• 04.11.2011, 14:09:18
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Verwaltungsgerichte: Ostermayer hofft auf Fünf-Parteien-Einigung Budgetausschuss setzt Beratungen über das Budget 2012 fort

Wien (PK) - Mit den Budgetkapiteln Bundeskanzleramt,
Präsidentschaftskanzlei, VfGH und VwGH setzte der Budgetausschuss des
Nationalrats heute seine Beratungen über den Haushaltsentwurf der
Regierung für 2012 fort. Unter anderem ging es dabei um die geplante
Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsreform, die
Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen im Öffentlichen Dienst, Fragen
der IKT-Sicherheit, die Presseförderung und die Volkgruppenförderung.

Staatssekretär Josef Ostermayer stellte dabei sowohl in Bezug auf das
Volksgruppengesetz als auch in Bezug auf die Verwaltungsgerichte noch
für heuer Gesetzentwürfe der Regierung in Aussicht. Die zum Teil
deutlich steigenden Personalkosten in den Ressorts sind ihm zufolge
in erster Linie auf eine einmalige technische Umstellung
zurückzuführen: Das Gehalt für Jänner 2013 muss aufgrund des neuen
Haushaltsrechts bereits 2012 budgetiert werden.

Die für den Öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele
Heinisch-Hosek informierte die Abgeordneten unter anderem darüber,
dass bisher rund 600 ehemalige Postbedienstete in den Bundesdienst
gewechselt haben, davon etwas mehr als die Hälfte in das Innenressort
zur Unterstützung der Exekutive. Auch bei der Aufstockung des
Personalstandes der Polizei um 1.000 BeamtInnen bis zum Jahr 2013 ist
man ihrer Auskunft nach im Zeitplan. Im kommenden Jahr sind dafür 200
zusätzliche Planstellen vorgesehen. Weiter kein Geld ist laut
Heinisch-Hosek für eine große Besoldungsreform im Öffentlichen Dienst
- mit höheren Einstiegsgehältern und einer späteren Abflachung der
Gehaltskurve - vorhanden.

Die Opposition hinterfragte unter anderem die Kosten für den neuen
Internetauftritt und die Facebook-Seite von Bundeskanzler Werner
Faymann. So meinte etwa Abgeordneter Ewald Stadler (B), dass dafür
die SPÖ aufkommen müsste. Laut Staatssekretär Josef Ostermayer hat
die Entwicklung des "Social-Web" des Kanzlers einmalig 98.000 €
gekostet, die laufenden monatlichen Kosten bezifferte er mit 1.880 €.
Insgesamt sind neun Personen im Bundespressedienst damit beschäftigt.
Ostermayer versicherte, dass streng zwischen den Aktivitäten Faymanns
als Bundeskanzler und seinen Aktivitäten als SPÖ-Vorsitzender
getrennt werde.

Die Ausgaben des Bundeskanzleramts sind im Budgetentwurf 2012 mit 344
Mio. € (plus 2,47 %), die Einnahmen mit 5 Mio. € veranschlagt. Dabei
schlagen sowohl höhere Personalkosten als auch ein steigender
ressortinterner Sachaufwand zu Buche. Allerdings werden zehn weitere
Planstellen gestrichen und der Personalstand damit auf 1.045
reduziert (im Vergleich 2010: 1.091). Deutlich mehr Geld benötigt der
Asylgerichtshof, unter anderem für die Rechtsberatung von
Flüchtlingen. Im Bereich der Presse- und Parteienförderung ist
hingegen ein Budgetminus zu verzeichnen. Die EFRE-Zahlungen
(Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) verringern sich um 6,8
Mio. € gegenüber dem Finanzjahr 2011.

