• 08.11.2011, 09:43:18
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  • OTS0047 OTW0047

Justizministerin Karl bringt umfangreiches Gesetzespaket durch den Ministerrat

Mehr Kinderschutz - besserer Bürgerservice - Rechtsschutz für Ehrenamtliche - Richtervereinigung gesetzlich verankert

Wien (OTS) - Ministerin Karl brachte heute eine Reihe von
Gesetzesvorlagen in den Ministerrat ein.

Mehr Kinderschutz

Mit ihrem vielbeachteten Kinderschutzpaket macht Karl eines klar: Sie
zeigt null Toleranz für Gewalt gegen Kinder.
In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt
gegen Kinder, das Verbot von "Grooming", sprich Anbahnung sexueller
Kontakte zu Minderjährigen über das Internet, sowie eine
Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird
die Liste von Delikten, die, obwohl im Ausland begangen, in
Österreich strafbar sind, erweitert. In Zukunft sollen die
österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des
Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten. Dazu
zählen auch Zwangsverheiratungen. "Die Gesetzesänderung schützt somit
alle Österreicher und Menschen mit Wohnsitz in Österreich vor einer
Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung", so Justizministerin
Beatrix Karl.
Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre. Nach geltendem Recht sind
Zwangsverheiratungen sowie Genitalverstümmelungen im Ausland nur dann
strafbar, wenn sowohl Täter als auch Opfer Österreicher sind oder
wenn das Delikt in beiden Staaten strafbar ist.

Kritik an Mindeststrafen nicht gerechtfertigt

Die Kritik am neuen Gesetz kann die Ministerin nicht nachvollziehen.
Karl: "Mit den geplanten Änderungen zu den strengeren Strafen für
Gewalt gegen Kinder wird nichts strafbar, was es nicht schon ist." Es
muss beispielsweise eine Körperverletzung vorliegen - dazu muss das
Opfer am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt werden.
"Wird ein Kind also durch einen Klaps auf den Hintern tatsächlich
verletzt, ist das bereits jetzt strafbar. Erreichen will ich mit der
Anpassung ganz klar eines: mehr Schutz für Kinder vor Gewalt!",
betont die Justizministerin.

Mehr Bürgerservice

"Mit den Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern wir den
Bürgerservice der Justiz nachhaltig", so Karl weiter. "Unsere
Justizombudsstellen leisten großartige Arbeit und sorgen für eine
unbürokratische, rasche und bürgernahe Betreuung von Anliegen und
Beschwerden. Allein im Jahr 2010 konnte rund 4000 Ratsuchenden im
direkten Gespräch weitergeholfen werden. Das Erfolgsmodell
Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich
abgesichert und wird damit auch in Zukunft mit seinen engagierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlässlich für guten Bürgerservice
und besseres Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit sorgen."

Auch das neue Voranmeldesystem für Gerichtstage sorgt für einen
gezielteren Bürgerservice: Die vorherige Terminabsprache wird die
Wartezeit für Rechtsuchende verkürzen und andererseits Richtern
helfen, ihre Arbeitszeit besser einzuteilen und Leerläufe zu
vermeiden. Mit der gesetzlichen Verankerung der Richtervereinigung
als Standesvertretung wird den guten Erfahrungen in der schon bisher
geübten Praxis Rechnung getragen und größere Rechtsklarheit
geschaffen.

Rechtsschutz für Ehrenamtliche

Mehr Mut zum Ehrenamt - darum geht es in der Vereinsrechtsnovelle.
Engagierten Freiwilligen soll damit rechtlich der Rücken gestärkt
werden. "Ich möchte damit, gerade im Jahr des Ehrenamtes 2011, Sorgen
über eine mögliche persönliche Haftung von freiwillig Tätigen
entgegenwirken", so Beatrix Karl. "Wer sich ehrenamtlich engagiert
leistet der Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Es soll ihm nicht
schon ein kleiner Fehler auf den Kopf fallen." Deshalb wird für
Freiwillige in Vereinen gesetzlich in Zukunft grundsätzlich leichte
Fahrlässigkeit vereinsintern nicht mehr zu einer Haftung führen. So
wird z.B. die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Auch ein Rechnungsprüfer kann,
wenn er beispielsweise leicht fahrlässig eine Unregelmäßigkeit
übersieht, dafür nicht mehr vom Verein haftbar gemacht werden. "Das
heißt natürlich nicht, dass Freiwillige nicht mit Sorgfalt ihren
Aufgaben nachgehen sollen, aber das Thema Haftung soll niemanden vom
ehrenamtlichen Engagement abhalten", so Karl abschließend.

Rückfragehinweis:

Christian Wigand, M.A., M.A.I.S.
   Pressesprecher
   Kabinett der Bundesministerin 
   1070 Wien, Museumstraße 7
   Tel.: +43 1 52152 2263, Fax: +43 1 52152 2730
   E-Mail: [email protected]

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