• 15.11.2011, 09:23:22
  • /
  • OTS0044 OTW0044

Diskussion um Freiwilligengesetz - FPÖ will bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst

Hofer: Erleichterungen für Betriebe, die Freiwillige beschäftigen

Wien (OTS) - Seit einigen Tagen liegt der Entwurf eines
Bundesgesetzes vor, dass sich der Förderung von Freiwilligem
Engagement in Österreich widmet. Der Text des Freiwilligengesetzes
wurde vom Bundesministerium für Soziales nun den im Parlament
vertretenen Parteien übermittelt, um Nachbesserungen vornehmen zu
können.

FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer hat in den letzten Jahren
eine Reihe von Anträgen im Parlament eingebracht, die sich mit der
Freiwilligenarbeit beschäftigen. Er bezeichnet den Beschluss über ein
neues Freiwilligengesetz als wichtigen Schritt zur Anerkennung der
Freiwilligenarbeit. Hofer: "Ohne freiwilliges Engagement könnte unser
Gesellschaftsgefüge nicht finanziert werden. Ohne Freiwilligenarbeit
im Rettungswesen, bei sozialen Einrichtungen, bei der Jugendarbeit,
im Tierschutz oder den Feuerwehren wäre unser Budget und wären vor
allem die Gemeinden heillos überlastet."

Der Entwurf des Freiwilligengesetzes definiert zunächst, was unter
Freiwilligenarbeit zu verstehen ist. Es handelt sich um
unentgeltliche freiwillige Leistungen für andere mit dem Zweck der
Förderung der Allgemeinheit oder aus vorwiegend sozialen Motiven.
Definiert werden auch Freiwilligenorganisationen und es werden
Fördermöglichkeiten, freilich ohne Rechtsanspruch, in Aussicht
gestellt. Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit den
Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr.

Norbert Hofer: "Was mir noch fehlt, sind konkretere Maßnahmen
zugunsten der Freiwilligenarbeit. Drei Punkte sind mir dabei
besonders wichtig. Erstens sind für die Aufnahme im öffentlichen
Dienst bei gleicher Qualifikation Personen zu bevorzugen, die sich im
Rahmen der im Freiwilligengesetz definierten Aktivitäten engagieren.
Zweitens müssen privaten Betrieben, die solche Freiwillige
beschäftigen, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche
Erleichterungen gewährt werden. Denn es kann beispielsweise für ein
kleines Unternehmen im ländlichen Raum bei einem Brand oder einem
Autounfall mit Bergungsbedarf zu einem Ausfall eines wesentlichen
Teils der Belegschaft kommen, wenn dieser für die Freiwillige
Feuerwehr aktiv ist. Und drittens muss für Freiwilligenorganisationen
im Rahmen des Ankaufs von Gerätschaften, die dem unmittelbarem
Einsatz dienen, eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer gesichert
werden."

Diese drei Punkte wird die FPÖ bei den Verhandlungen für das neue
Gesetz einbringen und hofft auf eine konstruktive Zusammenarbeit im
Sinne der Freiwilligenarbeit in Österreich.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel