• 30.11.2011, 20:16:57
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Grünes Licht für Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld Familienausschuss nimmt diesbezügliche Novelle mit S-V-Mehrheit an

Wien (PK) - Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP nahm der
Familienausschuss des Nationalrats heute Nachmittag eine Novelle des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes (1522 d.B.) an, mit der die
Zuverdienstgrenze bei der einkommensabhängigen Kindergeldvariante von
5.800 auf 6.100 € erhöht wird. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem
Änderungen hinsichtlich der Berechnung des Zuverdienstes bei
Selbständigen, eine Frist für den Nachweis von Einkünften vor und
nach dem Kindergeldbezug und die Einführung von Sanktionen bei
Verweigerung der Mitwirkung oder bei Verstoß gegen die Meldepflichten
vor. Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos gemeldet sind,
sollen außerdem auch dann keinen Anspruch auf einkommensabhängiges
Kindergeld haben, wenn sie zuvor (neben dem Bezug von Leistungen aus
der Arbeitslosenversicherung) geringfügig beschäftigt waren.

Ebenfalls diskutiert wurde in der Sitzung des Familienausschusses
über eine Reihe von Oppositionsanträgen, die man teils vertagte,
teils ablehnte. Keine Zustimmung fanden dabei die Anträge des BZÖ
betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenzen beim
Kinderbetreuungsgeld (1742/A[E]) und Umgestaltung des FLAF zu einem
ausgegliederten Familienleistungszentrum (1745/A[E]). Ebenfalls
abgelehnt wurden die Initiativen der Grünen und Freiheitlichen
betreffend frühere Auszahlung von Familienleistungen (377/A[E]) und
Gewährung von Familienbeihilfe für Auszubildende zum
Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform (1449/A[E]).

Mit S-V-Mehrheit vertagt wurden die Anträge, in denen sich die Grüne
Fraktion für ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für
Kinderbetreuung (598/A[E]) und die Einsetzung eines Kinderrechte-
Monitoringausschusses (1679/A[E]) ausspricht. Ebenso erging es der
Initiative der Freiheitlichen betreffend Verbesserung der
steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten (1604/A[E])
und dem Antrag des BZÖ betreffend Vereinheitlichung der Antrags- und
Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen (1744/A[E]).

Grundsatzdebatte über die Weiterentwicklung des Kindergelds

Anlass zu einer Grundsatzdebatte über die Zukunft des
Kinderbetreuungsgelds bot die auf der Tagesordnung des Ausschusses
stehende Novelle der diesbezüglichen gesetzlichen Grundlage. Während
die VertreterInnen der Koalitionsparteien einen Schritt zur
Vereinfachung der Modalitäten und der Vermeidung von Härtefällen
sahen, konzentrierte sich die Kritik der Opposition auf die ihrer
Ansicht nach zu große Komplexität der Kindergeldregelungen, welche es
Eltern schwer mache, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die S-Abgeordneten Rosemarie Schönpass und Gabriele Binder-Maier
hoben hervor, dass die Novelle notwendige Klarstellungen bringe und
damit auch Verwaltungsaufwand und damit Geld spare, das, wie
Abgeordnete Gisela Wurm (S) meinte, eher in Kinderbetreuungsplätze
investiert werden sollte. Einer generellen Abschaffung der
Zuverdienstgrenzen standen die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP ablehnend
gegenüber. Die V-Abgeordneten Anna Höllerer, Christine Marek und
August Wöginger sahen vor allem die Gefahr, dass durch die völlige
Abschaffung der Zuverdienstgrenze der Lenkungseffekt verloren gehen
würde. Letztlich ginge ein solches einkommensunabhängiges Kindergeld
zu Lasten der Väterbeteiligung, da Väter keinen Anreiz mehr hätten,
weniger zu arbeiten und sich Zeit für die Kinderbetreuung zu nehmen.
Die Novelle löse Probleme, die in Einzelfällen auftraten, etwa bei
Zuverdienstgrenzen, und sichere die Wahlfreiheit bei den
Kindergeldvarianten ab, zeigte sich Ausschussvorsitzende Ridi Maria
Steibl (V) überzeugt.

