• 30.11.2011, 11:55:29
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FriseurInnen - Sonderregelung für die Beschäftigung am 8. Dezember

vida: Einsatz von MitarbeiterInnen in Wien, Vorarlberg und Salzburg erlaubt

Wien (OTS/vida/ÖGB) - Für den 8. Dezember hat die
Dienstleistungsgewerkschaft vida mit den Friseur-Landesinnungen in
Wien, Vorarlberg und Salzburg auch heuer wieder einen
Sonderkollektivvertrag abgeschlossen. Der stellvertretende
vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner dazu: "In diesen drei
Bundesländern dürfen am 8. Dezember die ArbeitnehmerInnen in
Friseursalons beschäftigt werden. Dafür steht ihnen neben der
normalen Vergütung ein 100-prozentiger gesetzlicher Zuschlag für
Feiertagsarbeit und zusätzlich noch einmal ein Zuschlag von hundert
Prozent zu."++++

Kurz gesagt: Pro Arbeitsstunde ist der dreifache Lohn zu bezahlen.
Handelt es sich um Überstunden, kommt zusätzlich noch der
Überstundenzuschlag dazu. In den restlichen sechs Bundesländern ist
der Einsatz der unselbstständig Beschäftigten in Friseursalons am 8.
Dezember nicht erlaubt. Friseur-Lehrlinge sind von der Sonderregelung
für Wien, Vorarlberg und Salzburg ausgenommen. Sie haben an diesem
Tag in ganz Österreich frei.

Rückfragehinweis:
vida-Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martina Fassler
[email protected]
Tel: 01/53 444 79 260
www.vida.at

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