Pensionen werden 2012 mehrheitlich um 2,7% erhöht Sozialausschuss billigt Regierungsvereinbarung mit Seniorenvertretern
Wien (PK) - Die Pensionen werden im Jahr 2012 mehrheitlich um 2,7%
erhöht. Lediglich BezieherInnen höherer Pensionen ab 3.300 € müssen
mit einer Pensionsanpassung unterhalb der Inflationsrate vorlieb
nehmen. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Sozialausschuss des
Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien gefasst. Die
Abgeordneten folgen damit der zwischen der Regierung und den
Seniorenvertretern erzielten Vereinbarung. Die Opposition stimmte der
Gesetzesänderung nicht zu: Die FPÖ fordert eine Anpassung aller
Pensionen gemäß dem Pensionistenpreisindex, den Grünen und dem BZÖ
geht die Erhöhung hoher Pensionen zu weit.
Technisch wurde die Pensionserhöhung in Form eines Abänderungsantrags
der Koalitionsparteien in das von der Regierung vorgelegte
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 eingebaut. Diesem Antrag zufolge
werden alle Pensionen bis 3.300 € sowie alle Pensionsteile, die
aufgrund einer freiwilligen Höherversicherung erworben wurden, im
kommenden Jahr um 2,7% angehoben. Danach sinkt das Plus sukzessive
auf 1,5% ab, wobei dieser Wert für alle Pensionen ab 5.941 € gilt.
Teil des zwischen Regierung und Seniorenvertretern vereinbarten
Pakets waren auch Verbesserungen für SeniorInnen bei der
Geltendmachung des Alleinverdienerabsetzbetrags - dieser Punkt wurde
bereits beim vergangene Woche verabschiedeten Budgetbegleitgesetz
2012 berücksichtigt, wobei ein dabei unterlaufener Formalfehler nun
im Zuge der Pensionsanpassung mitbehoben wird.
Abseits der Pensionserhöhung werden mit dem Sozialrechts-
Änderungsgesetz 2011 zahlreiche Detailänderungen im Sozial- und
Arbeitslosenversicherungsrecht vorgenommen. So haben etwa ältere
Arbeitslose, die mangels Notlage keine Notstandshilfe erhalten,
künftig Anspruch auf Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung. Das so
genannte "Übergangsgeld", das gesundheitlich beeinträchtigten
ArbeitnehmerInnen gebührt, die im Rahmen des Projekts "Rehabilitation
vor Pension" an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, wird
früher als bisher ausgezahlt.
Weitere Punkte betreffen die sozialversicherungsrechtliche
Absicherung auch von Vertragsbediensteten der Länder während des
"Papamonats", den Übergang des Pensionsanspruches auf den Bund bei
der Unterbringung von Personen in einer therapeutischen Einrichtung
aufgrund einer gerichtlichen Weisung und die Erfassung des
Migrationshintergrunds arbeitsloser Personen für zielgerichtete
Qualifikations- und Integrationsangebote. Die seit 2007 geltende
Bestimmung, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5
Mio. € für die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen
bereitgestellt werden, wird bis 2014 verlängert.
Um die durch den Rückgang von BeitragszahlerInnen verursachten
Finanznöte des Pensionsinstituts für Verkehr und öffentliche
Einrichtungen zu beseitigen, ist vorgesehen, sämtliche
Zuschussleistungen und Anwartschaften aus dem "Altsystem" in die
Höherversicherung nach § 248 ASVG zu übernehmen. Als
Verbindungsstelle Österreichs für den EU-weiten elektronischen
Datenaustausch im Sozialversicherungsbereich (EESSI) wird der
Hauptverband der Sozialversicherungsträger bestimmt.
Mitverhandelt mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 wurden ein
Antrag der Grünen und ein Entschließungsantrag der FPÖ. Die FPÖ
fordert die Anhebung aller Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex
und argumentiert unter anderem, dass die Preise der für
PensionistInnen relevanten Produkte und Leistungen zuletzt
überproportional gestiegen seien. Die Grünen drängen in Bezug auf die
mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 abgeschaffte Bestimmung, wonach eine
Witwe mit vier Kindern nach Vollendung ihres 55. Lebensjahrs eine
Invaliditätspension in Anspruch nehmen kann, auf eine
Übergangsregelung für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1961.