VertreterInnen der Opposition plädierten hingegen klar für die
Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Die F-Abgeordneten Anneliese
Kitzmüller und Carmen Gartelgruber sahen eine zu starke
Inflexibilität des Systems des Kindergelds, wodurch es nicht möglich
sei, auf geänderte Lebensumstände zu reagieren. Eltern müssten sich
zudem zu früh und ohne ausreichende Information auf ein bestimmtes
Modell festlegen. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) sah
überdies keine ausreichende Wahlfreiheit der Eltern gegeben. Das
Argument, dass der Fall der Zuverdienstgrenze das System überfordere,
sei nicht haltbar, meinte sie.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) war der Ansicht, dass die Novelle die
Komplexität der Kindergeldregelungen, die sogar für JuristInnen
schwer durchschaubar seien, nur weiter erhöhe, und verwies in diesem
Zusammenhang auf die diesbezügliche Kritik der Arbeiterkammer und der
Volksanwaltschaft. Die Neuregelung des Kindergeldbezugs während der
Arbeitslosigkeit stehe möglicherweise sogar im Widerspruch zu EU-
Recht - eine Thematik, die auch G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-
Souschill aufgriff. Abgeordnete Judith Schwentner (G) merkte überdies
an, dass man es verabsäumt habe, die rechtliche Stellung von Hebammen
im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere zu verbessern.
Die Novelle hätte eine Handhabe geboten, auch dieses Problem
anzugehen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) forderte eine Diskussion über die
Weiterentwicklung des Kindergeldes ein. Es seien viele Aspekte, wie
der Kreis der Anspruchsberechtigten oder die Dauer des Bezugs und
damit verbundener Fristen, nicht hinreichend geklärt. Das BZÖ
plädiere daher für die Entwicklung zu einer einkommensunabhängigen
Familienleistung. Abgeordnete Martina Schenk (B) wollte von
Familienminister Reinhold Mitterlehner außerdem wissen, was eine
Abschaffung der Zuverdienstgrenze budgetmäßig kosten würde.

Mitterlehner räumt ein, dass das Kinderbetreuungsgeld sehr komplex
geregelt sei, da man damit auf viele verschiedene Lebensmodelle
Rücksicht nehme. Man habe aber eindeutig ein über weite Strecken
erfolgreiches Modell geschaffen. Das lasse sich etwa an der
deutlichen Steigerung der Väterbeteiligung ablesen. Kritisch
bewertete er die Forderung nach dem Fall der Zuverdienstgrenze beim
Kindergeld, denn damit würden gewünschte Lenkungseffekte wegfallen.
Dadurch entstünde schlussendlich ein komplizierteres und teureres
System, das den FLAF mit zusätzlichen 200 bis 300 Mio. € belasten
würde, ohne dass sich eine Verbesserung der Kinderbetreuung ergäbe.

Die Einsparungseffekte, die die vorliegende Novelle bringen werde,
seien von seinem Ressort aufgrund der Annahme, dass ein Teil der
Eltern nun in die Pauschalvariante des Kindergeldes wechseln werde,
berechnet worden. Prinzipiell ließ der Minister die Bereitschaft
erkennen, Vorschläge, wie eine Vereinfachung und kostengünstigere
Abwicklung des Kindergeldes möglich wäre, zu diskutieren. Änderungen
sollten aber auf dem jetzt bestehenden Modell aufbauen, stand für ihn
außer Frage.

Die rechtliche Stellung der Hebammen sei außerdem ein Problem, mit
dem sich das Gesundheitsressort zu befassten hatte, schloss
Mitterlehner.

Keine Änderung der Auszahlungsmodalitäten der Familienbeihilfe

Auf der Tagesordnung standen weiters zwei Oppositionsanträge, die auf
eine Veränderung der Auszahlungsmodalitäten der Familienbeihilfe
abzielten. Die Grünen forderten in ihrem Antrag eine monatliche
Auszahlung: Dies würde eine bessere Planbarkeit der Familienbudgets
erlauben, argumentierte Abgeordnete Daniela Musiol (G), die
diesbezüglich Unterstützung von F-Abgeordneter Edith Mühlberghuber
erhielt. Abgeordnete Schenk (B) wies darauf hin, dass diese Forderung
auch im Antrag des BZÖ enthalten sei, in dem man überdies für eine
direkte Auszahlung der Studienbeihilfe an Studierende plädiere.
Abgeordnete Windbüchler-Souschill (G) meinte, alle angesprochenen
Probleme gelte es in Hinblick auf eine generelle Neuordnung der
Familienbehilfe diskutieren.

Abgeordnete Angela Lueger (S) und Abgeordneter Nikolaus Prinz (V)
konnten den Vorteil einer monatlichen Auszahlung nicht erkennen:
Diese würde lediglich die Verwaltungskosten erhöhen, stellten sie
fest. S-Abgeordneter Franz Riepl machte außerdem darauf aufmerksam,
dass die direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende eine
Reihe komplexer steuerrechtliche Fragen für deren Eltern aufwerfen
würde.

Familienminister Reinhold Mitterlehner verwies ebenfalls auf die
hohen Verwaltungskosten, die eine monatliche Auszahlung nach sich
ziehen würde. Was die Auszahlung der Studienbeihilfe an Studierende
betreffe, wäre die Umstellung auf einen direkten Anspruch der
Studierenden außerdem mit beträchtlichen rechtlichen Komplikationen
verbunden und äußerst schwierig umzusetzen. Sein Ressort berate
deshalb über eine "Softvariante", die eine direkte Anweisung
ermöglichen würde, doch sei auch das rechtlich weit komplexer, als
man auf den ersten Blick vermutete.

