• 25.11.2011, 11:13:51
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FPÖ-Kickl: Mindestsicherung ist gefloppt - zurück an den Start, Herr Minister!

Aktuelle Studie bestätigt: Überteuerte und effektlose Maßnahme

Wien (OTS) - Die Mindestsicherung, wie sie in der jetzigen Form
trotz aller laufenden Kritik immer wieder von Sozialminister
Hundstorfer hochgejubelt werde, hat jetzt das Prädikat "Flop" schwarz
auf weiß erhalten. FPÖ-Sozialsprecher NAbg. Herbert Kickl zitiert aus
der jüngsten Studie der Gesellschaft für Angewandte
Wirtschaftsforschung, dass die Mindestsicherung "keine
arbeitsmarktpolitische Maßnahme" darstelle. Die erhofften Effekte
blieben aus und auf der anderen Seite stünden die enormen
Zusatzkosten von 63 Millionen Euro jährlich.

Vom sogenannten "Trampolin in den Arbeitsmarkt", wie Minister
Hundstorfer die bedarfsorientierte Mindestsicherung bezeichnet, könne
keine Rede sein, so Kickl. Eher handle es sich um eine Fallgrube
heraus aus dem Arbeitsmarkt. Die Studienautoren kämen zudem auch zu
völlig anderen Zahlen und Ergebnissen als Hundstorfer. Dieser
betreibe Tarnung und Täuschung und verfolge einen Kurs der
Desinformation. Genauso mache er das bei den Arbeitslosenzahlen im
Zusammenhang mit den Migranten, wo er nicht um Aufklärung bemüht sei,
sondern mit laufenden Beschönigungen tatsächliche Umstände zu
vertuschen versuche.

Die FPÖ habe die - nun in der Studie bestätigten - Zweifel schon
lange erhoben. Vieles davon sei auch vorher schon logisch
nachvollziehbar gewesen, wie beispielsweise der geringe Anreiz für
die Bezieher, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. De facto auf
der Verliererstraße befänden sich zudem die Bezieher der
Notstandshilfe, welche parallel zur Mindestsicherung bestehe. Bei nur
einer Stunde Mehrarbeit als die Geringfügigkeitsgrenze zulasse, falle
die komplette Notstandshilfe weg.

Kickl erwähnt zudem den Mythos der strengen Zugangskontrollen zur
bedarfsorientierten Mindestsicherung. Ein besonders schwerer Zugang
entspringe jedenfalls dem Reich der Fantasie. Abgesehen von den
Drittstaatsangehörigen genüge auch bei EU-Bürgern nur eine kurze Zeit
der Erwerbstätigkeit, um die Mindestsicherung beanspruchen zu können.
Das bedeute, dass jeder Arbeitnehmer aus einem der neuen
EU-Mitgliedstaaten, der beispielsweise im Sommer in einem
Tourismusbetrieb arbeitet, sofort im System der Mindestsicherung
drinnen ist. Das heißt auch, dass er sofortigen Zugang zum heimischen
Arbeitsmarkt erhalte. Bei Drittstaatsangehörigen - auf der anderen
Seite - stehe und falle die Kontrolle des Missbrauchs mit der Frage,
wie restriktiv die Aufenthaltstitel schließlich vergeben würden. Und
da wisse man, dass auch genügend Schindluder getrieben werde, so
Kickl.

Rückfragehinweis:

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