In der Debatte hielt Abgeordneter Karl Öllinger (G) fest, es sei ihm
angesichts der Debatte über die Schuldenbremse völlig unverständlich,
warum auch hohe Pensionen über 5.941 € um 1,5% erhöht werden. Er
sprach sich stattdessen für die Einziehung eines Deckels von 86,76 €
aus und brachte in diesem Sinn einen Abänderungsantrag ein. Auch die
Frage des Alleinverdienerabsetzbetrags hätte man nach Ansicht von
Öllinger besser lösen und BezieherInnen niedriger Pensionen in einer
anderen Form begünstigen können. Schließlich könnten nicht alle
BezieherInnen niedriger Pensionen den erhöhten
Pensionistenabsetzbetrag nutzen, gab er zu bedenken.
Ein zweiter von Öllinger zum Sozialrechts-Änderungsgesetz
eingebrachter Abänderungsantrag betraf die vorgesehene Erhebung von
MigrantInnen-Daten durch das AMS. Die Grünen fordern, diesen Passus
gänzlich aus dem Gesetz zu streichen. Öllinger zufolge geht es nicht
an, ein "migrantisches Register" zu erstellen, vielmehr solle man
sich bemühen, Defizite von Arbeitssuchenden insgesamt zu beheben,
unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder
nicht.
Seitens der FPÖ warb Abgeordneter Werner Neubauer für die Anhebung
aller Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex, wobei er von seinem
Fraktionskollegen Bernhard Vock (F) tatkräftige Unterstützung
erhielt. Durch eine entsprechende automatische Pensionsanpassung
könnte man sich das jährliche "Herumlizitieren" ersparen, meinten sie
und wandten sich gleichzeitig dagegen, jene, die für eine adäquate
Erhöhung der Pensionen eintreten, der "Abzockerei" zu bezichtigen.
Was den Alleinverdienerabsetzbetrag betrifft, strebt die FPÖ Neubauer
zufolge eine einheitliche Regelung für alle Pensionen unter 2.200 €
an. Dringenden Handlungsbedarf sieht er in Bezug auf die Verluste
schreibenden Pensionskassen.
Auch Neubauers Fraktionskollege Herbert Kickl (F) befasste sich mit
den Pensionskassen und übte scharfe Kritik daran, dass man in
Hinblick auf die Veranlagungsgeschäfte von Sozialversicherungsträgern
und Pensionskassen vom Prinzip der Mündelsicherheit abgegangen sei
und damit den Kauf von Staatsanleihen aus dem EWR-Raum ermöglicht
habe. Eine solche Praxis könne vor dem Hintergrund der dynamischen
Entwicklung der Finanzmärkte niemals sicher sein, stand für ihn außer
Frage.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hielt zur Pensionserhöhung
fest, er hätte sich erwartet, dass etwas mehr Geld von den höheren
Pensionen zu den niedrigen Pensionen umgeschichtet werde. Darüber
hinaus drängte er auf eine bessere Pensionsanrechnung von
Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten für Angehörige sowie auf eine
raschere Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme in
Österreich. Die Einführung eines eigenen Pensionistenpreisindex
lehnte er hingegen ab. Positiv beurteilte Dolinschek Bemühungen,
InvaliditätspensionistInnen wieder in den Arbeitsmarkt zurück zu
bringen, er gab aber zu bedenken, dass auch Rehabilitationsmaßnahmen
etwas kosteten.
Abgeordneter August Wöginger (V) wies die Kritik der Opposition an
der vereinbarten Pensionserhöhung zurück und sprach von einem
"ausgewogenen Paket". Er erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr
nur Pensionen unter 2.300 € erhöht worden seien, und es das Jahr
davor lediglich einen Fixbetrag für die PensionistInnen gegeben habe.