Regierung will neues Volksgruppengesetz noch heuer vorlegen

Im Rahmen der Diskussion über das Budget des Bundeskanzleramtes wurde
von den Abgeordneten unter anderem die Verwaltungsreform
(Abgeordneter Werner Herbert, F), die Presseförderung (Abgeordneter
Wolfgang Gerstl, V), die Volksgruppenförderung (Abgeordneter Gabriel
Obernosterer, V, Abgeordneter Wolfgang Zinggl, G), der neue
Internetauftritt des Bundeskanzlers (Abgeordneter Wolfgang Gerstl, V,
Abgeordneter Dieter Brosz, G, Abgeordneter Stefan Markowitz, B,
Abgeordneter Ewald Stadler, B), das Thema Datenschutz und IKT-
Sicherheit (Abgeordneter Johann Maier, S) und Fragen des öffentlichen
Dienstes (Abgeordneter Werner Herbert, F, Abgeordneter Johann Singer,
V, Abgeordneter Otto Pendl, S, Abgeordnete Angela Lueger, S)
angesprochen. So vermisste Abgeordneter Herbert etwa konkrete
Budgetposten für die Verwaltungsreform. Abgeordneter Maier wies
angesichts der steigenden Cyber-Kriminalität auf die Bedeutung von
internationaler Zusammenarbeit im Bereich der IKT-Sicherheit hin.

Staatssekretär Josef Ostermayer machte im Rahmen der Beantwortung der
Fragen geltend, dass laufend Reformen im Bereich der Verwaltung
vorgenommen würden. Unter anderem wies er auf vereinbarte
Personalreduktionen und Projekte im Bereich E-Government hin. So ist
es ihm zufolge etwa durch die in Loipersdorf gefassten
Regierungsbeschlüsse zu einer Reduktion des budgetären Aufwands des
Bundeskanzleramts von 3,7% gekommen. Den aktuellen Stand der
Rücklagen des Bundeskanzleramts bezifferte Ostermayer auf eine Frage
von FPÖ-Abgeordnetem Walter Rosenkranz mit 26 Mio. €, die ihm zufolge
aber bis 2014 verbraucht werden. Dazu kommen Rücklagen aus EFRE-
Mitteln, die jedoch lediglich ein "Durchlaufposten" seien.

Die Kürzung der Presseförderung werde teilweise durch Mittel des
Digitalisierungsfonds kompensiert, erklärte Ostermayer. Derzeit ist
auch eine Evaluierung der Presseförderung im Laufen: Man will prüfen,
ob das Ziel der Presseförderung, mediale Vielfalt zu sichern, mit der
jetzigen Form der Förderung erreicht wird.

In Bezug auf das neue Volksgruppenrecht stellte Ostermayer einen
Gesetzentwurf der Regierung noch für heuer in Aussicht. Er will zuvor
aber noch letzte Gespräche mit den Volksgruppen führen. Ein
wesentliches Ziel sei es, den Volksgruppen mehr Autonomie bei der
Verteilung der Fördermittel einzuräumen, allerdings gebe es dagegen
Widerstände, skizzierte der Staatssekretär. Eine Inflationsanpassung
der Volksgruppenförderung im kommenden Jahr erachtet er auf Grund der
Budgetknappheit für nicht machbar.

Für allgemeine Regierungsinformation sind im Budget des
Bundeskanzleramtes laut Ostermayer im Jahr 2012 3,82 Mio. €
veranschlagt, etwas weniger als 2011. Dazu kommen 0,7 Mio. € für die
Bewerbung von E-Government. Hinsichtlich des geplanten
Medientransparenzgesetzes drängte Ostermayer auf einen Beschluss noch
im heurigen Jahr.

Was die IKT-Sicherheit anlangt, wies Ostermayer darauf hin, dass das
Bundeskanzleramt hier eine Koordinierungsfunktion habe und
international gut vernetzt sei. So arbeite man etwa mit der
Europäischen Agentur für Netzsicherheit zusammen. Es gebe immer
wieder Hacker-Attacken gegen Ministerien, schilderte der
Staatssekretär, diese hätten bislang jedoch abgewehrt werden können.