Was die von Seiten der Freiheitlichen Fraktion geforderte
Ermöglichung des Familienbeihilfebezugs für Personen, die eine
Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in Berufstätigenform absolvierten
(1449/A[E]), anbelange, gelte es stets den Einzelfall im Blick zu
halten, meinte Mitterlehner. Der gegenständliche Antrag sei damit
nicht das geeignete Mittel, die diesbezüglich bestehenden Probleme zu
lösen. Personen, die eine solche Ausbildung absolvierten und die
Zuverdienstgrenze von 10.000 € jährlich nicht überschritten, hätte
schließlich durchaus die Möglichkeit, eine solche Beihilfe zu
erhalten, schloss er. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP und BZÖ abgelehnt.

Ausschuss diskutiert Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Ein weiterer Antrag der Freiheitlichen Fraktion (1604/A[E])
veranlasste die Mitglieder des Ausschusses zu einer Grundsatzdebatte
über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Antragstellerin Anneliese Kitzmüller zeigte sich dabei überzeugt,
dass die derzeit bestehende Regelung, die es ermögliche, 2.300 € pro
Kind (das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet habe) abzusetzen,
zu wenig weit gehe: Die FPÖ fordere nicht nur eine Ausweitung in
Hinblick auf die gesetzte Altersgrenze, sondern auch eine Aufnahme
weiterer familienbezogener Kosten, erläuterte sie. Ihre
Fraktionskollegin Carmen Gartelgruber machte außerdem auf das Problem
der unzureichenden Aufklärung der Eltern über die Möglichkeit der
steuerlichen Absetzung von Kinderbetreuungskosten aufmerksam.

B-Mandatarin Ursula Haubner plädierte für ein gänzlich neues Modell,
das klare Regelungen schaffe. Das BZÖ spreche sich in diesem
Zusammenhang für ein System aus, das eine Absetzung von
"Kinderkosten" allgemein ermögliche. Dem gegenständlichen Antrag
wolle man, obgleich er in die richtige Richtung weise, daher nicht
die Zustimmung erteilen.

Abgeordnete Christine Marek (V) hielt fest, die Ermöglichung der
steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sei ein
"Meilenstein" gewesen. Nun gehe es darum, die derzeit gültigen
Bestimmungen sukzessive zu verbessern und zu erweitern. Dazu bedürfe
es jedoch weiterführender Diskussionen, weshalb der Antrag zu
vertagen sei.

Vertagt wurde auch die Initiative der Grünen betreffend Schaffung
eines bundeseinheitlichen Grundsatzgesetzes Kinderbetreuung
(598/A[E]), die G-Mandatarin Daniela Musiol ausführlich erläutert
hatte. Ihr zufolge gehe es nicht an, sich ständig auf eine
zersplitterte Kompetenzlage auszureden: Man müsse vielmehr konkrete
Maßnahmen setzen.

Die Abgeordneten Christine Marek (V), Gabriele Binder-Maier (S) und
Angela Lueger (S) hielten es für notwendig, die angesprochene
Kompetenzlage anzuerkennen, die es erfordere, Schritt für Schritt
vorzugehen. Das sei nicht leicht, doch wesentlich realistischer als
die Forderung der Grünen, stand für sie außer Frage - eine
Auffassung, der sich auch Bundesminister Reinhold Mitterlehner
anschloss: Käme es heute zu einem derartigen Beschluss, wäre das
Problem schließlich nur "scheinerledigt", gab er zu bedenken.

F-Mandatarin Anneliese Kitzmüller und B-Abgeordnete Martina Schenk
sprachen in Hinblick auf den gegenständlichen Antrag von positiven
Aspekten, wiesen aber einige Forderungen der Grünen als zu weit
gehend zurück.

Für eine Vertagung stimmten SPÖ und ÖVP auch im Falle des Antrags der
Grünen Fraktion, in dem sich Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill
für die Etablierung eines Kinderrechte-Monitoringsausschusses zur
Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die
Rechte der Kinder ausspricht (1679/A[E]). V-Mandatarin Silvia
Fuhrmann begründete dieses Vorgehen mit der ohnehin durchgeführten
Evaluierung im Rahmen des internationalen Monitoringmechanismus und
dem derzeit wichtigeren Anliegen, eine Kinder- und
Jugendverträglichkeitsprüfung auf Schiene zu bringen.

FLAF: Sanierung aber keine Umgestaltung

Diskutiert wurde im Ausschuss außerdem ein Antrag des BZÖ betreffend
Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten
Familienleistungszentrum (1745/A[E]), den B-Mandatarin Ursula Haubner
ausführlich begründete. Dieser stieß bei den übrigen Fraktionen und
Familienminister Reinhold Mitterlehner allerdings auf wenig
Gegenliebe: Zwar seien Sanierung und Reform des FLAF notwendig und
wichtig, doch könne man der vorgeschlagenen Umgestaltung nicht
nähertreten, begründeten sie die Ablehnung des vorliegenden Antrags.
(Schluss)

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Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
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