• 24.11.2011, 12:23:02
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"Es reicht!" - VGT fordert Rücktritt des Landwirtschaftsministers

Berlakovich blockiert seit 9 Monaten Schweine-Kastenstandfrage; Tierindustrie-Lobbyismus des ÖVP-Bauernbunds sollte von Korruptionsstaatsanwaltschaft geprüft werden

Wien (OTS) - "Die Haltung von Mutterschweinen im Kastenstand wird
momentan vom Gesetz 365 Tage pro Jahr erlaubt, entgegen
ununterbrochen falsch kolportierter Propaganda seitens der
Tierindustrie. Dieses Gesetz lässt sich jederzeit nachlesen. Und was
in der Schweinehaltung erlaubt ist, wird auch durchgeführt", zeigt
sich VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zunehmend über den Einfluss des
ÖVP-Bauernbunds in Österreich erbost. "Minister Berlakovich ist nicht
mehr als eine Marionette dieser Tierindustrie-Lobby. Es sollte die
Korruptionsstaatsanwaltschaft interessieren, was da konkret für
Zusammenhänge bestehen. Ein Minister muss die Interessen der Mehrheit
im Volk im Auge haben und nicht die eines Sektors der Industrie. 80%
in Österreich sind für ein Kastenstandverbot!"

Und der VGT-Obmann weiter: "Die Volksanwaltschaft hat einstimmig
festgestellt, dass die Kastenstandhaltung von Mutterschweinen
tierschutzgesetzwidrig ist. Dazu schweigt der Landwirtschaftsminister
und ignoriert diese Missstandsfeststellung.

Der Minister ist also nicht nur bereit, große Mehrheiten vor den
Kopf zu stoßen, sondern sogar Gesetze zu brechen, um seinen
Lobbyisten zu gefallen. Es reicht, eine Marionette der Tierindustrie
ist als Landwirtschaftsminister untragbar!"

Zusammenstellung der Fakten zum Kastenstand der Mutterschweine:

1. Momentan sind die Mutterschweine 365 Tage pro Jahr im Kastenstand
 2. In Schweden ohne Kastenstände seit 1988 sterben nicht mehr Ferkel
 3. Die ÖVP blockiert als einzige Partei die Reduktion der Zeit im 
    Kastenstand während des Säugens, d.s. 5 Wochen pro Zyklus, mit 
    2,5 Geburtszyklen pro Jahr

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01-9291498, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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