• 06.12.2011, 11:56:12
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GPA-djp: Der 8. Dezember ist für die meisten Handelsangestellten kein Feiertag

Appell an die Arbeitgeber, sich an Sonderregelungen zu halten - Danke an jene Unternehmen, die Geschäfte geschlossen halten

Wien (OTS/ÖGB) - "Hunderttausende Handelsangestellte arbeiten am
8. Dezember - laut Kollektivvertrag - freiwillig für
Handelsunternehmen und KonsumentInnen und tragen wesentlich zum
Erfolg des Weihnachtsgeschäftes bei. Wenn am 8. Dezember die Kassen
klingeln, bedeutet das physische und psychische Schwerarbeit für die
Handelsangestellten, die entsprechend honoriert und anerkannt werden
muss", appelliert Wirtschaftsbereichssekretär Manfred Wolf von der
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
(GPA-djp) an die Unternehmen, sich an die im Kollektivvertrag
geregelten Rahmenbedingungen zu halten:

Geschäfte dürfen am 8. Dezember zwischen 10.00 und 18.00 Uhr geöffnet
haben. Der Arbeitgeber muss für den Feiertag das laufende Entgelt
bezahlen, egal ob gearbeitet wird oder nicht. Arbeiten
Handelsangestellte im Rahmen ihrer normal üblichen Arbeitszeit am
Feiertag, dann wird diese Arbeitszeit zusätzlich zum Feiertagsentgelt
mit Normalstunden abgegolten. Arbeiten die Handelsangestellten
außerhalb ihrer normalen Arbeitszeiteinteilung am 8. Dezember, dann
stehen ihnen zusätzlich zum Feiertagsentgelt Überstunden mit einem
100%-Zuschlag zu.

Für Arbeitsleistungen bis zu 4 Stunden kommt Zeitausgleich in der
Höhe eines halben Tages dazu, für Arbeitsleistungen über 4 Stunden
gebührt Zeitausgleich in der Höhe eines ganzen Tages. Dieses
Zeitguthaben muss bis zum 31. März 2012 aufgebraucht werden. Außerdem
appelliert Wolf an die Arbeitgeber im Handel, auch die besonderen
Zuschläge nicht zu vergessen. So werden beispielsweise geringfügig
Beschäftigte besonders in der hektischen Zeit vor und nach
Weihnachten auch zu Zeiten eingesetzt, in denen Zuschläge anfallen -
im Abendverkauf nach 18.30 Uhr oder an Samstagen nach 13.00 Uhr. "Für
alle diese Zeiten gibt es Zuschläge, auf die auch geringfügig
Beschäftigte Anspruch haben."

"Leider haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder die
Erfahrung gemacht, dass diese kollektivvertraglichen Bestimmungen in
manchen Handelsunternehmen nicht eingehalten werden.", so Wolf
weiter. Handelsangestellte sind deswegen auch heuer aufgerufen, sich
bei Unklarheiten und Ungereimtheiten an ihren Betriebsrat oder an die
Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp (Tel. 050301 301) zu wenden.

In der GPA-djp freut man sich darüber, dass sich heuer weitere
führende Handelsunternehmen dazu entschlossen haben, den 8. Dezember
geschlossen zu halten, und ihren Angestellten so einen freien Tag im
Advent zu ermöglichen, so Wolf abschließend: "Der Wohlstand einer
Gesellschaft zeigt sich auch daran, dass sie sich bewusst gemeinsame
Freizeit leistet. Dieser Zeitwohlstand entspricht den
menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen von vielen
ArbeitnehmerInnen in anderen Branchen. Wir setzen alles daran, dass
der 8. Dezember das bleibt, was er ist - ein Feiertag, an dem die
Arbeitsleistung die Ausnahme und nicht die Regel ist. Menschen, die
an diesen Tagen arbeiten, verdienen unseren Respekt und müssen durch
besondere kollektivvertragliche Rahmenbedingungen abgesichert und
geschätzt werden."

Rückfragehinweis:
Litsa Kalaitzis
Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier
Tel.: 05 0301-21553
Mobil.: +43 676 817 111 553

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