- 21.11.2011, 15:56:17
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Untersuchungsausschuss: Beweisbeschluss im Internet abrufbar Fraktionen legen auch Grundsätze der Aktenvorlage fest
Wien (PK) - Der vom Nationalrat eingerichtete Untersuchungsausschuss
zur Prüfung von Korruptionsvorwürfen hat am Freitag einen ersten
Beweisbeschluss gefasst und darüber hinaus Grundsätze der
Aktenvorlage festgelegt. Beide Dokumente wurden nun in Form eines
Kommuniques veröffentlicht und sind ab sofort auf der Website des
Parlaments (www.parlament.gv.at) abrufbar.
In den Grundsätzen der Aktenvorlage halten die Abgeordneten unter
anderem fest, dass die angeforderten Akten "vollständig und lesbar"
sowie vorrangig automationsunterstützt zu übermitteln sind und jeder
Aktenvorlage ein Inhaltsverzeichnis beizufügen ist. Auch Berichte,
Korrespondenzen aller Art, Einsichtsbemerkungen, Tagebücher,
Weisungen, Sprechzettel, Sitzungsprotokolle etc. sind vorzulegen.
Ausdrücklich ausgenommen von der Aktenvorlage durch Gerichte,
Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden sind solche Aktenteile,
in denen bevorstehende oder laufende Ermittlungsmaßnahmen wie
Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwaschungen vorbereitet oder
angeordnet werden, wenn dadurch der Zweck der Ermittlungen gefährdet
wird. Inhalte von Telefonüberwachungen sind nur insofern zu
übermitteln, als die Gespräche nicht offenkundig rein privat und
nicht relevant für den Untersuchungsgegenstand sind.
Der Beweisbeschluss selbst, der konkrete Aktenanforderungen enthält,
umfasst insgesamt 17 Seiten. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
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