• 01.12.2011, 17:03:45
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  • OTS0343 OTW0343

Zahnärztliche Assistenz wird ein eigener Gesundheitsberuf Gesetzliche Grundlage für neue Psychodrogen geschaffen

Wien (PK) - Im zweiten Teil des Gesundheitsausschusses beschlossen
die Abgeordneten einstimmig ein Zahnärztliches Assistenz-Gesetz,
durch das ein neuer Gesundheitsberuf geschaffen wird, sowie ein
"Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang
mit neuen psychoaktiven Substanzen". Die Zustimmung aller Fraktionen
fand auch ein Fünf-Parteien-Antrag, in dem die österreichische
Position hinsichtlich der Beibehaltung der Gentechnik-Anbauverbote
neuerlich bekräftigt wird. Alle anderen auf der Tagesordnung
stehenden Entschließungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.

Beruf der Zahnärztlichen Assistenz wird gesetzlich geregelt

Da die Tätigkeit und Ausbildung von zahnärztlichen Ordinationshilfen
in Österreich bislang nicht gesetzlich geregelt war, legte die
Regierung einen Entwurf für ein Zahnärztliches Assistenz-Gesetz vor,
der im Ausschuss in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags
einstimmig angenommen wurde. Damit wird nicht nur ein eigener
Gesundheitsberuf geschaffen, sondern außerdem auch sichergestellt,
dass AbsolventInnen des neu geschaffenen Lehrberufs Zahnärztliche
Fachassistenz am Patienten tätig werden dürfen. Die
Prophylaxeassistenz wird dabei als erweiterte Qualifikation der
Zahnärztlichen Assistenz normiert und kann durch Absolvierung einer
entsprechenden Weiterbildung, die neben einer theoretischen
Ausbildung 80 Stunden Praxis vorsieht, erworben werden.

Das Berufsbild der Zahnärztlichen Assistenz umfasst laut vorliegendem
Entwurf Assistenzleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen
einschließlich der Organisation der zahnärztlichen Ordination. Eine
freiberufliche Ausübung der Zahnärztlichen Assistenz ist nicht
vorgesehen, die Absolvierung einer dreijährigen dualen Ausbildung
(mit 600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis) notwendige
Voraussetzung. Die Novellierung der einschlägigen berufsspezifischen
Normen nimmt man außerdem zum Anlass, um den seit Erlassung des
Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes entstandenen
Änderungsbedarf im zahnärztlichen Berufs- und Kammerrecht sowie
zwischenzeitlich erlassenes Unionsrecht umzusetzen.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) gratulierte dem Minister zu dem
Entwurf, der als Meilenstein im Bereich der Gesundheitsberufe
angesehen werden kann.

Auch Bundesminister Alois Stöger zeigte sich erfreut über die neuen
Regelungen, weil es damit erstmals gelungen sei, eine gesetzliche
Grundlage für die zahnärztlichen AssistentInnen - ein Beruf, der
vorwiegend von Frauen ausgeübt wird - zu schaffen, und weil damit ein
Hilfsberuf zu einem Gesundheitsberuf aufgewertet wird.

Gesetzliche Regelung für neue psychoaktive Substanzen beschlossen

Von den Vertretern aller Parteien positiv bewertet und einstimmig
beschlossen wurde sodann ein "Bundesgesetz über den Schutz vor
Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit neuen Psychoaktiven
Substanzen". Damit liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die
es erlauben soll, der Erzeugung, der Inverkehrbringung und dem Handel
mit "legalen Alternativen" zu international kontrollierten
Suchtmitteln adäquat zu begegnen. Da die gesundheitlichen
Auswirkungen des Konsums solcher Forschungschemikalien weitestgehend
unerforscht sind, nehmen die vorwiegend jungen KonsumentInnen nicht
unwesentliche Gesundheitsrisiken auf sich.

