- 23.11.2011, 18:29:27
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Erleichterter Zugang zur Bildungskarenz bleibt aufrecht Sozialausschuss stimmt Gesetzentwurf der Regierung einhellig zu
Wien (PK) - Im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 hat der Nationalrat
unter anderem beschlossen, den Zugang zur Bildungskarenz
vorübergehend zu erleichtern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme
von Bildungskarenz ist demnach eine mindestens sechsmonatige
Beschäftigung im Unternehmen und eine mindestens zweimonatige
berufliche Auszeit zum Zweck der Weiterbildung. Diese Bestimmungen
haben sich dem Sozialministerium zufolge bewährt und sollen daher nun
unbefristet verankert werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats
gab heute einstimmig grünes Licht für einen entsprechenden
Gesetzentwurf. Die Mehraufwendungen gegenüber der alten Rechtslage -
mindestens einjährige Beschäftigung und drei Monate Bildungskarenz -
werden vom Sozialministerium auf rund 2,5 Mio. € jährlich geschätzt.
Die Gesetzesnovelle wurde im Sozialausschuss von allen fünf
Fraktionen begrüßt. Abgeordneter Karl Öllinger (G) und Abgeordneter
Sigisbert Dolinschek (B) wiesen allerdings darauf hin, dass
Bildungskarenz von Personen mit niedrigem Einkommen und von
Saisonarbeitern kaum in Anspruch genommen würde. Man müsse sich hier
Gegenmaßnahmen überlegen, forderten sie, wobei Öllinger etwa ein
höheres Weiterbildungsgeld für Niedrigverdiener anregte.
Abgeordneter Herbert Kickl (F) wies generell darauf hin, dass
Österreich die Wirtschaftskrise noch lange nicht bewältigt habe und
die Situation viel weniger "rosig" sei als vielfach dargestellt. In
Bezug auf die Bildungskarenz stellte er eine Reihe von Detailfragen
an Sozialminister Hundstorfer und forderte die Aufnahme der
betroffenen Personen in die Arbeitslosenstatistik.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer verwies darauf, dass die Zahl jener
Personen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen, zuletzt gestiegen
sei. So habe man im ersten Halbjahr 2011 eine Steigerung gegenüber
dem Vorjahr um "500 Köpfe" verzeichnen können. Überproportional in
Anspruch genommen wird Bildungskarenz seiner Auskunft nach von
Personen, die im Gesundheits- und im Sozialbereich beschäftigt sind.
Nach Geschlecht aufgesplittet sind es 50% Frauen und 50% Männer. Es
gebe gemeinsam mit der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite auch
laufende Bemühungen, die Inanspruchnahme von Bildungskarenz durch
sehr gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen zu forcieren, unterstrich
der Sozialminister.
Insgesamt stoße die Bildungskarenz laut einer Studie auf hohe
Akzeptanz bei den Betroffenen, berichtete Hundstorfer. Den Umstand,
dass Personen in Bildungskarenz nicht in die Arbeitslosenstatistik
aufgenommen werden, begründete er damit, dass sie ein karenziertes
Dienstverhältnis haben.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurde ein
Entschließungsantrag des BZÖ, der allerdings über die eigene Fraktion
hinaus nur von der FPÖ unterstützt wurde und damit in der Minderheit
blieb. Er zielt darauf ab, ArbeitnehmerInnen, die sich vorübergehend
gegen einen Entfall ihrer Bezüge freistellen lassen, künftig kein
Weiterbildungsgeld mehr zu zahlen, wenn sie keine
Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Zeitraum nachweisen. Abgeordnete
Ursula Haubner und Abgeordneter Sigisbert Dolinschek wollen damit
einen missbräuchlichen Bezug des Weiterbildungsgeldes verhindern. Es
sei notwendig, Kontrollen durchzuführen, sagte Haubner im Ausschuss,
schließlich handle es sich um öffentliche Gelder. Überdies würden die
Kosten dafür 1,5 Mio. € jährlich betragen.
