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OTS0167   10. Nov. 2011, 11:33

Becher: SPÖ für Weiterentwicklung des Mietrechtsgesetzes

Beschluss des MRG vor 30 Jahren wichtiger Eckpunkt im Kampf für leistbaren Wohnraum


"Das unter der SPÖ-Alleinregierung am 12. November
1981 beschlossene und per Jahresbeginn 1982 in Kraft getretene
Mietrechtsgesetz war sicher ein wichtiger Eckpunkt im Kampf für
leistbaren Wohnraum für einen Großteil der Bevölkerung. Heute ist es
notwendig, das Mietrechtsgesetz zeitgemäß weiter zu entwickeln",
erklärte die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher am Donnerstag
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Als größtes Problem im Wohnungswesen stellt sich die inzwischen große
Zersplitterung des Wohnrechts und insbesondere des Mietrechtsgesetzes
(MRG) mit seinen Voll- und Teilanwendungsbereichen sowie den
Vollausnahmebereich, für den das MRG überhaupt nicht gilt. "Ich orte
derzeit von allen Seiten ein erhöhtes Interesse daran, diese
widersinnige Zersplitterung des MRG zu überwinden und ein
einheitliches Mietrecht für alle Mieter zu schaffen. Die SPÖ tritt
schon seit Längerem für ein einheitliches Mietrecht ein und
unterstützt alle Bestrebungen in diese Richtung", so
SPÖ-Wohnbausprecherin Becher.

Gleichzeitig erinnerte Becher aber daran, dass Mietrechtsgesetze
immer schon Schutzgesetze für die MieterInnen waren und es auch
bleiben werden. "Ganz sicher kann und wird es nicht so sein, dass ein
wünschenswertes einheitliches Mietrecht für alle Mietverhältnisse,
eine Mietenerhöhung für den überwiegenden Teil der MieterInnen mit
sich bringt. Auch der Anwendungsbereich des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf nicht geschmälert werden. Über
offensichtliche Ungerechtigkeiten, die historisch begründet wurden
und inzwischen obsolet sind, muss natürlich diskutiert werden.",
stellte Becher fest.

Becher unterstützte auch die heute vom Wiener Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig geäußerten Anliegen nach einem zeitgemäßen Mietrechtsgesetz,
das Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz bietet und in dem der
Preis- und Kündigungsschutz wichtige Kernelemente darstellen müssen.
Wünschenswert wäre für Becher aber auch eine transparente Gestaltung
von Zu- und Abschlägen bei Richtwertmietverhältnissen sowie die
Einführung einer 25-prozentigen Obergrenze für Zuschläge. Zu
hinterfragen sei auch die derzeitige Form des Lagezuschlags, der
Kautionsregelung, der Vergebührung von Mietverträgen sowie die
bestehende Befristungsmöglichkeit.

"Mit dem Beschluss, dass ab nächstem Jahr bei gefördert sanierten
Wohnungen bei der Einschaltung von Maklern keine Maklerprovisionen
von den MieterInnen verlangt werden dürfen und die Kautionshöhe auf
höchstens drei Bruttomonatsmieten begrenzt werden, geht die Stadt
Wien wohnungspolitisch derzeit den richtigen Weg ", so Becher.
(Schluss) tt/sl/mp

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0167 2011-11-10 11:33 101133 Nov 11 SPK0003 0363



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