Die vorliegende Gesetzesinitiative sieht dabei nicht nur die
Schaffung justizstrafrechtlicher Tatbestände vor, durch die Erzeuger
und Händler von "Legal Highs" abgeschreckt bzw. zur Verantwortung
gezogen werden sollen, sondern ermöglicht der Exekutive auch raschen
Zugriff auf die Substanzen: Die Polizei soll diese schließlich auch
dann einziehen können, wenn keine bestimmte Person wegen einer der
nunmehr vorgesehenen Straftaten verfolgt oder verurteilt werden kann.
Eine Beschlagnahmung ist allein dann unzulässig, wenn der
Verfügungsberechtigte einen rechtmäßigen Verwendungszweck glaubhaft
machen kann und Gewähr dafür bietet, dass die Substanz nicht zur
Erreichung einer psychoaktiven Wirkung im oder am menschlichen Körper
verwendet wird. Der Gesundheitsminister soll außerdem durch
Verordnung festlegen können, auf welche Substanzen die Maßnahmen des
gegenständlichen Gesetzes anzuwenden sind. Um die rasche Fluktuation
immer neuer Arten zu unterbinden und den diesbezüglichen Markt zu
entschleunigen, werde es außerdem möglich sein, im Sinne einer
"generischen Definition" ganze chemische Verbindungsgruppen zu
erfassen, so die Intention des Entwurfs. Eine Unterstellung der
Substanzen unter das Suchtmittelgesetz erfolgt nicht, denn damit
ginge, wie der Entwurf ausführt, nicht nur eine Kriminalisierung der
Erzeuger und Händler, sondern auch der vielfach jugendlichen
KäuferInnen einher.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach von einer sehr wichtigen
gesetzlichen Regelung, wodurch Österreich ein Vorreiter in diesem
Bereich sein wird. Es gehe primär um den Schutz vor allem von
Jugendlichen, die derartige neue chemische Stoffe in Geschäften oder
im Internet erwerben. Wichtig war ihm auch - ebenso wie Abgeordnetem
Erwin Rasinger (V), das nicht die KonsumentInnen kriminalisiert
werden, sondern jene Personen, die die Produkte erzeugen und
vertreiben.

Bundesminister Alois Stöger wies darauf hin, dass bei der
Ausarbeitung des Entwurfs sehr eng mit dem Justiz- und Innenressort
zusammengearbeitet wurde, da diese zwei Ministerien auch
entscheidende Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes haben.

Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines S-V-
Abänderungsantrags beschlossen, der die Möglichkeit vorsieht, dass
Zollbehörden verdächtige Produkte vorläufig sicherstellen können.
Abgestimmt wurde auch über vier Entschließungsanträge der Opposition,
die alle abgelehnt wurden: In einem FPÖ-Antrag wurde auf die
gefährlichen Substanzen Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) und Gamma-
Butyrolacton (GBL), auch als "liquid ecstasy" bekannt, hingewiesen.
Die Antragsteller forderten eine bessere Information der
Öffentlichkeit sowie eine strenge Beschränkung der Abgabe. Für ein
sofortiges Verbot von "Lava red" und "Monkey go bananas" sprachen
sich die beiden B-Abgeordneten Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner in
einem Entschließungsantrag aus. Diese beiden Drogen, die aus
verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen und Aromastoffen bestehen
und eine viel stärkere Wirkung als Cannabis zeitigen, gelte es nach
dem Suchtmittel- und nicht nur nach dem Arzneimittelgesetz zu
verbieten, heißt es in der Begründung. Nicht die erforderliche
Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem gefordert
wurde, dass bei Medikamenten, die in der Lage sind, Sucht zu
erzeugen, ein dementsprechender Warnhinweis "suchterzeugend" auf der
Verpackung aufgedruckt wird, analog zu dem bereits bestehenden
Warnhinweis "beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit".