Sozialminister Hundstorfer hielt dem BZÖ entgegen, dass
Weiterbildungsgeld in der angesprochenen Form nur gezahlt werde, wenn
der Betrieb gleichzeitig eine Ersatzarbeitskraft einstellt. Auch wenn
diese Ersatzarbeitskraft nur einen befristeten Arbeitsplatz erhalte,
werde ihr der dauerhafte Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert,
gab er zu bedenken. Im Übrigen gehe es nur um rund 100 Fälle, die
laut Hundstorfer Kosten von rund 1 Mio. € verursachen. Auch
Abgeordneter Karl Öllinger (G) wertete die bestehende Regelung als
sinnvoll.
Landwirtschaft: Gesetzesnovelle bringt Neuerungen für Lehrlinge
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ billigte der
Sozialausschuss eine Gesetzesvorlage der Regierung, die verschiedene
Änderungen bei der Berufsausbildung von Jugendlichen im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich bringt. So werden etwa erstmals
Kriterien für die fachliche Eignung von Lehrberechtigten sowie genaue
Verhältniszahlen zwischen AusbildnerInnen und Lehrlingen gesetzlich
festgelegt. Außerdem ist es künftig möglich, Schwerpunkte bei der
Lehrlingsausbildung zu setzen und Ausbildungsverbünde einzurichten.
In überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ist eine
Interessenvertretung für Jugendliche vorgesehen. Adaptiert werden
auch die Bestimmungen für die integrative Berufsausbildung von
behinderten Jugendlichen. Der Lehrberuf "ländliche Hauswirtschaft"
wird in "Ausbildung im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement"
umbenannt.
Um die Mobilität zu fördern und den Erwerb weiterer Qualifikationen
zu ermöglichen, enthält der Gesetzentwurf Bestimmungen über die
Teilnahme von Lehrlingen an internationalen Ausbildungsprogrammen und
die Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten.
Neben den Koalitionsparteien äußerten sich auch die Abgeordneten Karl
Öllinger (G) und Sigisbert Dolinschek (B) positiv zur Novelle. Sie
urgierten allerdings eine baldige Reform der Schulverwaltung und
zeigten kein Verständnis dafür, dass für landwirtschaftliche Schulen
Sonderregelungen gelten. Seitens der SPÖ wies Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig darauf hin, dass mit der Gesetzesnovelle viele
Bestimmungen, die für gewerbliche Lehrberufe bereits gelten, im
Bereich der Landwirtschaft nachvollzogen würden.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) wies auf gute Erfahrungen mit
der integrativen Berufsausbildung hin. Seit Bestehen dieser
Möglichkeit seien bereits mehr als 5.000 Lehrverträge abgeschlossen
worden, skizzierte er. Für ihn ist die integrative Berufsausbildung
ein guter Übergang von der Schule in die Berufswelt.
Kritik an der Novelle kam von der FPÖ. Abgeordneter Herbert Kickl
räumte zwar ein, dass es einige positive Punkte im Gesetzespaket
gebe, das Sozialministerium sitzt seiner Ansicht nach bei der
Facharbeiterausbildung aber generell "am falschen Dampfer". Kickl
bemängelte insbesondere die Forcierung von überbetrieblichen
Ausbildungszentren, wo es eine zu wenig praxisnahe Ausbildung gebe.
Das, was als Provisorium begonnen habe, werde mehr und mehr zu einer
Dauereinrichtung, klagte er. Die SPÖ-Abgeordneten Sabine Oberhauser
und Johann Hechtl wiesen dem gegenüber auf die hohe Qualität der
Ausbildung in derartigen Ausbildungszentren hin.
Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer zeigte kein Verständnis für
die Kritik der FPÖ. Er machte geltend, dass entgegen den Behauptungen
von Abgeordnetem Kickl die Zahl der in überbetrieblichen
Ausbildungsstätten ausgebildeten Personen rückläufig und die Zahl der
Lehrstellen in der Wirtschaft im Steigen begriffen sei. Konkret
stehen ihm zufolge 120.000 Lehrlinge in Betrieben rund 8.500 bis
9.000 Jugendlichen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten gegenüber.
Überdies würden 80% der ÜBAS-Plätze nur für ein Jahr gefördert - mit
Ende des ersten Lehrjahres sei Schluss.