BezieherInnen höherer Pensionen würden zudem einen
Pensionssicherungsbeitrag leisten, skizzierte er.
Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer verteidigte die
Pensionsanpassung 2012 und machte darauf aufmerksam, dass höhere
Pensionen in den letzten Jahren überhaupt nicht angepasst worden
seien. Dieses Mal würden hohe Pensionen ebenfalls nur mit einem
niedrigeren Prozentsatz erhöht. Ein "klares Nein" sagte Hundstorfer
zum Pensionistenpreisindex, er warnte vor einer Präzedenzwirkung.
Zum Projekt "Rehabilitation vor Pension" hielt Hundstorfer fest,
bisher habe man betroffenen Personen befristet für 3 bis 4 Monate
eine Invaliditätspension zuerkannt. Nunmehr erhielten sie
Übergangsgeld und müssten sich gleichzeitig einer Rehabilitation
unterziehen. Ziel sei es, die Zahl der Invaliditätspensionen zu
reduzieren.
Was die MigrantInnen-Daten anbelangt, stellte Sozialminister
Hundstorfer klar, dass es nicht um die Erhebung neuer Daten, sondern
lediglich um die Erlaubnis gehe, bereits vorhandene Daten miteinander
zu verknüpfen. Man habe diesen Zugang gewählt, weil für die Erhebung
durch Befragung schlichtweg die rechtliche Ermächtigung fehle. Es
müsse auch niemand befürchten, dass mit der Datenerhebung etwas
Negatives intendiert werde, versicherten Hundstorfer und Abgeordneter
Wöginger übereinstimmend. Ziel sei es vielmehr, bestimmten
Personengruppen zielgerichtete Programme zur Arbeitsmarkt-Integration
anzubieten. Die von Abgeordnetem Kickl befürwortete Auswertung der
Daten nach Nationen wird es laut Hundstorfer jedenfalls nicht geben.
Zum Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen merkte
Hundstorfer an, mit dem Beschluss des Sozialrechts-Änderungsgesetzes
würden "113 Jahre Geschichte zu Grabe getragen". Das Wiener
Pensionsinstitut sei die erste staatliche Pensionskasse gewesen. Laut
Hundstorfer werden nunmehr 50 Mio. € an Rücklagen des Instituts in
das ASVG übertragen, dafür übernehme die Sozialversicherung
Ausfallshaftungen in der Höhe von 27,5 Mio. € aufgeteilt auf 50
Jahre.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) und Herbert Kickl (F) sprachen in
Zusammenhang mit dem Pensionsinstitut von einem "System sozialer
Ungerechtigkeit". Schließlich hätten insbesondere Personen mit
Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage und frühem Pensionsantritt
Leistungen bezogen, die deutlich höher gewesen seien, als die von
ihnen geleisteten Beiträge. Aktive hätte man außerdem zur Abtretung
höherer Beiträge als für ihren zukünftigen Bezug notwendig
verpflichtet.
Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 wurde unter Berücksichtigung
des S-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsfraktionen
angenommen. Die beiden Abänderungsanträge der Grünen blieben in der
Minderheit. Die Novellierung des Einkommensteuergesetzes, mit der ein
Formalfehler behoben wird, fand ebenfalls die Zustimmung von SPÖ und
ÖVP.
In Form einer einstimmig angenommenen Entschließung ersucht der
Sozialausschuss den Nationalrat, die von den Architekten und
Ingenieurskonsulenten angestrebte Überführung der
Wohlfahrtseinrichtungen der Ziviltechniker in das
Sozialversicherungssystem der freiberuflich selbständig
Erwerbstätigen zu prüfen. Damit würde ein weiterer Schritt in
Richtung Harmonisierung des Pensionssystems gesetzt, heißt es in der
Begründung.
Keine Mehrheit fanden hingegen der Antrag der Grünen und der
Entschließungsantrag der FPÖ, wobei Grün-Abgeordneter Öllinger zuvor
zu seinem Antrag noch legistische Korrekturen vorgelegt hatte.
(Schluss)
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