Parteien unisono für Beibehaltung der Gentechnik-Anbauverbote

Die Bundesregierung wird in einem - einstimmig beschlossenen - Fünf-
Parteien-Entschließungsantrag ersucht, die österreichischen
Gentechnik-Anbauverbote vehement zu verteidigen, weiterhin durch
wissenschaftliche Argumente zu untermauern und alle Rechtsmittel bis
hin zum Europäischen Gerichtshof auszuschöpfen, damit auch in Zukunft
keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich angebaut
werden. Es müsse auch sichergestellt werden, dass die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Vorsorgeprinzip
konsequent anwendet und Forschungsergebnisse der Mitgliedstaaten
gleichwertig berücksichtigt werden. Überdies wird die Regierung
aufgefordert, weiterhin auf EU-Ebene gegen die Zulassung von
gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen; im Sinne des Schutzes
einer gentechnikfreien Landwirtschaft eine unabhängige und dem
Vorsorgeprinzip verpflichtete Risikoforschung im Bereich der Agro-
Gentechnik in Österreich zu fördern und weitere Forschungsprojekte in
Auftrag zu geben sowie auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass das
Selbstbestimmungsrecht der Regionen Europas auf eine gentechnikfreie
Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion endlich anerkannt wird. Als
miterledigt galt somit ein Antrag der Grünen, in dem ebenfalls die
Beibehaltung der Gentechnik-Anbauverbote gefordert wurde.

Auf der Agenda standen noch vier weitere Oppositionsanträge, die
jedoch keine Zustimmung fanden: Die Grünen traten für ein nationales
Anbauverbot der umstrittenen Gentechnik-Kartoffel "Amflora" des
deutschen Chemie-Konzerns BASF ein, die am 2. März 2010 die
Genehmigung der Europäischen Kommission erhalten hat. Dieses Ansinnen
war auch Inhalt eines BZÖ-Entschließungsantrags, in dem die
Antragsteller sich auch für das Verbot drei weiterer von Seiten der
EU-Kommission neu zugelassener genetisch veränderter Maissorten
aussprachen. Geht es nach den Grünen, so soll die Europäische
Kommission weiters dazu aufgefordert werden, ihren Vorschlag
betreffend Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten über den "Anbau
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem
Hoheitsgebiet" dahingehend zu verändern, dass Länder, Kommunen und
Regionen ein unumstößliches und juristisch nicht anfechtbares Recht
erhalten, sich als gentechnikfrei zu deklarieren. Dringend
erforderlich wäre auch die Implementierung einer strengeren und
wissenschaftlich fundierten Risikoprüfung auf EU-Ebene, um mittel-
und längerfristige Umwelt- und Gesundheitsgefahren auszuschließen.
Überdies sollte sich die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen auf
EU-Ebene für die Aufrechterhaltung der Nulltoleranz für in der EU
nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Futter- und
Lebensmittel einsetzen.

Abgeordneter Johann Maier (S) freute sich darüber, dass ein
gemeinsamer Antrag in Sachen Gentechnik zustande gekommen ist. Den G-
Antrag bezüglich Verbot der Kartoffelsorte Amflora werde seine
Fraktion ablehnen, da der Gesundheitsminister in dieser Frage bereits
reagiert habe. Nicht unterstützen könne er auch die Forderung der
Grünen nach Einführung einer Nulltoleranzgrenze. Auch in diesem
Bereich habe Österreich bereits gehandelt und eine 0,1%-Grenze, die
technisch noch nachweisbar ist, festgelegt.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) hielt es für äußerst bedenklich,
dass die Lobbyisten der Industrie offensichtlich immer mehr Einfluss
in Brüssel gewinnen und Lösungen in der Frage der Gentechnik seit
Jahren verhindern. Er verteidigte sodann seine Forderung nach
Etablierung einer Nulltoleranzgrenze bei Futtermitteln, da nicht
zugelassene Konstrukte nicht toleriert werden sollten.

Bundesminister Alois Stöger dankte den VertreterInnen aller Parteien
für den gemeinsamen Entschließungsantrag, weil dadurch der Regierung
der Rücken gestärkt werde und Österreich mit einer einheitlichen
Stimme sprechen könne. Was die Mohnsorte 810 betrifft, so gebe es
dazu keine Zustimmung aus Österreich. (Schluss Gesundheitsausschuss)

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