Bachelor-Abschluss wird künftig im Öffentlichen Dienst anerkannt

Fragen zum Dienstrecht beantwortete Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Sie wies unter anderem darauf hin, dass bisher 330
Postbedienstete in das Innenministerium gewechselt hätten. Diese
Bediensteten schlagen sich bei den Exekutiv-Planstellen nicht nieder,
da sie ihre Verwaltungsplanstellen behalten haben. Weitere 270
Postbedienstete arbeiten laut Heinisch-Hosek mittlerweile im
Justizministerium, bei der Fernmeldebehörde des Verkehrsministeriums
und im Finanzministerium, wo sie bei der Bekämpfung illegaler
Beschäftigung und Sozialbetrug eingesetzt werden.

Derzeit auf Eis liegen die Verhandlungen über eine Besoldungsreform
im Öffentlichen Dienst. Wie Heinisch-Hosek erklärte, ist - auf Basis
von Erfahrungen im Land Niederösterreich - mit einem zusätzlichen
Personalaufwand von fast 300 Mio. € in den ersten Jahren zu rechnen,
sollten höhere Einstiegsgehälter eingeführt werden. Diese Mittel
seien aber nicht vorhanden. Aktuell verhandelt werde aber über ein
neues Dienstrecht für LehrerInnen.

Eine derzeit in Begutachtung stehende Dienstrechtsnovelle bringt
Heinisch-Hosek zufolge einige wichtige Änderungen für den
öffentlichen Dienst. So sei etwa vereinbart worden, jene rund 200 bis
300 Bediensteten, die neben ihrer Tätigkeit einen Bachelor-Abschluss
erworben haben, besser einzustufen. Für sie gilt künftig eine eigene
Gehaltskurve, die zwischen Matura und Masterstudium angesiedelt ist.
Zudem stünden den Betroffenen alle Funktionen, bis hin zum
Sektionschef, offen, sagte Heinisch-Hosek. Gleichzeitig stellte die
Ministerin klar, dass es für neu eintretende Bundesbedienstete mit
Bachelorabschluss eine automatische Anerkennung der akademischen
Ausbildung gebe, wenn sie auf einem entsprechenden Arbeitsplatz
eingesetzt würden.

Um Frühpensionen im Bereich der Exekutive zu vermeiden, wird es nach
Information von Heinisch-Hosek in Zukunft möglich sein, sich bei
Dienstunfähigkeit für den Außendienst ohne wesentliche
Gehaltseinbußen in den Innendienst versetzen zu lassen.

Endgültig Schluss machen will Heinisch-Hosek mit unbezahlten Praktika
im Öffentlichen Dienst. Für PraktikantInnen mit akademischem
Abschluss ist in Hinkunft bei einer einjährigen Beschäftigung ein
Gehalt von 1.300 € im Monat, bei 3 monatiger Beschäftigung ein Gehalt
von 900 € monatlich vorgesehen.

Nichts abgewinnen konnte Heinisch-Hosek dem Vorschlag von BZÖ-
Abgeordnetem Ewald Stadler, die Gleichbehandlungssenate in das neue
Bundesverwaltungsgericht zu integrieren. Sie wies darauf hin, dass
die Gleichbehandlungssenate nicht als Rechtsmittelinstanzen, sondern
als Schiedsinstanzen konzipiert seien.

Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit spätestens 2015

Am Beginn der Sitzung hatte sich der Budgetausschuss mit dem Budget
der Präsidentschaftskanzlei, des Verfassungsgerichtshofs und des
Verwaltungsgerichtshofs beschäftigt. Für die Präsidentschaftskanzlei
sind im Jahr 2012 laut Budgetentwurf Ausgaben in der Höhe von 8,1
Mio. € veranschlagt. Das ist ein Plus gegenüber dem Voranschlag 2011
von 0,5 Mio. € bzw. 6,6%. Auch für den Verfassungsgerichtshof (12,7
Mio. € nach 11,6 Mio. € im Jahr 2011) und den Verwaltungsgerichtshof
(16,9 Mio. € nach 15,6 Mio. € im Jahr 2011) sind höhere Budgetmittel
vorgesehen. Grund dafür sind unter anderem die Übersiedelung des VfGH
in ein neues Amtsgebäude und die damit in Zusammenhang stehende
räumliche Konzentration des VwGH an einem Standort sowie EDV-
technische Modernisierungen. So soll etwa im VwGH der elektronische
Rechtsverkehr eingeführt werden. Zu Buche schlagen auch Vorarbeiten
für eine große internationale Konferenz der europäischen
Verfassungsgerichte in Wien.

