- 19.10.2011, 16:26:11
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Kuntzl: Verfassungsdienst-Stellungnahme widerspricht Mayer-Gutachten und entzieht Töchterle-Studiengebühren-Forderung den Boden
Stellungnahme belegt: Unis können Studiengebühren nur aufgrund gesetzlicher Bestimmung und nicht aufgrund autonomen Satzungsrechts einheben
Wien (OTS/SK) - Die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts
vorgelegte Stellungnahme zum Mayer-Studiengebühren-Gutachten
widerspricht diesem Gutachten und "entzieht Töchterles Forderung nach
autonom einzuhebenden Studiengebühren den rechtlichen Boden". Das
sagte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl heute, Mittwoch,
gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Die SPÖ-Wissenschaftssprecherin
sieht Töchterle jetzt gefordert, seine Energien auf gemeinsame
Lösungen im Sinne eines Uni-Gesamtkonzepts zu konzentrieren, statt
sie mit dauernden Forderungen nach Studiengebühren zu verschwenden.
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Töchterle habe sich mit seinem jüngsten Vorstoß auf sehr dünnem Eis
bewegt, das sich nun durch die Stellungnahme des Verfassungsdiensts
in Nichts aufgelöst hat. Die Prüfung des Mayer-Gutachtens durch den
Verfassungsdienst bringe ein klares Ergebnis, das Minister Töchterle
zur Kenntnis nehmen soll. "Der Verfassungsdienst ist der Ansicht,
dass die Universitäten nur auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung
und nicht eines 'autonomen Satzungsrechts' Verordnungen (Satzungen)
betreffend Studienbeiträge erlassen können sowie eine Vielzahl von
Bestimmungen des UG von einer gesetzlichen Regelung von
Studienbeiträgen ausgeht bzw. diese voraussetzt", zitiert Kuntzl die
Kernaussage der Stellungnahme.
Minister Töchterle solle jetzt wieder auf den Boden der Tatsachen
zurückkommen und gemeinsam mit der SPÖ an konstruktiven Lösungen
arbeiten, betonte Kuntzl. "Es muss das Ziel jedes
Wissenschaftsministers sein, dass Gesetz zu reparieren, die SPÖ ist
jederzeit zu konstruktiven, lösungsorientierten Gesprächen über die
Reparatur des Gesetzes bereit", sagte Kuntzl. (Schluss) mb/sa
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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