen.
Nach jüngsten Studien der EU-Kommission haben rund 30 Millionen
Verbraucher und Verbraucherinnen über 18 Jahre in der Europäischen
Union kein Bankkonto, wobei davon rund 7 Millionen BürgerInnen der
Zugang verwehrt wurde. In Österreich schätzt man die Zahl auf rund
150.000 Personen.
Die Abgeordneten kritisieren in ihrem Antrag, dass die Kommission
trotz jahrelanger Vorbereitungsarbeiten der EU-Behörden sowie
europaweiter Studien und Konsultationen nur eine Empfehlung vorgelegt
hat. Angesichts der unbefriedigenden Erfahrungen mit freiwilligen
Maßnahmen treten die MandatarInnen für gesetzliche Schritte auf
europäischer Ebene ein, um ein Recht auf den Zugang zu dieser
grundlegenden Dienstleistung der Daseinsvorsorge auch dort zu
schaffen, wo freiwillige, diskriminierungsfreie Initiativen der
Banken dieses nicht ausreichend gewährleisten.
Die Abgeordneten machen in diesem Zusammenhang geltend, dass der
Besitz eines Girokontos einen wesentlichen Einfluss auf den Zugang
zum Arbeitsmarkt hat und die Kosten für Spesen, etwa für
Barüberweisungen, gerade für jene Menschen weit höher ausfallen, die
über kein Basiskonto verfügen, als für jene mit Girokonten.
Auch Bundesminister Rudolf Hundstorfer begrüßte die Initiative der
ParlamentarierInnen und merkte an, er hätte sich seitens der EU ein
stärkeres Signal erwartet. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten gebe es
in Österreich gut funktionierende Einrichtungen der Banken, wie etwa
die "Zweite Sparkasse" und das "Neue Chance Konto" der BAWAG, sowie
andere Initiativen der Volksbanken und der Raiffeisen Bank. Dennoch
halte er es für notwendig, auch legislativ tätig zu werden. Da es in
diesem Zusammenhang oft grenzüberschreitende Probleme gibt, mache es
Sinn, eine Regelung auf EU-Ebene zu treffen, erläuterte Hundstorfer.
Abgeordneter Johann Maier (S), der gemeinsam mit den Abgeordneten
Reinhold Lopatka (V), Birgit Schatz (G) und Stefan Petzner (B) den
Antrag eingebracht hatte, erinnerte daran, dass die Debatte im Jahr
2002 begonnen hat, und zeigte sich enttäuscht über den Entschluss der
Kommission, nur eine Empfehlung abzugeben. Die letzten Jahre hätten
gezeigt, wie wenig es gebracht hat, auf freiwillige Lösungen zu
setzen, sagte er, Österreich bilde dabei eine Ausnahme. Dem stimmte
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) zu und erklärte, im Jahr 2002 habe
sich die damalige Regierung gegen eine gesetzliche Verpflichtung
ausgesprochen, da seitens der Banken Signale vorlagen,
Eigeninitiativen setzen zu wollen. Abgeordnete Birgit Schatz begrüßte
die Initiative, meinte aber, dass man auch national offensiver
vorgehen sollte. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Johannes Hübner
(F), der auch in Österreich selbst Probleme ortete. Es müsse die
Möglichkeit bestehen, jemanden unter zumutbaren Bedingungen den
Zugang zu einem Konto zu ermöglichen.
Die Kommission fordert in ihrer Empfehlung die Mitgliedstaaten auf,
dafür zu sorgen, dass Personen, die derzeit über keine Bankverbindung
verfügen, Konten mit grundlegenden Zahlungsfunktionen zu angemessenen
Kosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Land
ihres Wohnsitzes innerhalb der EU oder ihrer Finanzlage. Ziel ist es,
die finanzielle und soziale Eingliederung der Verbraucher und
Verbraucherinnen in Europa zu fördern.
In der Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten werden die
wesentlichen Grundsätze festgelegt, die auf nationaler Ebene
umgesetzt werden sollten, um den Zugang zu angemessenen
Zahlungsdienstleistungen zu garantieren. So sollte über ein solches
Konto der Erhalt, die Einzahlung, Überweisung und Abhebung von
Geldbeträgen möglich sein. Auch sollte es Lastschriften und
Überweisungen gestatten, aber keine Überziehungsfazilitäten anbieten.
(Fortsetzung EU-Unterausschuss)
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