Der Personalstand bleibt in allen drei Obersten Organen im
Wesentlichen unverändert, VfGH und VwGH müssen allerdings jeweils auf
eine Planstelle verzichten.

Seitens der FPÖ sprach sich Abgeordneter Harald Stefan dafür aus, das
Sessionensystem im Verfassungsgerichtshof zu überdenken. Er erwartet
sich davon eine Beschleunigung der Verfahren. Seiner Ansicht nach
wäre es außerdem sinnvoll, die Amtszeit von VerfassungsrichterInnen
auf 10 oder 12 Jahre zu begrenzen.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) signalisierte Unterstützung der ÖVP
für eine rasche Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der
damit zusammenhängenden notwendigen Änderung von zahlreichen
Materiengesetzen. Abgeordnete Daniela Musiol (G) betonte, den Grünen
sei es wichtig, dass der Rechtsschutz der BürgerInnen durch die
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf keinen Fall gefährdet sei.
Abgeordneter Ewald Stadler (B) regte unter anderem an, jene
Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate, die über keine
Gerichtserfahrung verfügen, befristet an den Verwaltungsgerichtshof
zu schicken, wo sie zum einen Erfahrungen sammeln und zum anderen
mithelfen könnten, den Verfahrensrückstand abzuarbeiten.

Staatssekretär Josef Ostermayer verteidigte das Sessionensystem am
Verfassungsgerichtshof und wies darauf hin, dass es keine Probleme
mit der Verfahrensdauer am Verfassungsgerichtshof gebe. Die Verfahren
würden rasch abgewickelt. Um die ansteigende Zahl von Asylfällen zu
bearbeiten, gebe es zusätzliche Zwischensessionen.

Was die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit betrifft, machte
Ostermayer geltend, dass nach der grundsätzlichen Einigung mit den
Ländern nun noch einige Punkte zu klären seien. So gehe es etwa um
die Frage, wie lange Übergangszeiten man brauche. Schließlich müssten
zahlreiche Gesetze geändert und Verfahrensrückstände abgebaut werden.
Angedacht ist ihm zufolge eine Aufnahme der Tätigkeit der neun
Landesverwaltungsgerichte und der zwei Bundesverwaltungsgerichte mit
1. Jänner 2015, er hofft allerdings noch, den Start auf 2014
vorverlegen zu können.

Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern sind durch die
Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht
vorgesehen, betonte Ostermayer. Eine Ausnahme seien
fremdenpolizeiliche Angelegenheiten, wo es nicht zuletzt im
Zusammenhang mit der Einrichtung des Bundesamts für Asyl und
Migration zu Kompetenzänderungen komme.

Außer Streit steht für Ostermayer der Grundsatz, dass das Recht der
BürgerInnen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht
eingeschränkt werden dürfe. Vielmehr gehe es um schnellere Verfahren
und damit auch um mehr Rechtssicherheit für die BürgerInnen, betonte
er. Eine österreichweit einheitliche Rechtsprechung solle dadurch
gesichert werden, dass die neun Landesverwaltungsgerichte und zwei
Bundesverwaltungsgerichte in wichtigen Rechtsfragen einen
Instanzenzug zum VwGH zulassen können.

Ostermayer will, wie er sagte, in den nächsten Tagen Gespräche mit
allen Oppositionsparteien führen. Er hofft auf eine Fünf-Parteien-
Einigung in dieser Frage. (Fortsetzung Budgetausschuss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

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