- 14.11.2011, 11:12:01
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Untersuchungsausschuss: Vorbereitungen sind noch im Laufen Prammer will besondere Behandlung geheimer Akten beibehalten
Wien (PK) - Der zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eingesetzte
Untersuchungsausschuss des Nationalrats ist nach wie vor in der
Vorbereitungsphase. Wie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer heute
bei einem Pressegespräch mitteilte, soll es am 17. November Gespräche
zwischen den FraktionsführerInnen des Ausschusses und dem
Justizministerium geben, um die weitere Vorgangsweise zu
koordinieren. Erst dann soll der Beweisantrag zur Beschaffung von
Akten formuliert werden. Die Vereidigung der Ausschussmitglieder ist
für Donnerstag früh geplant. Grundsätzlich sei das Parlament gut auf
den Untersuchungsausschuss vorbereitet, bekräftigte Prammer. Mit der
ersten Befragung von Auskunftspersonen rechnet sie nicht vor Mitte
Jänner.
Was die Diskussion über die Akteneinsicht betrifft, sprach sich
Prammer dafür aus, an der bewährten Vorgangsweise festzuhalten und
weiter zwischen vertraulichen und geheimen Akten zu unterscheiden. In
geheime Akten soll nur in einem gesicherten Raum Einschau gehalten
werden können, ohne die Möglichkeit, Kopien anzufertigen. Prammer
will damit die Schwärzung von Akten vermeiden. Sie könne sich nur
schwer vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft dem Parlament ohne
ausreichende Geheimhaltungsgarantie heikle Akten übermittle,
argumentierte sie.
Für die als vertraulich eingestuften Akten soll es Prammer zufolge
hingegen technische Erleichterungen geben: Die gescannten Akten
sollen den Fraktionen vorrangig nicht mehr auf CDs übermittelt,
sondern in einem eigens eingerichteten geschützten Intranet-Bereich
zur Verfügung gestellt werden. Als Sicherheitsvorkehrung ist die
Dokumentation aller Zugriffe geplant.
In Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung des Bildungs-
Volksbegehrens sprach sich Prammer für die Einrichtung eines
besonderen Ausschusses des Nationalrats aus. Ansonsten müsste sie
zwischen einer Zuweisung an den Unterrichtsausschuss und einer
Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss entscheiden, da es sich um
eine Mischmaterie handle, skizzierte sie.
Nach der Zuweisung des Volksbegehrens muss der Ausschuss die
Beratungen darüber innerhalb eines Monats aufnehmen und dem
Nationalrat nach weiteren vier Monaten einen Bericht vorlegen.
Mögliches Ergebnis seien Empfehlungen des Ausschusses oder ein
eigener Gesetzesantrag, führte Prammer aus. Der Ausschuss könne aber
auch festhalten, dass noch kein Resultat vorliege. In einem solchen
Fall hat der Nationalrat die Möglichkeit, das Volksbegehren wieder an
den Ausschuss rückzuverweisen.
Zu immer wieder ventilierten Vorschlägen, Volksbegehren bei Erreichen
einer bestimmten Zahl von Unterstützungserklärungen automatisch einer
Volksabstimmung zu unterziehen, um die direkte Demokratie zu stärken,
äußerte sich Prammer ablehnend. Sie kann sich aber die Einführung
eines "dreistufigen Volksentscheids", wie er in Deutschland
diskutiert werde, vorstellen. Das Modell, das in einzelnen deutschen
Bundesländern bereits realisiert sei und die Stufen "Initiative,
Volksbegehren, Volksabstimmung" umfasse, habe einen "großen Charme",
da es die Einbindung des Parlaments und von Interessenvertretern
sicherstelle, meinte Prammer.
Positiv bewertet die Nationalratspräsidentin darüber hinaus den
Vorschlag ihres luxemburgischen Amtskollegen Laurent Moser, ein
eigenes parlamentarisches Netzwerk innerhalb der Eurozone zu
schaffen. In der Demokratiewerkstatt des Parlaments wird ihr zufolge
diese Woche der 40.000 Besucher oder die 40.000 Besucherin erwartet.
Die seit kurzem bestehende Möglichkeit, Petitionen und
Bürgerinitiativen auf der Parlaments-Website elektronisch zu
unterstützen, wird laut Prammer gut angenommen.
Zu einer Schuldenbremse in der Verfassung äußerte sich Prammer
grundsätzlich zustimmend. Allerdings dürfe diese nicht dazu führen,
dass das Parlament handlungsunfähig werde, warnte sie. Lediglich die
Maastricht-Kriterien in die Verfassung hineinzuschreiben, sei
jedenfalls zu wenig. (Schluss)
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