- 01.12.2011, 19:54:53
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Beamte, die Korruption melden, werden künftig besser geschützt Gesetzesnovelle bringt zahlreiche Neuerungen im öffentlichen Dienst
Wien (PK) - Im öffentlichen Dienst stehen eine Reihe von Neuerungen
an. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen ein entsprechendes Gesetzespaket auf
Schiene gebracht. Basis für den Beschluss bildete ein von
Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vorgelegter
Regierungsentwurf, in den mittels eines umfangreichen
Abänderungsantrags zahlreiche weitere zwischen Regierung und
Beamtengewerkschaft vereinbarte Bestimmungen eingebaut wurden. Noch
offen ist die Frage der Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst
im kommenden Jahr, letzte Möglichkeit für eine entsprechende
Ergänzung der Gesetzesnovelle bieten die nächste Woche stattfindenden
Plenarberatungen.
Konkret sieht die Dienstrechts-Novelle etwa im Rahmen einer so
genannten "Whistleblowing"-Regelung einen besseren Schutz für
öffentlich Bedienstete vor, die Verdachtsmomente auf Korruption
melden. Sie können sich effektiver als bisher gegen
"Strafversetzungen" oder Kündigungen wehren. Außerdem werden
unbezahlte Praktika im Bundesdienst ausdrücklich verboten, das
geltende Höchstalter für neue BeamtInnen von 40 Jahren gestrichen und
die in einen Zuschuss umgewandelte Kinderzulage von 14,5 € monatlich
auf 15,6 € erhöht. Dieser Kinderzuschuss wird im Gegensatz zur alten
Kinderzulage auch nicht nach Beschäftigungsausmaß aliquotiert.
Bei der Ausbildung von RichterInnen soll ein stärkerer Fokus auf das
Verständnis für wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Abläufe
und Zusammenhänge gelegt werden. In diesem Sinn können
RichteramtsanwärterInnen in Hinkunft etwa Praktika in der
Finanzverwaltung, bei WirtschaftsprüferInnen oder Unternehmen
absolvieren.
Um den Anteil von Frauen vor allem in Leitungsfunktionen weiter
anzuheben, sollen Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation gegenüber
männlichen Kollegen in Hinkunft so lange bevorzugt werden, bis in der
entsprechenden Verwendungsebene eine Frauenquote von 50% (bisher 45%)
erreicht ist. Überdies ist im Sinne von mehr Transparenz geplant,
regelmäßig Informationen darüber zu veröffentlichen, wie viele
Bedienstete aus welchen Gründen Ansprüche wegen der Verletzung des
Gleichbehandlungsgebots geltend gemacht haben und ob Schadenersatz
zuerkannt wurde. Bei Stellenausschreibungen sind das monatliche
Mindestgehalt und etwaig gebührende Zulagen und Nebengebühren
anzugeben.
Für öffentlich Bedienstete, die berufsbegleitend einen Bachelor-
Abschluss machen, wird eine eigene Gehaltskurve, die zwischen Matura
und Masterstudium angesiedelt ist, eingeführt. Ihnen steht künftig
außerdem grundsätzlich jede Akademiker-Position offen. Verbesserungen
sind auch für StellvertreterInnen vorgesehen, die aufgrund einer
Teilzeitbeschäftigung einer Führungskraft regelmäßig Mehrarbeit
leisten müssen. Die Auslandsverwendungszulage wird wertgesichert. Für
österreichische SoldatInnen im Auslandseinsatz sind stärker
differenzierte Einsatz- und Gefahrenzuschläge sowie neue
Funktionszuschläge vorgesehen.
Gesundheitlich beeinträchtigte BeamtInnen sollen künftig im gesamten
Bundesdienst ohne wesentliche Gehaltseinbußen auf geeignete
Alternativarbeitsplätze wechseln können. Damit will man die Zahl der
Frühpensionen reduzieren. Im Bereich der Polizei werden die
Mindestgröße von 168 Zentimeter für Männer und 163 Zentimeter für
Frauen sowie diverse Altersbeschränkungen abgeschafft.
Neu ist weiters eine Art "Konkurrenzklausel" im Bereich des
öffentlichen Dienstes. Damit wird etwa FinanzprüferInnen und
ArbeitsinspektorInnen grundsätzlich untersagt, während einer
"Abkühlphase" von sechs Monaten nach Beendigung ihres öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnisses zu geprüften Firmen zu wechseln.
Ähnliches gilt für RichterInnen. Bei Zuwiderhandeln droht eine
Konventionalstrafe von drei Monatsgehältern. Vereinfacht wird die
Beschäftigung ausländischer StaatsbürgerInnen, allerdings sind
zentrale Bereiche des öffentlichen Dienstes für sie nach wie vor
tabu. Rechnung trägt die Gesetzesnovelle auch umfangreichen
organisatorischen Änderungen im Verteidigungsministerium.
Im Disziplinarrecht wird unter anderem eine Steigerung der Effizienz
von Disziplinarverfahren durch eine Ausweitung so genannter
"abgekürzter Verfahren" angestrebt. Außerdem ist vorgesehen, den
Bezug auch bei einer vorläufigen Suspendierung automatisch zu kürzen.
Während einer Gefängnishaft ruhen in Hinkunft sowohl der Bezug für
aktive BeamtInnen als auch eine Beamtenpension, wobei
versorgungsberechtigten Angehörigen Anspruch auf eine reduzierte
Ersatzleistung haben.
Im Zuge der Beratungen brachten die Koalitionsparteien darüber hinaus
einen Antrag auf Änderung des Bundesbahngesetzes ein. Damit sollen -
in Anlehnung an das Beamtendienstrecht - auch im Bereich der ÖBB
Gehaltsnachzahlungen in Folge eines EuGH-Urteils vermieden werden.
Dieser hatte festgestellt, dass die Nichtanrechnung von
Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr unzulässig ist. In Reaktion
darauf wird im Fall der Neufestsetzung eines Vorrückungsstichtags die
Vorrückung in den drei ersten Gehaltsstufen um jeweils ein Jahr
verlängert. Auch dieser Antrag erhielt die Zustimmung der
Koalitionsparteien und der Grünen.
Mit der Gesetzesnovelle mitverhandelt wurden weiters zahlreiche
Anträge der Opposition, die zum Teil abgelehnt und zum Teil vertagt
wurden. So setzt sich die FPÖ etwa in mehreren Anträge (838/A,
1630/A, 1696/A, 703/A[E]) für verschiedene Verbesserungen im
Exekutivdienst ein und urgiert unter anderem die Ausweitung der
Wachdienstzulage sowie die Wiedereinführung der
Gruppenrechtschutzversicherung. Weitere Forderungen der
Freiheitlichen betreffen die Gewährung einer Dienstfreistellung für
öffentliche Bedienstete, die Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr
sind und zu einem Einsatz müssen (733/A[E]), die Einrichtung einer
Personalvertretung für Milizsoldaten (1182/A[E]) und die
Beschleunigung von Arbeitsplatzbewertungen im
Verteidigungsministerium (1192/A[E]).
Das BZÖ drängt auf eine völlige Neugestaltung des Dienst- und
Besoldungsrechts für öffentliche Bedienstete, wobei Abgeordneter
Ernest Windholz als Eckpunkte unter anderem einheitliche Bestimmungen
für Bund, Länder und Gemeinden, eine Pragmatisierung nur in
Ausnahmefällen, eine stärkere Berücksichtigung tatsächlich erworbener
Qualifikationen bei der Bewertung von Arbeitsplätzen, die Anhebung
der Anfangsbezüge bei abgeflachter Gehaltskurve und die Eindämmung
von Zulagen nennt (632/A[E]). Für spezifische Aufgabengebiete, etwa
für die Polizei und für SoldatInnen, schlägt das BZÖ
"spartenspezifische Dienstrechte" vor.
Als mit dem Gesetzesbeschluss miterledigt gilt ein Antrag der Grünen,
in dem sich Abgeordneter Albert Steinhauser - begleitend zur
Einrichtung einer "Whistleblower"-Hotline bei der Volksanwaltschaft -
für Schutzmaßnahmen für öffentlich Bedienstete aussprach, die
Korruptionsfälle melden.
Während Abgeordneter Otto Pendl (S) von einer Novelle sprach, die in
Summe im Sinne der Betroffenen sei, stellte Abgeordneter Fritz
Neugebauer (V) fest, das Sammelpaket spiegle die Vielschichtigkeit
des Öffentlichen Dienstes wider. Zu bedenken gab er allerdings, dass
das Senioritätsprinzip ein Hindernis für qualifizierten Nachwuchs
darstellen könnte.
Für die Grünen begrüßte Abgeordnete Daniela Musiol insbesondere die
frauenpolitischen Aspekte der Dienstrechtsnovelle, kritisierte aber,
der Bachelor würde durch die Schaffung einer eigenen Gehaltstabelle
zum "Schmalspur-Akademiker" degradiert werden. Ihr Fraktionskollege,
Abgeordneter Albert Steinhauser begrüßte mit Nachdruck die Bestimmung
bezüglich "Whistleblowing", die hingegen von Abgeordnetem Werner
Herbert (F) als Einladung zur Denunziation abgelehnt wurde. Der FPÖ-
Mandatar forderte zudem ebenso wie Abgeordneter Herbert Scheibner (B)
die Ausarbeitung von Sonderdienstrechten, etwa für die Exekutive oder
die Landesverteidigung, für die, wie die beiden Oppositionssprecher
meinten, das klassische Dienstrecht untauglich sei. Scheibner
vermisste überdies eine grundlegende Neuordnung des Dienstrechts und
merkte kritisch an, große Reformen würden immer wieder auf das
nächste Mal verschoben.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek verteidigte die Bachelor-
Lösung als eigene akademische Einstufung, die sich nicht an der
Master-Einstufung orientieren könne, zumal man den Bediensteten ja
die Möglichkeit geben wolle, sich zum Master weiterzubilden. In der
"Whistleblower-Regelung" wiederum sah sie ein Vorbild für die
Privatwirtschaft. Insgesamt meinte sie, der Bund spare durch die
Dienstrechtsnovelle rund 3 bis 4 Mio. Euro ein. (Fortsetzung
Verfassungsausschuss)
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