Abgeordneten Öllinger informierte Hundstorfer, derzeit würden rund
7.700 Lehrlinge Lehre mit Matura machen.
Grüne und BZÖ fordern Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes
Einen weiteren Themenblock der heutigen Sitzung des Sozialausschusses
bildeten Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Als Basis dafür dienten
vier Entschließungsanträge der Grünen (1637/A[E], 1638/A[E],
1639/A[E], 480/A[E]) und ein Entschließungsantrag des BZÖ. Die Grünen
sprechen sich darin für eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste
um psychische und psychosomatische Krankheiten, eine
geschlechtergerechte Überarbeitung der Berufskrankheitenliste, eine
Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate und eine Verbesserung
der betriebsärztlichen Betreuung durch Beiziehung von Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen aus. Auch das BZÖ will
ArbeitspsychologInnen ausdrücklich als dritte Präventivfachkraft,
neben ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften, im
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verankern. Da man eine verpflichtende
Beiziehung dieser Berufsgruppe zwar anstrebe, auf Ebene der
Sozialpartner allerdings kontrovers darüber diskutiert werde, stelle
man heute Vertagungsanträge für die beiden diesbezüglichen Anträge,
kündigten die S-MandatarInnen Erwin Spindelberger und Sabine
Oberhauser an.
Die sonstigen Forderungen der Grünen wurden, obgleich Abgeordnete
Birgit Schatz (G) von notwendigen Anpassungen im
ArbeitnehmerInnenschutz sprach, abgelehnt. Für sie stand dennoch
außer Frage, dass es in einer Zeit, in der die Krankenstandstage
aufgrund psychischer und psychosomatischer Erkrankungen um mehr als
100% stiegen, derartiger Maßnahmen bedürfe.
Auch B-Mandatarin Ursula Haubner sprach von der Notwendigkeit,
anzuerkennen, dass sich die Arbeitswelt nicht nur zum Positiven
entwickelt habe. Angesichts der Tatsache, dass psychische
Erkrankungen zunehmen, gelte es außerdem auch, nach den
dahinterstehenden Gründen zu fragen. Es brauche, wie Haubner
ausführte, eine Burnout-Studie und mehr Investitionen in den Bereich
der Prävention. Die B-Mandatarin kündigte daher die Zustimmung ihrer
Fraktion zu allen Anträgen der Grünen an.
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) stellte fest, dass sich die
Arbeitswelt nicht allein zum Negativen entwickelt habe. Schließlich
seien ArbeitnehmerInnen wesentliche Rechte eingeräumt und
Erleichterungen ermöglicht worden, erinnerte sie. Die Anerkennung
neuer Berufskrankheiten hielt sie - wie auch S-Mandatarin Sabine
Oberhauser - angesichts der Tatsache, dass die Kausalität zwischen
Beruf und psychischer bzw. psychosomatischer Erkrankung häufig nicht
eindeutig nachweisbar sei, für wenig zielführend. Wie man derzeit
eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen der
Arbeitsinspektorate fordern könne, wäre ihr, so Steibl, gänzlich
unverständlich: Schließlich ringe man um eine Schuldenbremse.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer versicherte, dass es durch die
Überführung ehemaliger Telekom-MitarbeiterInnen in diesen Bereich zu
einer substanziellen Verbesserung des Personalstands der
Arbeitsinspektorate kommen werde.
Was das von B-Mandatarin Haubner angesprochene Phänomen Burnout
anbelangt, handle es sich, wie V-Abgeordnete Adelheid Irina
Fürntrath-Moretti ausführte, nicht um eine Krankheit, sondern um ein
"Problem der Lebensbewältigung" - eine Feststellung, die Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) entschieden zurückwies.
Einige der vorliegenden Anträge halte die Freiheitliche Fraktion für
durchaus sinnvoll, meinte sie: Eine weitere Aufstockung der Mittel
für die Arbeitsinspektorate und die geschlechts- statt
arbeitsplatzbezogene Bewertung von Berufskrankheiten hielt
Belakowitsch-Jenewein aber für wenig zielführend. (Schluss)
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